Gemeinderatssitzung vom 19. März 2018

Veröffentlicht am 20.03.2018 in Gemeinderatsfraktion

Blick auf Grundstück Metzinger Str. 11 - im Vordergrund Bahnhofstraße. 9

Ein Baugesuch war ein wichtiges Thema auf der Tagesordnung der März-Sitzung ...

... Bürgermeister Bernd Welser konnte außer seinem Gemeinderat 8 ZuhörerInnen begrüßen. In der Bürgerfragestunde wurde nach dem Projekt Zukunft Bempflingen bzw. nach dem Handlungskonzept gefragt, das der Gemeinderat am 19.12.16 einstimmig beschlossen hatte. Hier heißt es im Protokoll, dass bis Ende 2017 ein Fortschrittsbericht erstellt werden soll, der die im ersten Jahr durchgeführten Maßnahmen dokumentieren soll. Auf Nachfrage teilte BM Welser mit, dass dieser Ende April erscheinen soll. Eine weitere Frage bezog sich auf TOP 4.1 (Baugesuch Metzinger Str. 11), und zwar wurde gefragt, wem der Gewässerrandstreifen gehört, der praktisch bis an die Gebäude heranführt. Hier teilte BM Welser mit, dass dies die Grundstücksbesitzer (Flurstücke 414 und 414/1) seien, die ihn auch zu pflegen haben. Der Bach sei im Besitz der Gemeinde, weil er ein Gewässer 2. Ordnung ist. Aus nicht öffentlicher Sitzung wurde von einem Stundungsantrag für Gewerbesteuer berichtet, der genehmigt wurde.

Unter TOP 3 stimmte der Gemeinderat einstimmig dem Beitritt des Zweckverbandes KDRS (Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart) zur Datenzentrale Baden-Württemberg und der Vereinigung mit den Zweckverbänden KIVBF und KIRU zum Gesamtzweckverband 4IT zu. Nach Aussage von BM Welser wird sich für Bempflingen keine Änderung ergeben. Landesweit soll das zu Einsparungen in Höher von 25 Mio. € führen; wobei die Ersparnis herunter gerechnet auf Bempflingen relativ bescheiden sein werden. BM Welser erwartet eher, dass die Kosten nicht weiter steigen.

TOP 4.1 befasste sich mit einem Baugesuch für das Grundstück Metzinger Str. 11 (Flurstücke 414 und 414/1). Für die Flurstücke 414 und 414/1, sowie 161/3 (Weg), 243/1 (Steidenbach) und 417/2 wurde im Januar 1997 eine sog. Abrundungssatzung beschlossen, und zwar mit der Folge, dass diese Fläche dem Innenbereich zugeordnet wurden und bebaut werden konnten. Leider wurde kein Bebauungsplan aufgestellt, sodass nach § 34 BauGB (Umgebungsbebauung) geplant werden kann. Erschlossen wird das Gebiet über die relativ schmale Straße, die zur Gemeinschaftsschuppenanlage führt. Zunächst wird das bestehende Wohnhaus abgerissen. Geplant sind in diesem Bereich 2 Mehrfamilienhäuser mit je 5 Wohneinheiten (Pultdach 9 m Höhe), darunter eine Tiefgarage mit 13 Stellplätzen. Östlich schließen ein Doppelhaus sowie ein Einfamilienhaus an. Wegen der Zufahrt zur Tiefgarage muss die bestehende Brücke um 13 m weiter nach Osten versetzt werden und ein Wasserrechtsverfahren ist notwendig.

Wegen mangelnden Wohnraums sieht die Verwaltung das Ganze positiv. Gemeinderätin Sandra Maisch sieht Probleme mit dem Zufahrtsweg und fragt, ob die Brücke den gleichen Durchmesser hat wie bisher. Sie sieht Probleme mit Hochwasser; das Gebiet war in der Vergangenheit wiederholt betroffen. Gemeinderat Hans Reitermayer teilt die Bedenken und ist sich sicher, dass eine sog. weiße Wanne, sowie eine Schutzvorrichtung gegen Hochwasser notwendig werden. Der Steidenbach ist ein Gewässer 2. Ordnung, die Unterhaltungspflicht liegt bei der Gemeinde; deshalb sollte er herausgemessen werden. BM Welser teilt mit, dass es Gespräche zwischen Architekt und Wasserbehörde gab, dass 2 TG-Plätze gestrichen werden mussten. Einen kleinen Rest, der sich auf bzw. unter dem Gewässerrandstreifen befindet, akzeptierte die Behörde. Weiter fragte Reitermayer, ob der Durchmesser der Trinkwasserleitung mit 40 mm ausreichend für 13 Wohneinheiten ist. Die SPD/UB-Fraktion wünscht begrünte Dächer bei den Häusern; aber es gibt keinen Bebauungsplan, der dies vorschreiben könnte. Bei der Vorbesprechung vor einem Jahr waren die Dächer nicht als Pultdächer geplant. Aus diesem Grund konnten sie damals nicht gefordert werden. Bei einer Enthaltung (GR Jörg Wetzel), stimmte das Gremium dem Baugesuch zu.

Ein weiteres Baugesuch für Brühlstr. 13, wo 2 Carports gepalnt sind, wurde eine Befreiung erteilt.

Die SPD/U.B.-Fraktion hatte folgenden Antrag gestellt; er wurde von Gemeinderat Volker Hasenberg vorgestellt:

Antrag der SPD/U.B.-Fraktion

Antrag:
Hiermit stellen wir den Antrag an die Verwaltung, Richtlinien für eine allgemeine Vereinsförderung zu erarbeiten und dem Gemeinderat einen ersten Konzeptentwurf bis spätestens 30.06.2018 vorzulegen.
Zielsetzung ist, künftige finanzielle Unterstützung der örtlichen Vereine gemäß einer allgemeinen und verbindlichen Vereinsförderung zu leisten und damit von weiteren Einzelfallentscheidungen abzusehen. Folglich ist der bisher geltende Beschluss der Einzelfallentscheidung aufgehoben, wenn die Vereinsförderungs-Richtlinien beschlossen sind.

Begründung:
Einzelfallentscheidungen sind unseres Erachtens nicht mehr angemessen, wenn der Präzedenzfall, wie nun geschehen, zur Regel wird. Daher ist eine allgemein gültige Regelung, die unabhängig von Verein und Anlass Vorgaben definiert und von Gemeinderat und Verwaltung gleichermaßen akzeptiert und getragen wird, zwingend erforderlich.
Einzelfallentscheidungen sind immer schwieriger und werden zum Teil auch nicht als gerecht wahrgenommen.

Hasenberg vertrat die Ansicht, dass die Gemeinde auch die kleinen Vereine fördert. Man solle eine Förderung an bestimmten Themen festmachen, z.B. Jugendarbeit. BM Welser antwortete, dass umliegende Gemeinden sehr heterogene Vereinsförderungen haben. Man könne nicht alle Belange berücksichtigen. Gemeinderat Martin Michaelis sind Förderziele wichtig, und ein fester Rahmen liegt ihm am Herzen. Gemeinderat Reitermayer sieht das Ganze problematisch, weil z.B. der VdK nicht nur in Bempflingen Mitglieder hat. Auch will er die Vereine nicht mit zusätzlicher Verwaltungsarbeit wegen Antragstellung etc. belasten. Für Gemeinderat Jems Hartlieb ist das Vereinsleben so facettenreich, dass die Förderung individuell schwierig wird. BM Welser will Kreativität bei den Vereinen belassen, sie könnten Vorschläge machen, wenn sie etwas geändert sehen wollen. Die anwesenden Mitglieder der SPD/UB-Fraktion stimmten für ihren Antrag, der Rest des Gremiums dagegen.

Unter TOP „Verschiedenes“ teilte BM Welser Termine für die Sitzungen des Abwasserzweckverbandes und des Gemeinderverwaltungsverbandes Neckartenzlingen mit. Anschließend verwies er auf das Problem mit Ausfällen im KiGa-Bereich; solche Situation gab es bisher noch nie. Einmal musste die Einrichtung in Kleinbettlingen geschlossen bleiben. Die Flüchtlinge aus der Unterbringung in der Seestraße wechseln in die Lindenstr. 44. Insgesamt sei die Lage entspannt. Wegen der Brückensanierung an der K1231 zwischen Bempflingen und Großbettlingen wird es eventuell zu Problemen kommen, weil es gleichzeitig eine Umleitung wegen der B313 durch Bempflingen geben wird. Beim Baugesuch Lidl gibt es keine neuen Erkenntnisse.

Abschließend gab BM Welser den anwesenden ZuhörerInnen Gelegenheit, Stellungnahmen zur Sitzung abzugeben. Davon machten 2 Personen Gebrauch und gingen auf das Baugesuch Metzinger Str. 11 ein. Es wurde auf die Befürchtungen der Bewohner aus der Oberen Au verwiesen, die kommende Hochwasserereignisse für ihr Gebiet befürchten. Andererseits werde jetzt eine intakte Taulaue bachaufwärts großflächig versiegelt und das Retentionsvermögen eingeschränkt. Auch wurden Bedenken laut, dass der Gewässerrandstreifen nicht frei gelassen werden wird. Ein Anlieger teilte mit, dass sein Haus total verschattet wird, wenn ein Gebäude mit 10 m Höhe direkt davor errichtet wird. Außerdem trennt ein Privatweg das Bauvorhaben vom restlichen Ort. Hier fragt man sich, wie verhindert wird, dass Autofahrer und Fußgänger diese Abkürzung nicht zukünftig nutzen werden. Auch wird gefragt, wo die künftigen Bewohner parken werden, wenn der vorhandene Parkraum nicht ausreichen wird.

 

Text/Foto Voss