Gemeinderatssitzung vom 19. September 2023

Veröffentlicht am 26.09.2023 in Gemeinderatsfraktion

Blick auf den künftigen Standort des Dirtparks bei der Regenrückhalteanlage

Die erste Sitzung nach der Sommerpause hatte naturgemäß eine umfangreiche Tagesordnung. Es ging um Themen wie den Dirtpark, die Ersatzbeschaffung des Bürgerbusses, die Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte, den Beitritt des Abwasserzweckverbandes Bempflingen-Riederich zum Zweckverband Gruppenklärwerk Wendlingen (GKW), die Neuvergabe des Linienbündels 10 ÖPNV, die Vorstellung und Freigabe eines Parkkonzeptes für Bempflingen, ein Flächenangebot an den Landkreis Esslingen für Flüchtlinge und ein Baugesuch in der Isolde-Kurz-Straße. 

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Erster Tagesordnungspunkt Siegerehrung Stadtradeln: In Bempflingen nahmen insgesamt 71 Radler*innen verteilt auf 7 Teams teil, und zwar erradelten sie 18.694 km. Das Team des Radwandervereins Kleinbettlingen ist mit 26 Teilnehmer*innen das größte. Bürgermeister Welser überreichte Martin Trautwein, Vorsitzender des Vereins, eine Urkunde und einen Gutschein für die Jahresfeier. Besonders erwähnt wurde Björn Vielberth, der mit 1.014 km die die längste Strecke geradelt ist.

In der Einwohnerfragestunde ging es um eventuelle Förderung bei der Beschaffung von sog. Balkonkraftwerken (BM Welser: bisher nicht). Für die Metzgerei gibt es immer noch keine Lösung. 

Der Dirtpark außerhalb Kleinbettlingens besteht seit 12 Jahren. Derzeit ist er weniger frequentiert und etwas verwildert. Gestört hat der Platz die Jäger bzw. das Wild, die dort einen Hochsitz stehen haben. Jetzt soll der Dirtpark einen neuen Platz am Steidenbach, in der Nachbarschaft der Regenrückhalteanlage am Bahndamm bekommen.

 

Blick von der Kleinbettlinger Straße/DGH 

Blick Richtung Kleinbettlingen, Steidenbach aufwärts

 

Das Erdmaterial des jetzigen Dirtparks soll dort Verwendung finden. Dieses Jahr werde nichts mehr geschehen; es muss ein Baugesuch eingereicht werden. Der Plan, den Architekt Hess in Absprache mit dem Jugendhaus und den Jugendlichen aufgestellt hat, wird vorgestellt. Jürgen Hauk, Leiter des Jugendhauses, stellte das Projekt vor und sagte die Mithilfe der Jugendlichen in Aussicht. Auch betonte er den Vorteil, dass die Anlage praktisch "um die Ecke" vom Gleis 1 gelegen ist. Der Gemeinderat stimmt ohne Gegenstimme zu.

Der Bürgerbus lief bis jetzt über eine Spendenaktion des Gewinnsparvereins der Volks- und Raiffeisenbank, die die Leasingraten abdeckte. Der Vertrag läuft demnächst aus und das Fahrzeug wird im Laufe des Monats September zurückgegeben. Die Gemeinde hat sich nach einem neuen Fahrzeug umgeschaut. In Frage kommen Kauf oder Leasing eines E-Fahrzeuges oder Verbrennerfahrzeuges. Das Bürgerbusteam hat sich für einen Nissan Townstar ausgesprochen. Deshalb wurden für dieses Auto Angebote vom Autohaus Wurst GmbH eingeholt. Ein E-Auto ist deutlich teurer als ein Verbrenner und kann gekauft oder geleast werden. Das Autohaus Wurst gibt Rabatte und bietet Sponsoring an z.B. für Werbung auf dem Fahrzeug. Bei einer Leasingdauer von 60 Monaten würde die Rate monatlich 530,54 Euro betragen, das Sponsorung senkt die Rate dann auf monatlich 419,13 Euro. Der Gemeinderat möchte noch wissen, ob die Gemeinde das Fahrzeug nach den 5 Jahren kaufen kann. Das Rathaus wird dies klären. Grundsätzlich stimmte der Rat dem Kauf eines E-Autos zu. Nachdem auf dem Dach des Rathauses demnächst eine Photovoltaik-Anlage installiert wird, wird die Wallbox bezuschusst.

Der folgende Tagesordnungspunkt befasst sich mit der Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte. Hier wird auf den Ausdruck der Satzung im Amtsblatt 38 verwiesen bzw. auf die Homepage der Gemeinde www.bempflingen.de und dort unter 

https://www.bempflingen.de/fileadmin/Dateien/Webseite/Dateien/Gemeinderat_Sitzungsvorlagen/2023/2023.09.19/TOP_6_-_Aenderung_der_Satzung_ueber_die_Benutzung_der_Obdachlosen-_und_Fluechtlingsunterkuenfte.pdf

Beitritt des AZV Bempflingen-Riederich zum Zweckverband Gruppenklärwerk Wendlingen: Seit geraumer Zeit liegt die Betriebsführung der Bempflinger Anlage des AZV Bempflingen-Riederich beim Zweckverband GKW in Wendlingen. Es gibt verschiedene Gründe für den Beitritt zum GKW. Einer davon ist die Veränderung der Umsatzsteuergesetzgebung, die dazu führte, dass in Wendlingen die Betriebsführungen neu überdacht wurden, und zwar mit dem Resultat, dass es den Betreibern der betriebsgeführten Anlagen nahegelegt wurde, entweder Mitglied im GKW zu werden oder andere Wege zu gehen. Sämtliche 12 Einzelkommunen mit Kläranlagen sind zum 1. Januar 2023 dem GKW beigetreten. Die 3 betriebsgeführten Abwasserzweckverbände sollen sich im laufenden Jahr entscheiden. Bei anderen kommunalen Unternehmen (Nürtingen, Reutlingen, Metzingen/Ermstal) wurde laut Verwaltung nachgefragt; hier bestehe kein Interesse an einer zusätzlichen Betriebsführungen. Hier meldete sich Gemeinderätin Maisch zu Wort und bezweifelte, ob in Metzingen aktuell nachgefragt wurde. Sie arbeitet bei der Stadt Metzingen und hat sich erkundigt. Fazit: die Nachfrage liegt ein paar Jahre zurück, es hätte jetzt durchaus Interesse bestanden – jetzt sei die Vorbereitungszeit aber leider zu kurz. Martin Michaelis bemängelte, dass seines Erachtens die Ausstiegsklauseln zu eng gefasst seien. Ein Ausstieg bedarf der Zustimmung aller Mitgliedervertreter. Grund für ihn und anderer, nicht zuzustimmen. Mehrheitlich wurde der Beschluss für einen Beitritt des AZV Bempflingen-Riederich zum Zweckverband GKW beschlossen, bzw. die Vertreter in der Verbandsversammlung AZV Bempflingen-Riederich mit einer entsprechenden Abstimmung zu beauftragen. Das Kläranlagengrundstück, das Klärwärterwohnhaus soll weiterhin im Besitz des AZV verbleiben. In der Folge wurden weitere Beschlüsse zum AZV gefasst: Die Regenüberlaufbecken 183 und 245 sowie der Regenüberlauf 1000 (ohne Grundstücke) gehen auf den Zweckverband Abwasserreinigung-Bempflingen Riederich auf Basis des Restbuchwertes zum 31. Dezember 2023 zum 1. Januar 2024 über.

Neuvergabe des Linienbündels 10 ÖPNV: Der Busverkehr in der Raumschaft Neckartenzlingen (und damit 3 Linien in Kontakt zu Bempflingen) war ursprünglich bis 31.12.2028 an das beauftragte Busunternehmen vergeben. Wegen Corona gab es einen Übergangsvertrag, der jetzt zum April 25 ausläuft. Der Landkreis muss jetzt die Fahrtleistungen des Linienbündels neu ausschreiben. Es handelt sich um

  • Die Linie X19 (Bempflingen – Großbettlingen – Nürtingen) mit 4 Fahrtenpaare (FP), die durch das eigenwirtschaftliche Angebot auf 8 aufgestockt wurden. Die Linie wird zudem in das Linienbündel 9 (=Nürtingen) verschoben. Nach Abzug von 50 %, die der Landkreis beisteuert, würden für Bempflingen 8.755 € entfallen, abzüglich 30 %, die der Zweckverband Fahr Mit beisteuern würde. Da die Linie parallel zur Bahnlinie fährt, möchte die Verwaltung diese kosten nicht übernehmen.
  • Die Linie 187 verbindet bisher Kleinbettlingen über Bempflingen mit Neckartenzlingen mit 11 FP von Montag bis Freitag – sie beinhaltet auch den Schülerverkehr. Grundschüler müssten nach dem Mittagsunterricht gar 1 Stunde auf den Bus warten. 
  • Eine wichtige Verbindung von Kleinbettlingen nach Neckartenzlingen wird gestrichen, dafür fährt der Bus an den Metzinger Bahnhof – obwohl es eine stündliche Zugverbindung gibt.
  • Die Linie 197 verbindet mit 11 FP von Montag bis Freitag Neckartenzlingen über Bempflingen mit dem Bahnhof Metzingen. Der Wochenendverkehr ist mit samstags 7 und sonntags 6 FP reduziert. Seitherig unter Vorbehalt einer Abstimmung mit dem Verkehrsverbund Naldo.
  • Die Linien 187 und 197 sollen künftig als eine Linie 187 zusammengelegt werden. Der Vorteil: einheitlicher Stundentakt Mo. – Fr. mit 15 FP von Neckartenzlingen über Bempflingen Bahnhof nach Metzingen.
    Der Nachteil: Unter der Woche entfallen die Fahrten zwischen Kleinbettlingen und Neckartenzlingen (ersetzt durch eine umsteigepflichtige Alternative mit z.T. längeren Wartezeiten für 65 Neckartenzlinger Schüler*innen am Bempflinger Bahnhof). Auch Grundschüler *innen müssen nach dem Mittagsunterricht 1 Stunde auf einen Bus nach Kleinbettlingen warten. 
  • Auf den Nachtbus N81 aus/in Richtung Nürtingen an samstags und an Sonn- und Feiertagen will man sich nicht beteiligen, da sich die Zuganbindung in der Nacht deutlich verbessert hat.
  • Seit 2023 besteht eine Busverbindung für die Verbandsgemeinden zur Gemeinschaftsschule nach Walddorfhäslach.

Fazit: Gegenüber dem bisherigen Angebot sieht das Gremium einen Rückschritt, das Basisangebot (Mehrkosten für Zusatzleistungen wären 14.268,32 €) soll angenommen werden und Bürgermeister Welser wird beauftragt nach zu verhandeln.  

 

Vorstellung und Freigabe Parkkonzept Bempflingen: 

Mit gutem Vorbild voran gegangen ist der Ortsteil Kleinbettlingen, dem nach z.T. chaotischen Parksituationen z.B. an der Ortsdurchfahrt, ein Parkkonzept verordnet und umgesetzt wurde.

Im Sommer 2022 wurde die Bevölkerung im Ortsteil Bempflingen aufgerufen, Hinweise zu geben. Es wurden gute Vorschläge gemacht. Ende Juni 22 wurde bei einem Abendtermin die tatsächliche Parksituation aufgenommen und problematische Stellen festgestellt. Am 5. Juli fand eine Begehung mit dem Gemeinderat statt, bei der die problematischen Stellen präsentiert und Vorschläge diskutiert wurden. Das Fachbüro IGV/Stuttgart wurde hinzugezogen. Es wurden Pläne angefertigt, die der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts vorgelegt wurden. Im Juli 2023 wurden sie angeordnet. Der Gemeinderat muss die Umsetzung festlegen.

Derzeit herrscht im Ortsteil Bempflingen eine angespannte Lage einerseits bedingt durch die Sperrung der Metzinger und z.T. der Bahnhofstraße. Dazu kommt die angespannte Lage im Garten- und Blumenstraßen-Gebiet, d.h. zwischen Lindenstraße

Grabenstraße

Grabenstraße

und Obere Au.

Blumenstraße

Blumenstraße/Obere Au

Dies ist z.T. bedingt durch die Sperrung der Metzinger – und Bahnhofstraße und die Tatsache, dass der größere Teil des Umleitungsverkehrs das Gebiet nutzt anstatt die ausgezeichnete Umleitungsstrecke zu befahren. Ursprünglich war geplant, das gesamte Gebiet zur Parkverbotszone zu erklären und das Parken nur in markierten Parkbereichen zuzulassen. Dies sah das Gremium kritisch, auch sollten Parkplätze vor der Apotheke möglich sein. Das Gremium sprach sich gegen das generelle Parkverbot mit eingezeichneten Parkplätzen aus.

Isolde-Kurz- und August Lämmle-Straße: Der kurvige Verlauf der Straßen macht den Bereich unübersichtlich.

Steinmauern bis an die Straße, Kurven, kein Gehweg 

Es handelt sich um eine sog. Spielstraße, und es darf nur auf eingezeichneten Parkflächen geparkt werden.

Isolde-Kurz-Straße

Isolde-Kurz-Straße

So lange es noch unbebaute Grundstücke gab, die z.T. zum Parken benutzt werden konnten, war die Situation relativ entspannt. Dies ist durch die  späte Bebauung der Plätze immer weniger möglich. Deshalb sollen mehr Flächen als Parkplätze markiert werden. In Höhe der August-Lämmle-Straße 50 sollen die Plätze entfernt werden, da es durch die Bebauung gegenüber regelmäßig zu Beschädigungen kommt und Müll- und andere große Fahrzeuge kaum noch passieren können. Wenn die freien Bauplätze auf der Isolde-Kurz-Straße bebaut sind, muss neu geplant werden.

Kelterstraße: Durch die relativ dichte Bebauung zwischen Kelter- und Ermsstraße ist die Kelterstraße oftmals zugeparkt. Fazit: in der Kelterstraße soll es eine Halteverbotszone geben. Der Festplatz Wasen wurde bei einer Verkehrsschau als Parkplatz für PKW´s ausgewiesen.

Weiden-, Brühlstraße und Reuteweg: Hier ist der Parkdruck erhöht, weil es größere Mehrfamilienhäuser gibt – eine Problemzone ist z.B. an der Ecke Brühl-/Weidenstraße oder auch Reuteweg/Brühlstraße. Bei einem Mindestabstand von 5 m und dazu hohen Bordsteinen kommen z.B. Feuerwehr- oder Müllautos kaum um die Kurve. Es soll ein Sperrbereich markiert werden.

Die Umsetzung der Maßnahmen soll frühestens nach Beendigung der aktuellen Straßensanierung in Angriff genommen werden, d.h. ab Frühjahr 2024. Die Markierungsarbeiten übernimmt ein externer Dienstleister, die Beschilderung der Bauhof.

 

Flächenangebot an den Landkreis Esslingen für Flüchtlinge

In der letzten Gemeinderatssitzung vor den Sommerferien stand dieses Thema bereits auf der Tagesordnung. Damals war eine Sache klar: Die Gemeinde kann keine Räumlichkeiten anbieten, da sie selbst Objekte anmieten muss, um ein Angebot für die Unterbringung von Flüchtlingen anbieten zu können. Es sollten dem Landkreis auch Flächen für die Aufstellung von Containern für die Erstunterbringung angeboten werden. Seitdem hat die Gemeinde kommunale Flächen untersucht, die befestigt sind und an Wasser und Abwasser angeschlossen sind. In Frage kommen z.B. eine Fläche beim Güterschuppen, Plätze rund um das DGH, der Parkplatz bei Tennis- und Fußballplatz (eher ungeeignet wegen Wasser-/Abwasseranschlüssen), Parkplätze an der Neckartenzlinger Straße und der an der Kleintierzüchteranlage. Diese Plätze liegen, außer dem ersten, alle abgelegen und bereits in der vorangegangenen Sitzung hatte der Gemeinderat darauf hingewiesen, dass eine Betreuung bzw. Integration der Flüchtlinge eher unmöglich ist. Es entwickelte sich eine rege Diskussion im Gremium. Einerseits sehen die Gemeinderät*innen das Ganze als gerechtfertigt an, nämlich die Flüchtlinge in allen Gemeinden des Landkreises unterzubringen. Andererseits wird bemängelt, dass kein Konzept zur Betreuung vorgestellt wird, bzw. wer damit beauftragt werden soll. Letztendlich stimmen 8 Gemeinderät*innen für und 5 gegen ein Angebot. Alle bestehen auf ein Betreuungskonzept.

 

Einem Baugesuch in der Isolde-Kurz-Straße stimmte das Gremium inklusive einer Befreiung zu.

Text und Fotos Voss

 

 

 

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