Protokollauszug vom 9. Mai 2005

Veröffentlicht am 13.04.2009 in Historisches

Nachdem bereits im Jahr 1995 Widerspruch gegen eine Querspange am Westrand der Gemeinde Grafenberg eingelegt worden war, sprach sich die Gemeinde Bempflingen auch vor 4 Jahren wieder dagegen aus.

Gemeinde Bempflingen Protokoll öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 9. Mai 2005

§ 36
Stellungnahme zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Metzingen-Grafenberg-Riederich; Reg.Nr. 621.311 Die Verwaltungsgemeinschaft Metzingen – Grafenberg – Riederich schreibt zur Zeit ihren Flächennutzungsplan fort. Als Nachbargemeinde wurde auch die Gemeinde Bempflingen beteiligt.

Die geplante Erweiterung des Fabrikverkaufs in Metzingen dürfte sich hier nicht sonderlich auswirken. Auch mit zusätzlichem Verkehr ist dadurch nicht zu rechnen, da die Kunden aus Richtung Norden sicherlich über die Bundesstraßen 312 bzw. 313 kommen werden.

Auswirkungen könnte allerdings das geplante Wohn- und Gewerbegebiet Brunnäcker-Hochsträß bringen. Hier ist eine erhebliche Erweiterung geplant; die Gemeinde Grafenberg erkennt hier ihren Schwerpunkt der Siedlungsentwicklung. Gleichzeitig wird aber deutlich gemacht, dass das Plangebiet noch eine Rahmenplanung und insbesondere eine Verkehrskonzeption sowie eine verbindliche Bauleitplanung erfordert.

Im aktuellen Flächennutzungsplan ist bereits eine Anbindung an die K 1259 dargestellt; Verkehrsplaner Tögel bezeichnete dies in der Info-Veranstaltung am 18. April zum Bahndurchlass recht zutreffend als „Wunschlinie“. Eine Änderung dieser Querspange ist nicht geplant. Die Straße sollte ggf. über Kleinbettlinger Markung geführt werden; dies ist jedoch ohne Zustimmung der Gemeinde (die auch im Eigentum eines Großteils der entsprechenden Flächen ist) nicht möglich.

Eine direkte Anbindung an diese Kreisstraße würde unter Umständen zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in den Ortsdurchfahrten von Bempflingen und Kleinbettlingen führen. Aus diesem Grund sollte die Gemeinde deutlich machen, dass sie die Anbindung an die K 1259 ablehnt.

Frau Voß weist darauf hin, dass der Gemeinderat bereits am 18.12.1995 einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Man habe sich damals klar gegen eine Bereitstellung der entsprechenden Flächen entschieden. Aus diesem Grund sollte jetzt auf den damaligen Beschluss verwiesen werden.

Herr Reitermayer weist darauf hin, dass der geplante Anschluss an die Kreisstraße auf Markung Kleinbettlingen liegen soll und deshalb im zeichnerischen Teil als K 1259 dargestellt werden sollte. Die Verwaltung wird diesen Hinweis weitergeben.

Außerdem bemängelt Herr Reitermayer, dass bereits bei der letzten Fortschreibung des Flächennutzungsplans auf die dringliche Notwendigkeit eines Verkehrskonzepts hingewiesen wurde, welches nach wie vor nicht erstellt sei. Die Gemeinde Grafenberg habe also
ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Er bittet darum, auch auf diesen Umstand mit Nachdruck hinzuweisen.

Frau Wagner spricht sich dafür aus, den Markungstausch mit Grafenberg abzulehnen. Bürgermeister Heidrich entgegnet, dass dies kein Thema des Flächennutzungsplans sei, im Laufe der Sitzung aber noch behandelt werde.

Anschließend fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden

B e s c h l u s s :

In ihrer Stellungnahme zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans weist die Gemeinde Bempflingen darauf hin, dass die Erschließungssituation für das Baugebiet
Brunnäcker-Hochsträß in Grafenberg (Ziff. 41) ungünstig ist. Insbesondere wird deutlich gemacht, dass eine Querverbindung zur K 1259 über Kleinbettlinger Markungsfläche abgelehnt wird. Es wird mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass für das weitere Vorgehen
unbedingt ein schlüssiges Verkehrskonzept benötigt wird.

 

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