Unechte Teilortswahl - noch Zeitgemäß?

Veröffentlicht am 20.02.2008 in Historisches

Unter "Verschiedenes" teilte Bürgermeister Heidrich in der Gemeinderatssitzung am 12. Februar 2007 mit, dass laut Regierungspräsidium der § 20 des Eingemeindungsvertrages den § 27, Absatz 5 Gemeindeordnung Baden-Württemberg "überlagert", d.h. im Klartext, dass die Räte aus Kleinbettlingen dem Vorhaben zustimmen müssen. Damit sei, so Heidrich, das Thema "vom Tisch". Somit teilte er auch indirekt mit, dass Ursel Wagner und Dennis Rothaug bei einer Abstimmung gegen die Aufhebung gestimmt hätten. Bereits in der Gemeinderatssitzung am 25. September zeigte sich Bürgermeister Heidrich verärgert über den Wechsel in der SPD/UB-Fraktion. Rolf Nestmeyer war nach 12 Jahren zurückgetreten, dies konnte der Schultes noch akzeptieren; dann aber fiel der in der Nürtinger Zeitung vom 27.09.06 zitierte Satz "Wenn wir den (d.h. Wählerwillen) ernst nehmen wollen, muss sich das auch in der Besetzung des Gemeinderates widerspiegeln." Im Klartext störte ihn, dass nicht Andreé Wurster nachrückte, sondern Dennis Rothaug (17 Stimmen weniger als Wurster). Damit, so Nicole Mohns (NZ) Interpretation, kündigte Heidrich einen neuerlichen Vorstoß zur Abschaffung der Unechten Teilortswahl an. Dies soll jetzt in die Tat umgesetzt werden. Es ist unseres Erachtens bedauerlich, dass Bürgermeister Heidrich das Thema "Nachrücker in den Gemeinderat" und damit die Persons Dennis Rothaugs mit dem Thema unechte Teilortswahl verquickt. Die Verwaltung startete jetzt eine Serie im Amtsblatt (Nr. 49, S. 22/23), die in dieser Form bereits vor 4 Jahren lief. 15.12.2006 Amtsblatt vom 15.12.2006 - Informationen zur unechten Teilortswahl - 2. und letzter Teil Mit diesen Ausführungen zur unechten Teilortswahl bringen wir diese kleine Serie zum Abschluss und hoffen, dass es nun zu einer breiten Diskussion des Themas in der Öffentlichkeit kommt. Was würde sich bei einer Abschaffung der unechten Teilortswahl für den Wähler ändern? Bekanntlich hat der Wähler bei der Gemeinderatswahl in unserer Gemeinde 14 Stimmen. Beim jetzigen Wahlsystem darf der Wähler aber maximal 11 Kandidaten aus Bempflingen bzw. 3 Kandidaten aus Kleinbettlingen wählen. Wenn beispielsweise jemand 4 Kandidaten aus Kleinbettlingen mit Stimmen bedenkt, sind diese ungültig, da ja höchstens 3 Personen aus diesem Wohnbezirk gewählt werden dürfen. Zum besseren Verständnis 2 Beispiele: Neben einigen Kandidaten aus Bempflingen hat ein Wähler bei der letzten Gemeinderatswahl folgende Kleinbettlinger Kandidaten gewählt: • Schnizler, Lothar 1 Stimme • Wagner, Ursel 1 Stimme • Rothaug, Dennis 1 Stimme • Teschner, Angelika 1 Stimme Alle 4 Stimmen sind ungültig; der Wähler hätte maximal 3 Kandidaten wählen dürfen ODER: • Wagner, Ursel 3 Stimmen • Schnizler, Lothar 3 Stimmen • Rothaug, Dennis 3 Stimmen Alle 9 Stimmen sind gültig; der Wähler hat ja nur 3 Kandidaten gewählt. Dass er dabei Stimmen gehäuft hat, spielt keine Rolle. Der Wähler muss also darauf achten, • dass er höchstens 11 Personen aus Bempflingen Stimmen gibt • dass er höchstens 3 Personen aus Kleinbettlingen Stimmen gibt • dass er insgesamt höchstens 14 Stimmen vergibt Die Erfahrung zeigt, dass viele Wähler diese Regelung nicht verstehen bzw. nicht daran denken und auf diese Weise bei der Gemeinderatswahl etliche Stimmen verloren gehen. Ohne unechte Teilortswahl muss der Wähler nur noch auf seine Höchstgrenze von 14 Stimmen achten. Es ist dabei vollkommen egal, wie viele Personen aus Bempflingen bzw. Kleinbettlingen er wählt. Dies würde zu deutlich weniger ungültigen Stimmen führen. Was natürlich in jedem Fall bleibt und nicht vom Wahlsystem abhängig ist, sind die verschiedenen Wahlvorschläge. Zur letzten Wahl haben bekanntlich die Freie Wählervereinigung, die SPD/UB sowie die FDP solche Wahlvorschläge eingereicht. Wie wären die letzten Gemeinderatswahlen ohne Unechte Teilortswahl ausgegangen? Die Verwaltung hat die Wahlergebnisse der Gemeinderatswahlen 1989, 1994, 1999 und 2004 untersucht und geprüft, wie die Sitzverteilung im Gemeinderat ohne unechte Teilortswahl erfolgt wäre. Die einzige wirklich bedeutende Auswirkung wäre zunächst, dass es bei der Unechten Teilortswahl keine Überhangmandate gibt und nur 14 Gemeinderäte gewählt werden. Bei den Wahlen 1989 und 1994 gab es aufgrund des Wahlergebnisses jeweils ein Überhangmandat für die SPD/UB-Fraktion; der Gemeinderat hatte in diesen Wahlperioden (ohne Bürgermeister) 15 Mitglieder. Hinsichtlich der gewählten Personen hätte es - abgesehen von den wegfallenden Überhangmandaten - fast keine Änderungen gegeben; es wären also nahezu exakt die gleichen Personen im Gemeinderat gewesen. Nach Ansicht der Verwaltung ist es äußerst schwer, im Fall einer Abschaffung der unechten Teilortswahl die Sitzverteilung nach kommenden Wahlen zwischen Bempflingen und Kleinbettlingen zu prognostizieren. Wahrscheinlich hat auch das Wahlsystem einen Beitrag dazu geleistet, dass bei den letzten 3 Gemeinderatswahlen weitgehend das gleiche Ergebnis herausgekommen wäre. Andererseits ist die Gemeinderatswahl eine ganz klassische Persönlichkeitswahl; die Wähler kennen i.d.R. ihre Kandidaten und verteilen ihre Stimmen nicht nach Wohnort. Wie viele Gemeinderatsmitglieder aus welchem Ortsteil kommen, würde im Fall der Abschaffung der unechten Teilortswahl wohl in erster Linie davon abhängen, welche Persönlichkeiten zur Wahl stehen. Wie geht das Ganze weiter? Wir würden uns freuen, wenn es nunmehr zu einer breiten Diskussion des Themas in der Öffentlichkeit käme. Die Entscheidung, wie es mit der Unechten Teilortswahl weitergeht, ist letztendlich vom Gemeinderat zu treffen. Dies wird aber erst der Fall sein, wenn der öffentliche Meinungsbildungsprozess abgeschlossen ist. Sehr dankbar wären wir über Hinweise, wie Sie zum Thema Unechte Teilortswahl stehen und welche Fragen Sie in diesem Zusammenhang bewegen. Sagen (oder noch besser schreiben) Sie uns doch Ihre Meinung, auch über ein Telefax (9383-30) oder eine e-mail (kraft@bempflingen.de) sind wir sehr dankbar. Sollten noch Fragen offen geblieben sein, beantworten wir Ihnen diese selbstverständlich gern. Es versteht sich von selbst, dass wir diese Rückmeldungen aus der Einwohnerschaft an die Entscheidungsträger im Gemeinderat weiterleiten werden. Sollten Sie sich an der Diskussion beteiligen wollen, senden Sie bitte Ihren Beitrag an eva.voss@t-online.de. Wir freuen uns über jede qualifizierte und faire Zuschrift, behalten uns aber vor, unsachliche und verletzende Beiträge zu kürzen bzw. nicht auf die Homepage zu stellen. Nachdem die Eingemeindungsvereinbarung ein wichtiger Faktor in der gesamten Diskussion zu sein scheint, hier der vollständige Text: Eva Voss Fraktionsvorsitzende ----------------------------------------------------------------- Im letzten Amtsblatt (Nr. 49, S. 23/24) stellte die Verwaltung die Frage: Ist die unechte Teilortswahl noch zeitgemäß? und vertrat die Meinung, dass „ein Dialog zwischen Gemeinderat, Verwaltung und der Bevölkerung aus beiden Ortsteilen“ (S. 23) notwendig sei. Dem ist voll zuzustimmen und unsere Kleinbettlinger Vertreterin Ursel Wagner (UB) hat hierzu eine klare Meinung: Ja, die unechte Teilortswahl ist zeitgemäß! Wir sind eine Gemeinde, die aus zwei Orten besteht, die räumlich (auch in absehbarer Zeit) nicht zusammenwachsen werden. Dadurch haben sich zwei unterschiedliche Dorfleben entwickelt, die sich zwar gut ergänzen und nebeneinander und/oder miteinander harmonieren. Die unechte Teilortswahl spiegelt diese Tatsache wieder und trägt ihr voll und ganz Rechnung. Warum soll die unechte Teilortswahl abgeschafft werden? Darauf fällt mir keine Antwort ein. Zugegeben, die unechte Teilortswahl ist für die Wähler und die Verwaltung etwas komplizierter. Aber Wahlanalysen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass sich die Wähler sehr gut zurechtfinden und es nicht überdurchschnittlich mehr ungültige Stimmen verursacht. Und die Verwaltung hat sicherlich auch schon Routine mit diesem System. Warum also etwas ändern, was gut läuft? Kann die unechte Teilortswahl aufgehoben werden? Ja, sie kann! Laut § 20 des Eingemeindungsvertrages von 1973 heißt es aber auch: „Hierzu ist die Zustimmung der Gemeinderatsmitglieder aus dem Ortsteil Kleinbettlingen erforderlich.“ Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen der Abschaffung der unechten Teilortswahl und einem noch engeren Zusammenwachsen der zwei Orte. Meines Erachtens geschieht dies wesentlich auf der zwischenmenschlichen Ebene und ist nicht von der Abschaffung der unechten Teilortswahl abhängig. Im Gegenteil, es besteht die Gefahr, dass nicht mehr vorhandene Gräben wieder aufgerissen werden könnten. Außerdem sehe ich bei einer Abschaffung der unechten Teilortswahl die Gefahr, dass kaum mehr ein Kleinbettlinger Bürger die Chance hat, in den Gemeinderat gewählt zu werden. Wahlanalysen der letzten Wahlen zeigen dies. Wer kann so etwas wollen? Ursel Wagner ----------------------------------------------------------------- Hans Jürgen Gebhardt Seestr. 29 72658 Bempflingen-Kleinbettlingen 28.01.09 Zur Diskussion "Unechte Teilortswahl" Es ist schon sehr viel hier über die "Unechte Teilortswahl" geschrieben worden. Ich glaube, dass das meiste auch schon gesagt ist und kann den bisherigen Beiträgen nur voll zustimmen. Ich bin auf jeden Fall dafür, dass bisherige Wahlverfahren beizubehalten, da ich mich durch die von mir gewählten Kleinbettlinger und auch Bempflinger Gemeinderäte zum größten Teil sehr gut vertreten fühle. ----------------------------------------------------------------- Dr. Gert-Ulf und Ilse Brillinger Albstraße 6 Kleinbettlingen 21. Jan. 07 Stellungnahme zur „Unechten Teilortswahl“ Die Gemeindeteile Bempflingen und Kleinbettlingen sind bei der Gemeindereform 1973 sicher eher eine Vernunftsehe als eine Liebeshochzeit eingegangen. An dieser Haltung hat sich bis heute nichts geändert, die Gemeindeteile sind nicht zusammengewachsen. Die Gemeindeverwaltung hätte im Rahmen der Diskussion „Bahnhofsunterführung" das ihre zu einem besseren Gemeinschaftsgefühl beitragen können, wenn sie der Umwandlung der Kreisstraße zwischen den beiden Ortsteilen in eine Gemeindestraße zugestimmt hätte, um so das Zusammengehen auch nach innen hin zu dokumentieren. Diese Chance ließ man verstreichen und hat statt dessen Kleinbettlingen den schwarzen Peter sprich höheres Verkehrsaufkommen zugeschoben. Wenn man das Problem „Unechte Teilortswahl" analysiert, kristallisieren sich verschiedene Fragen heraus, auf die Antwort gegeben werden müssen: Wieviele Bürger aus Kleinbettlingen wären bei einer „normalen" Wahl im Gemeinderat in den letzten Wahlperioden gewesen? Wie hoch ist der administrative Mehraufwand bei einer „Unechten Teilortswahl" im Vergleich zu einer normalen Wahl? Diese Angabe muß in Mannstunden und Kosten erfolgen. Wie hoch ist die Anzahl der ungültigen Stimmen bei der „Unechten Teilortswahl" im Vergleich zu anderen Gemeinden mit ähnlicher Wählerzahl und normaler Wahl. Die Verwaltung argumentiert bei ihrem Vorstoß, die „Unechte Teilortswahl" abzuschaffen mit dem Argument, diese sei nicht mehr zeitgemäß. Hier muß man fragen, was zeitgemäß ist. Zeitgemäß wäre, wenn durch eine „normale" Wahl Ressourcen eingespart oder für einen besseren Service für die Bürger verwendet werden würden. Deshalb muß der Mehraufwand für eine „Unechte Teilortswahl" auch quantifiziert werden. Man kann zeitgemäß allerdings auch so auffassen, daß es an der Zeit ist, die Weichen so zu stellen, daß kein aufmüpfiger Kleinbettlinger Mitglied im nächsten Gemeinderat ist. Dies ist zuerst einmal eine zugegebenermassen böswillige Unterstellung, doch zeigt sie tiefgreifendes Mißtrauen der Verwaltung gegenüber, die nur scheibchenweise und erst auf Druck über die angedachte und zumindest von Grafenberger Seite schon im Internet veröffentlichte Planung einer Straße, die nach aller Logik den Verkehr durch Kleinbettlingen stark erhöht hätte, informiert hat. Zeitgemäß in diesem Zusammenhang wäre gewesen, daß man den Verkehr tunlichst aus der Ortschaft heraushält, wie es Grafenberg vorexerziert. Wenn also der finanzielle Mehraufwand für die „Unechte Teilortswahl" -wie hoch sind eigentlich die Kosten und die Folgekosten für die Gemeinde durch die neue Bahnunterführung?- sich im 1.000 € Bereich hält, muss auch unter dem juristischen Aspekt „pacta sunt servanda" an der „Unechten Teilortswahl" festgehalten werden. Zumindest muss vor Abschaffung ein Bürgerentscheid und zwar nur der Kleinbettlinger Bürger erfolgen. ----------------------------------------------------------------- Gerhard Henss Grafenberger Str. 72658 Bempflingen 16.01.2007 anbei möchte ich mich in die öffentliche Diskussion um die Abschaffung der Teilortswahl einklinken. Ich habe die Amtsblätter Nr. 49 und 50 (2006) erst jetzt gelesen und muß erschrocken feststellen, dass hier wieder einmal an den Haaren herbeigezogene Argumente in´s Feld gezogen werden. Wörtlich heißt es in der Ausgabe 50 des Amtsblattes: "Die Erfahrung hat gezeigt, dass viele Wähler diese Regelung nicht verstehen bzw. nicht daran denken und auf diese Weise bei der Gemeinderatswahl etliche Stimmen verloren gehen." Diese Behauptung ist objektiv falsch. Aufgrund welcher "Erfahrung" diese Behauptung ruht ist fraglich. Denn anhand der Zahlen des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg zur Wahl von 2004 läßt sich ganz eindeutig das Gegenteil feststellen. Danach beträgt der Anteil der ungültigen Stimmen in Bempflingen 2,7%. Dies entspricht exakt dem Durchschnitt im gesamten Landkreis Esslingen. Betrachtet man sich die ungültigen Stimmen in Gemeinden ohne unechte Teilortswahl dann fällt auf, dass dort der Anteil der ungültigen Stimmen im Schnitt gleich hoch ist, im Einzelfall darunter (z.B. Grafenberg 1,3%) aber auch deutlich darüber liegt (z.B. Kohlberg 4,9%). Nach der Logik der Gemeindeverwaltung Bempflingen müßten die Kohlberger also schon mit dem normalen Wahlsystem völlig überfordert sein. Das genaue Studium der Zahlen des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg zeigt eindeutig, daß der Anteil der ungültigen Stimmen in der Gemeinde Bempflingen im gleichen Bereich liegt, wie in anderen Gemeinden ohne unechte Teiortswahl auch. Eine signifikante Abweichung nach oben ist nicht zu erkennen. Damit ist anschaulich widerlegt, daß die Bürger von Bempflingen und Kleinbettlingen mit der unechten Teilortswahl intellektuell überfordert sind. Jeder Wähler in Bempflingen hat insgesamt 14 Stimmen. Er kann alle 14 Stimmen abgeben oder aber auch weniger. Gibt er weniger als 14 Stimmen ab, so hat er einen Teil seiner Stimmen nicht ausgeschöpft. Allgemein ist bekannt, daß der Anteil der so entstehenden Fehlstimmen in Gemeinden mit unechter Teilortswahl übermäßig hoch ist. Betrachtet man sich die Gemeinden Pliezhausen und Walddorf-Häslach, in denen auch die unechte Teilortswahl durchgeführt wird, so scheint sich diese Vermutung durchaus zu bestätigen. In beiden Gemeinden liegt der Anteil der Fehlstimmen extrem hoch bei ca. 22%. In der Gemeinde Nürtingen ist das Ergebnis mit ca. 36% noch erschreckender. Bempflingen macht hier jedoch eine sehr erstaunliche Ausnahme. Gegen jede Erwartung liegt der Anteil der Fehlstimmen bei nur 6,81%. Damit hält Bempflingen jedem Vergleich mit den Nachbargemeinden Großbettlingen, Kohlberg und Neckartenzlingen (alle ohne unechte Teilortswahl) stand. Was unterscheidet nun Bempflingen von den anderen Gemeinden mit unechter Teilortswahl ? Während sich die anderen Gemeinden aus wesentlich mehr und räumlich weit aueinander liegenden Teilorten zusammensetzen, gibt es in Bempflingen nur 2 Teilorte mit geringer Entfernung zueinander. Aufgrund der räumlichen Nähe sind sich die Bürger in den Teilorten Bempflingen und Kleinbettlingen bekannt, und damit auch die Kandidaten der Gemeinderatswahlen. Damit bleibt die unechte Teilortswahl für alle Bürger sehr übersichtlich und verständlich. Die Vergangenheit hat ebenso gezeigt, daß auch der Wahlvorstand mit diesem System keine Probleme hatte. Bei ihrem erneuten Vorstoß, die unechte Teilortswahl zu kippen, behauptet die Verwaltung abermals, die unechte Teilortswahl sei für viele zu kompliziert und führe daher zu mehr ungültigen Stimmen und Fehlstimmen. Wie sich nachweislich gezeigt hat, stützt sie sich dabei allenfalls auf Mutmassungen und Allgemeinplätze. Die Fakten jedenfalls sprechen eine ganz andere Sprache. Hier werden wieder einmal Argumente regelrecht aus der Nase gezogen in der begründeten Hoffnung, daß sich die Gemeinderäte dadurch beeindrucken lassen. Sinngemäß heißt es außerdem in der Ausgabe 50 des Amtsblattes: - Die einzige wirkliche bedeutende Auswirkung der Abschaffung der Teilortswahl wäre, daß es keine Überhangmandate mehr gibt. Bei den gewählten Personen hätte es fast keine Änderungen gegeben -. Das einzige was an dieser Behauptung stimmt ist die Tatsache, daß es keine Überhangmandate mehr gibt. Ansonsten entbehrt sie aber jeder Grundlage.Die Abschaffung der unechten Teilortswahl führt im Vergleich mit der Wahl 2004 zu einer dauerhaften Unterrepräsentation des Ortsteils Kleinbettlingen im Gemeinderat. Die Verwaltung hat recht, wenn sie behauptet, daß es äußerst schwer ist, im Fall der Abschaffung der unechten Teilortswahl die zukünftige Sitverteilung zu prognostizieren. Den Sachverhalt aber so darzustellen, daß bei den vergangenen Wahlen keine nennenswerten Veränderungen entstanden wären, kommt einer vorsätzlichen Täuschung gleich. Immerhin wären nach der letzten Wahl von 2004 nicht mehr drei, sondern nur noch zwei Vertreter von Kleinbettlingen im Gemeinderat. Berücksichtigt man dann noch das Ausscheiden von Herrn Nestmeyer im Jahr 2006, dann wäre nur noch ein einziger Kleinbettlinger Vertreter im Gemeinderat. Die Verwaltung nennt diese Änderung "nicht wirklich bedeutend". Offensichtlich wird diese Änderung als unbedeutender Kollateralschaden zur Kenntnis genommen. Oder läßt sie damit die Katze ungewollt aus dem Sack ? Ist es etwa ihr Ziel, endlich keine Kleinbettlinger mehr im Gemeinderat zu haben ? In jedem Fall aber zeigt sie mit diesem Verhalten, daß ihr an einem fairen Umgang und einer aktiven Zusammenarbeit mit den Kleinbettlingern nichts liegt. Es ist gerade diese Arroganz, die ein „Zusammenwachsen im Kopf“ verhindert und jedes Gemeinschaftsgefühl schon im Keime erstickt. Ich würde mich auch über eine breite Diskussion des Themas in der Öffentlichkeit freuen. Noch mehr würde ich mich aber freuen, wenn die Verwaltung nicht mit nachweislich falschen Behauptungen argumentieren würde. Noch erfreulicher wäre es, wenn die Verwaltung den wahren Hintergrund ihres Vorstosses zur Abschaffung der unechten Teilortswahl nennen würde. Erst dann kann eine konstruktive öffentliche Diskussion geführt werden. Die leidige Diskussion um die Brückenerneuerung hat gezeigt, daß in den Ortsteilen unterschiedliche Interessen bestehen. Die überwiegende Mehrzahl der Kleinbettlinger hat sich gegen die neue Brücke ausgesprochen. Und dafür haben sie ernst zu nehmende und schlüssige Argumente vorgebracht. Dennoch hat die Verwaltung stur an diesem Vorhaben festgehalten. Um das Vorhaben moralisch zu rechtfertigen, hat sie sich einer Pseudo-Bürgerbefragung bedient die dem demokratischen Verständnis des 19. Jahrhunderts entspricht. Der Gemeinderat hat mehrheitlich diesem Treiben zugesehen. Damit hat die Verwaltung und der größte Anteil der Bempflinger Gemeinderäte nochmals unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, daß für sie die Meinungen, Befürchtungen und die Bedürfnisse der Kleinbettlinger Bürger unbedeutend sind. Angesichts dessen ist eine garantierte Beteiligung Kleinbettlingens am Gemeinderat mehr denn je erforderlich, und die Abschaffung der unechten Teilortswahl zwingend zu verhindern. ----------------------------------------------------------------- In der Nürtinger Zeitung vom 28.12.06 erschien folgender Leserbrief: Die unechte Teilortswahl Martin Stangl, Bempflingen-Kleinbett­lingen. Zum Artikel „In Bempflingen ge­schah ein kleines Wunder" vom 20. Dezem­ber. Eigentlich wollte Bürgermeister Hei­drich nicht nur die unechte Teilortswahl abschaffen, sondern auch ein paar kleine Dinge, die im Vertrag zwischen Kleinbett­lingen und Bempflingen auch geregelt wor­den sind. Da ist das Recht auf eine eigene Abteilung der Feuerwehr, die man dann in Bempflingen eingliedern könnte. Man müsste dann auch nicht zwei neue Fahr­zeuge in absehbarer Zeit anschaffen. Oder die Regelung, dass Gelder aus Grund­stücksverkäufen auf Gemarkung Klein­bettlingen auch wieder dem Teilort zugute­kommen müssen. Bisher wurden diese Gel­der einfach dem Bempflinger Haushalt zu­geführt, eigentlich ein Vertragsbruch. Aber nach Studium des Vertrages musste Herr Heidrich feststellen, dass über dessen Auf­lösung nur die Kleinbettlinger Gemeinde­räte abzustimmen haben. Jetzt hat er unter dem Pseudonym „Die Verwaltung" ver­meintlich die Bürger informiert, leider nur mit der halben Wahrheit wie so oft. Wäh­renddessen lässt er den Vertrag inzwischen beim Regierungspräsidium prüfen. Und dann gibt es zwei Möglichkeiten. Im ersten Fall befindet das RP Stuttgart, dass der Vertrag rechtlich nicht haltbar ist, wird der Bürgermeister ohne Rücksicht auf die Mei­nung der Bevölkerung den Vertrag aufhe­ben. Die Begründung: der Vertrag ist nicht gültig. Das Interesse an der Meinung der Bevölkerung haben Bürgermeister und Ge­meinderat deutlich kundgetan, als sie die fast 800 Unterschriften der Bürgerinitiati­ve K 1251 komplett ignoriert haben und völlig unsinnige Baumaßnahmen trotz mi­serabler Haushaltslage beschlossen haben. Im zweiten Fall, sollte das Regierungsprä­sidium befinden, dass der Vertrag gültig und einzuhalten ist, könnte man spekulie­ren, dass „die Verwaltung" versuchen wird, über die Bürgerversammlung die Gemein­deräte unter Druck zu setzen und der Auf­lösung des Vertrages zuzustimmen. Das ist Politik in Bempflingen. Und leider gibt es nur wenige Bürger, die sich damit ausei­nandersetzen. Und weil diese Bürger meis­tens aus Kleinbettlingen kommen, wäre es für die Verwaltung tatsächlich einfacher, wenn man die Stimmen aus dem Teilort auch im Gemeinderat reduzieren könnte. Dann könnte man endlich tun und lassen, was man für richtig hält. ----------------------------------------------------------------- Willy Flad Grafenberger Str. 14 72658 Kleinbettlingen Ich bin auf jeden Fall dafür die Unechte Teilortswahl beizubehalten, da ich mich durch meine, von mir gewählten, Kleinbettlinger Gemeinderäte sehr gut vertreten fühle. Nur ein Mitbürger der tagein-tagaus den Vorort und seine Anliegen und Probleme selbst erlebt, kann sich als Gemeinderat für diesen Vorort gezielt einsetzen (Durchgangsverkehr, Park- und Halteverbot, Geschwindigkeitsbegrenzung etc.). Aber natürlich frage ich mich, was wohl der tatsächliche Grund sein könnte, warum ausgerechnet zum jetzigen Zeitpunkt die Frage nach einer Aufhebung der Unechten Teilortswahl aufkommt. Warum soll ein Vertrag der bereits seit 1973 gilt und bis heute nicht in Frage gestellt wurde jetzt in Frage gestellt werden. Ich prädiere für die Beibehaltung der Unechten Teilortswahl, die den Kleinbettlingern auf jeden Fall 3 Gemeinderäte zusichert. ----------------------------------------------------------------- Karl Schaich Uhlandstr. 7 72658 Bempflingen 21.Dezember 2006 Mit großem Interesse habe ich die beiden Artikel bezüglich der unechten Teilortswahl in den Amtsblättern vom 08.12.2006 und 15.12.2006 gelesen. Dabei wurde Vieles für die Beibehaltung der unechten Teilortswahl, als auch gegen eine derartige Ortswahl dargelegt. An und für sich hatte ich nicht vor, mich zu diesem Thema zu äußern, bis ich dann am 19.12.06 im Metzinger Volksblatt den Artikel von Frau Mader gelesen habe. Da sind mir doch Zweifel gekommen, ob die Gemeindeverwaltung und auch der Gemeinderat die ganze Angelegenheit mit der richtigen Dosierung angegangen ist oder ob es sich hier um einen Schnellschuss handelt. Fakt ist, dass im Jahre 1972 mit der damaligen selbständigen Gemeinde Kleinbettiingen ein Vertrag über die Eingemeindung abgeschlossen wurde mit der Vereinbarung, dass dem Ortsteil Kleinbettlingen 3 Gemeinderäte zugesichert werden. Dieser Vertrag wurde sowohl vom Gremium in Kleinbettlingen als auch vom Gemeinderat in Bempflingen abgesegnet. Dieser Vertrag hat nach wie vor Gültigkeit und kann m. E. nicht so ohne weiteres außer Kraft gesetzt werden. Nach dem Artikel in der vorerwähnten Ausgabe des Volksblattes gilt es aber erst zu klären, ob eine Abschaffung des seit dem Jahre 1973 bestehenden Wahlsystems rechtlich möglich ist. Solange diese Frage noch offen ist, erübrigt sich nach meinem Dafürhalten eine weitere Diskussion. Ich empfehle der Gemeindeverwaltung, erstmals die Hausaufgaben vollständig zu machen und erst dann wieder an die Öffentlichkeit zu gehen. Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Zusammenarbeit der Bempflinger und Kleinbettlinger Gemeinderäte seither gut geklappt hat, sodass eine Änderung des Wahlrechts nicht zwingend herbeigeführt werden sollte. Oder liege ich hier falsch? Ich bin damit einverstanden, wenn Sie den Wortlaut meines heutigen Schreibens dem Gemeinderat zur Kenntnis geben. ----------------------------------------------------------------- Brigitte u. Erich Menyhart Seestr. 12 Kleinbettlingen 19.12.2006 Wir sind entschieden gegen die Abschaffung der unechten Teilortswahl. Jetzt haben wir immerhin drei Vertreter fest im Gemeinderat. Niemand kann garantieren, dass noch Kleinbettlinger in den Gemeinderat gewählt werden. Dann sagt niemand mehr STOP! Dann müssen wir alles hinnehmen. Außerdem, ist erst mal dieser Punkt im Eingemeindungsvertrag beseitigt, folgen ganz schnell die Anderen, und was das bedeutet, kann sich jeder vorstellen. Der Eingemeindungsvertrag wurde geschlossen, damit die Kleinbettlinger Bürger nicht benachteiligt werden. Das ist ein Grund, der heute noch Gültigkeit hat. So groß ist nämlich das Zusammenwachsen nicht, dass man auf den Vertrag verzichten könnte. ----------------------------------------------------------------- Barbara und Bernd Kreienbaum Grafenberger Str. 28 72658 Kleinbettlingen Tel: 07123/33498 17. Dezember 2006 Zu Anfang sei die Frage erlaubt, wer denn mit „wir“ gemeint ist – wohl kaum der gesamte Gemeinderat. Auch wenn die Informationen zur unechten Teilortswahl im Amtsblatt erschei­nen, bitten wir nichtsdestotrotz eindringlich die Verfasser eindeutig zu benennen. Als Bürger von Kleinbettlingen sind wir entschieden für eine Beibehaltung der unechten Teil­ortswahl, da diese unseres Erachtens die bestmögliche Vertretung der Kleinbettlinger Bürger mit allen sie betreffenden Anliegen und Interessen gewährleistet. Spezielle Interessen der Bürger Kleinbettlingens werden auf diese Weise auch in Zukunft am besten in einem durch unechte Teilortswahl gewählten Gemeinderat repräsentiert. Das angeführte Argument der unbekannten Verfasser in Bezug auf das Zusammenwachsen der beiden Ortsteile halten wir für nicht zutreffend, da beide Ortsteile eine „eigene Ge­schichte“, eigene Anliegen und Probleme haben. Auch ohne Kenntnis der genauen Wortlauts des Eingemeindungsvertrages sind wir davon überzeugt, dass sich sowohl die damaligen Vertreter in Kleinbettlingen als auch in anderen Orten der Republik sehr wohl über den Stel­lenwert dieser Regelung im Klaren waren. Wir fragen uns, warum das Thema Abschaffung der unechten Teilortswahl ausgerechnet zum gegenwärtigen Zeitpunkt thematisiert wird. Es drängt sich der Verdacht auf, dass andere als die in der Amtsblattausgabe Nr. 49 aufgeführten Gründe tatsächlich dahinterstehen?? Als letztes noch eine Anmerkung zum Punkt ungültige Wählerstimmen bei der unechten Teil­ortswahl. Es kann nicht sein, dass dem Bürger/Wähler die Fähigkeit und Kompetenz abgespro­chen wird, den Stimmzettel korrekt auszufüllen. Ist dies die Abkehr vom mündigen Bürger? Wir bitten um eine persönliche Antwort auf unsere Fragen. ----------------------------------------------------------------- Angelika und Ulrich Lauppe: Wir sind für die Beibehaltung der unechten Teilortswahl. Im Eingliederungsvertrag wurde die Regelung der unechten Teilortswahl aufgenommen, damit Kleinbettlingen als kleiner Teilort vom 'Großen' nicht überfahren wird. Dies funktioniert, wie von der Gemeinde im Amtsblatt geschrieben, hervorragend! (Auszug "Der gesamte Gemeinderat sieht sich nicht als Vertretung des Ortsteils Bempflingen bzw. Kleinbettlingen, sondern als Vertreter aller Bürger/innen einde. Investitionsentscheidungen werden (glücklicherweise) nicht nach Quote zwischen Bempflingen und Kleinbettlingen, sondern nach Bedarf getroffen") Eine Änderung ist unseres Erachtens, also nicht notwendig - never change the winning Eingliederungsvertrag (team)! Wahrscheinlich läuft es deshalb so gut, weil der Teilort Kleinbettlingen immer vertragsgemäß mit drei Gemeinderäten vertreten ist. Die beiden nachfolgenden Argumente im Amtsblatt, gegen die unechte Teilortswahl, haben uns veranlasst diese E-mail zu schreiben. Vielen Kleinbettlingern die Fähigkeit abzusprechen, einen Wahlzettel richtig auszufüllen und damit eine Änderung des Eingliederungsvertrages zu begründen, ist anmaßend. Die Wahlergebnisse, die unter der unechten Teilortswahl zustande kamen, umzurechnen in eine eventuelle Wahl ohne unechte Teilortswahl, ist falsch. Unter anderen Rahmenbedingungen ist auch das Wählerverhalten anders. Diese beiden Argumente schaden dem Vertrauen in die Gemeindeverwaltung oder stecken langfristige Ziele dahinter, bei der die jetzige Lösung zu unbequem ist? Wir sind mit der seitherigen Arbeit des Gemeinderates und der Verwaltung zufrieden, wenn auch nicht immer der gleichen Meinung. ----------------------------------------------------------------- Wilhelm Auch-Schwelk Jusistr. 9 72658 Bempflingen Stellungnahme zur unechten Teilortswahl (Januar 2003) Die Abschaffung der unechten Teilortswahl stößt in Kleinbettlingen zum großen Teil auf Ablehnung. Die zwei Kleinbettlinger Vertreter (garantierte drei Kleinbettlinger Gemeinderäte gibt es erst seit Sept. 2004) im Gemeinderat sind für viele eine sichere Bank im Gemeinderat und haben mit Kirchturmpolitik überhaupt nichts zu tun. Wenn es auch etwas schwülstig klingt, so ist durch die bessere Kenntnis der örtlichen Verhältnisse auch eine sogenannte Bürgernähe garantiert. Das soll nicht heißen, dass man sich hier nicht einarbeiten kann, wenn man will. Richtig ist, dass es sein kann, dass nur ein Vertreter oder im ungünstigsten Fall gar kein Vertreter aus Kleinbettlingen im Gemeinderat ist. Dass es mehr sein könnten, ist Utopie, außer man nimmt die Sitzverteilung gemäß dem Einwohnerverhältnis vor. Da aber diese Unterrepräsentation nicht gesetzwidrig ist, ist es müßig, darüber zu diskutieren. Nun zum Wahlverhalten: Die sogenannten verlorenen Stimmen gehen nicht nur auf das Konto der Unwissenheit und des Vergessens, sondern auf das Wahlverhalten von einem Teil der Wähler. Es werden nämlich zum Beispiel nur Bempflinger oder Kleinbettlinger Vertreter gewählt. Und dies ist auch bei der Abschaffung der unechten Teilortswahl nicht anders. Diese, wie auch ein Teil der anderen Wähler, wollen nämlich nichts anderes als ein wenig Eigenständigkeit für ihren Ortsteil. Herr Kraft sagte in der Südwestpresse: „Die Gemeinderatswahl ist eine personenbezogene Wahl - die Leute wissen sehr wohl, wen sie wählen." Und genau das ist der springende Punkt. Hier kommt die sogenannte Unterrepräsentation erst richtig zum Tragen. Eine Abschaffung der unechten Teilortswahl würde die Distanz zwischen Bempflingen und Kleinbettlingen nicht reduzieren, sondern vergrößern, vor allem, wenn auf Grund einer gemeinsamen Wahl kein Kleinbettlinger Vertreter mehr im Gemeinderat ist. Daher die Bitte: Vergessen Sie die Abschaffung der unechten Teilortswahl und lassen Sie es so wie es ist. Der Graben könnte unter Umständen noch tiefer werden. Der gemeinsame Umbau vom alten Rathaus durch die Feuerwehr, den Radwanderverein und den Klub Kurios, sowie durch den begehbaren Adventskalender und den kleinen Weihnachtsmarkt ist der Ortsteil in den letzten Wochen noch enger zusammengerückt. Dabei ist ein sogenanntes „Wir-Gefühl" entstanden. Die Kleinbettlinger sind trotzdem Einwohner, und nicht einmal die schlechtesten, der Gesamtgemeinde Bempflingen und wissen die Investitionen im Ortsteil zu würdigen. Daher nochmals die Bitte: die Abschaffung der unechten Teilortswahl ganz schnell vergessen.

 

Kalenderblock-Block-Heute

Alle Termine öffnen.

14.05.2024, 19:30 Uhr - 21:30 Uhr Öffentliche Gemeinderatssitzung
Am 14.05.24 um 19.30 Uhr findet eine öffentliche Gemeinderatssitzung im Sitzungss …

Alle Termine