Gemeinderatssitzung vom 18. Juli 2023

Veröffentlicht am 19.07.2023 in Gemeinderatsfraktion

Baustellenumleitung in Bempflingen →→→→→ Steine des Anstoßes

Knapp 15 Zuhörer*innen verfolgten die letzte Gemeinderatssitzung vor den Sommerferien - vorwiegend Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr ...

Die Einwohnerfragestunde nutzten 2 Personen: Eva Voss fragte nach dem Sommerferienprogramm, bzw. wunderte sie sich, dass die Gruppierungen, die an den Angeboten beteiligt sind, noch keine Benachrichtigungen über Anmeldungen bekommen haben. Bürgermeister Welser teilte mit, dass die Resonanz nicht sonderlich groß sei. Des Weiteren verwies sie auf TOP 5 der Tagesordnung, wo die Rede von knapp 2 Millionen Euro Rücklagen die Rede ist und von „Zahlungsmitteln auf den Bankkonten zum 31.12.2021 von rund 4,85 Millionen Euro.“ (Vorlage S. 5) Ihre Frage in diesem Zusammenhang: Warum mietet die Gemeinde so viele Objekte an, um Flüchtlinge und Obdachlose unterzubringen und investiert stattdessen nicht in „sozialen Wohnungsbau“, den sich auch Mieter*innen mit einem kleineren Geldbeutel leisten können. Hier verwies der Bürgermeister auf das projektierte Wohngebiet „Obere Au 2“. Wolfgang Flamm meldete sich als Anlieger der Grabenstraße wegen des Umleitungsverkehrs zu Wort und bat Bürgermeister Welser darum, sich um Erleichterungen für die Anwohner einzusetzen. Hier versprach der Verwaltungschef blitzen zu lassen. Ein Schild mit „Anlieger frei“ würde auch nichts bringen, man finde immer wieder einen Grund, dass man ins Gebiet will.

Nichtöffentliche Beschlüsse wurden keine gefällt.

Zum Thema "Beschlussfassung über die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans" referierte der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Martin Neumann. Gefordert ist eine "den örtlichen Verhältnissen entsprechende, leistungsfähige Feuerwehr" (so das Feuerwehrgesetzt es Landes). Im Folgenden die Sitzungsvorlage:

"Ein Feuerwehrbedarfsplan enthält wesentliche Angaben für die Beschreibung der feuerwehrtechnisch relevanten örtlichen Verhältnisse und bildet die Grundlage für die Aufstellung und Ausrüstung einer für einen geordneten Lösch- und Rettungseinsatz erforderlichen leistungsfähigen Feuerwehr. Die Beurteilung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr liegt in der Zuständigkeit der Gemeinde."

Zum ersten Mal wurde 2010 ein solcher Feuerwehrbedarfsplan erstellt und vom Gemeinderat beschlossen. Eigentlich sollte dieser Plan alle 5 Jahre neu fortgeschrieben werden, auf alle Fälle aber vor neuen Investitionen.

Der neu formulierte Plan wurde dem Gemeinderat im Vorfeld im Feuerwehrhaus durch die Feuerwehr vorgestellt. Er beinhaltet Punkte wie

  • Gemeindestruktur
  • Feuerwehr- und Abteilungsstrukturen
  • Bewertung der Leistungsfährigkeit der Gemeindefeuerwehr Bempflingen
  • Individuelle Bewertung des örtlichen Risikos
  • Feuerwehrhaus
  • Fahrzeugkonzept 

Grund für die Fortschreibung war das LF 8 aus dem Jahr 1993, das erneuert werden muss. In Absprache, auch mit dem Kreisbrandmeister, soll es durch ein LF 10 ersetzt werden, und zwar soll die Anschaffung 2025 getätigt werden. Laut Kreisbrandmeister sollten die verschiedenen Anhänger durch einen Gerätetranswagen Transport (GW-T) ersetzt werden (Beschaffung angedacht für 2027). Das LF 10 bezuschusst das Land mit 96.000 €, den GW-T mit 55.000 €. 
Bezüglich des Feuerwehrhauses muss im Vorfeld geklärt werden, wo und wie die Fahrzeuge zusammen mit dem GW-T untergebracht werden können. Defizite gibt es auch bei den Duschen/Umkleiden nachdem es aktive Frauen in der Feuerwehr gibt. 

Einstimmig fielen folgende Beschlüsse aus:

  • Der Gemeinderat stimmt dem von der Feuerwehr fortgeschriebenen Bedarfsplan zu.
  • Die Feuerwehr wird beauftragt, einen Fahrzeugausschuss zu bilden und in die Planung für ein LF 10 einzusteigen.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuwendungsantrag nach Z-Feu zu stellen.

 

Bausachen: Neubau eines Einfamilienhauses, Seestr. 34 in Kleinbettlingen. 

Anders als in der Vorlage dargestellt ist das alte Haus bereits abgerissen. Nun beabsichtigen die neuen Bauherren, ein neues Einfamilienhaus zu errichten. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Schillerstraße. Da die Traufhöhe auf der Hangseite um 68 cm überschritten ist, muss eine Befreiung von den Vorschriften des Bebauungsplans genehmigt werden. Bei verschiedenen Bauvorhaben im Bebauungsplangebiet wurden bereits Befreiungen erteilt – so z.B.  beim Neubau des Hauses Seestr. 32. Aus Gründen der Gleichbehandlung wurde auch beim aktuellen Baugesuch einstimmig eine Befreiung beschlossen.

 

Sonja Welker, Stellv. Leiterin Finanzen und Infrastruktur, referierte über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2021. Sie stellte die Ergebnis- und Finanzrechnung sowie die Bilanz ausführlich dar.

Gesamtergebnis der Ergebnisrechnung: 454.982,54 €

Gesamtergebnis der Finanzrechnung: 4.847.788,39 €

Bilanz

Gesamtbetrag auf der Aktivseite: 30.063.062 €

Gesamtbetrag auf Passivseite: 30.063.062 €

Unter „Finanzielle Auswirkungen“ stellt Frau Welker dar, dass der 4. Jahresabschluss nach neuem Recht erneut erfreulich positiv endet und dass besonders die Rücklagen von 1,92 Millionen € zur Deckung von Fehlbeträgen in den kommenden Jahren zu erwähnen sei. Die Gemeinde habe sich damit ein gutes „Polster“ für künftige „schlechte Zeiten“ aufbauen können. Zahlungsmittel bei der Bank belaufen sich zum Jahresende 2021 auf 4,85 Millionen Euro.

Einstimmig stellte das Gremium den Jahresabschluss 2021 fest.

 

Spendenbericht 1. Halbjahr 2023

 

Spender                                     Zweck                                          Geld- bzw. Sachspende
Tanja Rischer Schule Baskeballkorb /46,85 Euro
Gewinnsparverein d. VR Banken  BaWü         Bürgerbus 1.844,27 Euro
Förderverein Grundschule Auf Mauern Verlässliche Grundschule - Schulhof 100 Euro
Förderverein Bempflinger Kindergärten e.V. Schule (Schulhof und Allg, je 1/2 200 Euro
Förderverein Bempflinger Kindergärten e.V. Kindergarten Kleinbettlingen 200 Euro
Förderverein Bempflinger Kindergärten e.V. Kinderkrippe Kleinbettlingen 200 Euro
Förderverein Bempflinger Kindergärten e.V. Kindergarten Hanflandweg 200 Euro
Förderverein Bempflinger Kindergärten e.V. Kinderkrippe Auf Mauern 200 Euro
Elisabeth und Karlheinz Dittmar Brunnenprojekt Kenia 100 Euro

 

Der Gemeinderat nahm die Spenden dankend an.

 

Aktueller Stand der Flüchtlingsaufnahme – Unterkunftskonzept für das Landratsamt Esslingen: Die Gemeinde hat derzeit 10 angemietete und 2 eigene Gebäude/Wohnungen für die Unterbringung für 2 Obdachlose, 22 ukrainische und 36 nicht-ukrainische Flüchtlinge. Neben Geflüchteten in Notunterkünften gibt es auch ukrainische Flüchtlinge in privaten Unterkünften. Im Jahr 2023 konnten vor kurzem weitere nicht-ukrainische Flüchtlinge untergebracht werden. In den kommenden 3 Wochen werden weitere 12 aus der Ukraine Geflüchtete aufgenommen. Dazu werden noch weitere 5 nicht-ukrainische und 4 ukrainische Geflüchtete erwartet.

Dem gegenüber stehen aktuell, bzw. für dieses Jahr, noch genügend Räumlichkeiten zu Verfügung. Besonders auch in der Kleinbettlinger Str. 12.

 

Kleinbettlinger Str. 12

Da der Landkreis Esslingen keine eigenen Flächen hat und keine Sporthallen belegen möchte, hat das Landratsamt die Gemeinde aufgefordert, für die Erstaufnahme, d.h. vorläufige Unterbringung, von 18 Flüchtlingen Räumlichkeiten bzw. Flächen für Container zu Verfügung zu stellen. Gleichzeitig soll sie eine Unterbringungskonzeption vorlegen, wie künftig Geflüchtete in der Anschlussunterbringung unterkommen können.

Der Verwaltung schlägt vor, dem Landkreis eine Parkplatzfläche am DGH für eine kleinere, 2-stöckige Containerlösung anzubieten. Dem stimmt der Gemeinderat nicht zu. In der Aussprache wird hervorgehoben, dass bisher in Bempflingen immer eine dezentrale Lösung gefunden worden sei. Dies habe zur Integration der Geflüchteten beigetragen und Konflikte verhindert. Außerdem wurde kritisch nachgefragt, ob der Landkreis sich auch an der Betreuung der Geflüchteten beteiligen wird. Tatsache sei, dass hierfür vor Ort kein Personal zu Verfügung steht. Außerdem wurde gefragt, wann Bempflingen für eine vorläufige Unterbringung Flächen zu Verfügung stellen muss; 2023, 2024, 2025? Baugenehmigung? Welser spricht von einer Gültigkeit von 2 Jahren, die aber eventuell verlängert werden kann.

Fazit: Eigentlich sieht man keine Notwendigkeit unter Zeitdruck vor der Sommerpause abzustimmen. Dennoch stimmt das Gremium einstimmig für die Vorlage einer Unterkunftskonzeption, aber anschließend mit deutlicher Mehrheit gegen den Standort am DGH für eine Containerlösung. 

Unter „Verschiedenes“ teilt Bürgermeister Welser mit, dass die Genehmigung für den Naturkindergarten am Reinerwald nicht vor Mitte August vom Landratsamt Esslingen zu erwarten ist. 

Gemeinderat Trost spricht das Thema Umleitung und Belästigung von Anwohnern durch den damit verbundenen Schleichverkehr an und verweist darauf, dass, wenn man in Riederich über die Stegäcker Straße fährt, man nichts von „Anlieger frei“ sieht. Außerdem bittet er den Bürgermeister dringend, nochmals mit dem Busunternehmen zu sprechen. Die Busfahrer führen wiederholt über den Gehweg und gefährdeten Schulkinder auf dem Schulweg.

 

Text/Foto: Voss

 

 

 

 

Kalenderblock-Block-Heute

Alle Termine öffnen.

14.05.2024, 19:30 Uhr - 21:30 Uhr Öffentliche Gemeinderatssitzung
Am 14.05.24 um 19.30 Uhr findet eine öffentliche Gemeinderatssitzung im Sitzungss …

Alle Termine