Gemeinderatssitzung vom 27. Juni 2023

Veröffentlicht am 30.06.2023 in Gemeinderatsfraktion

Künftig rückt Bempflingen etwas näher an Riederich (Foto: Voss)

Hauptthema der Junisitzung war wieder einmal der Bebauungsplan "Obere Au II" ...

Zu Beginn der Gemeinderatssitzung, die von 10 Zuhörer*innen verfolgt wurde, bat Bürgermeister Bernd Welser die Anwesenden, sich von ihren Sitzen zu erheben, und zwar zum Gedenken an Michael Kraft. Der Hauptamtsleiter war kurz nach dem Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit im Alter von nur 60 Jahren verstorben. Welser würdigte seine Dienste für die Gemeinde, aber auch für 2 Vereine und drückte den Hinterbliebenen, ebenso im Namen des Gemeinderates, sein Beileid aus.

Im Rahmen der Einwohnerfragestunde erkundigte sich der langjährige frühere Gemeinderat Hans Reitermayer, ob die Straßenhöhen im neuen Baugebiet „Obere Au II“ denen der „Oberen Au I“ angepasst werden. Das setzt Bürgermeister Welser voraus. 

Ingrid Christner spricht die Umleitung durch die Blumenstraße an und fragt, was Bürgermeister Welser gegen die Belästigung der Anwohner zu tun gedenkt. Dieser zeigt Verständnis, sieht sich aber nicht in der Lage, Abhilfe zu schaffen.

Nicht öffentliche Beschlüsse wurden in der Sitzung am 23. Mai keine gefällt.

 

Bebauungsplan „Obere Au II“ Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. 

Herr Mezger vom Büro mquadrat referiert. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.Oktober 22 den Entwurf des Bebauungsplanes „Obere Au II“ mit den örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Diese liegen jetzt vor.

Es gab umfangreiche Stellungnahmen zum Thema Umwelt, aber auch zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der Erschließung. In der Sitzung geht es um die Abwägung der Anregungen bzw. Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wie dem Regierungspräsidium Stuttgart, dem Verband Region Stuttgart und dem Landratsamt Esslingen. Von Privat wurden 9 Einsprüche und Bedenken eingereicht.

In der Vergangenheit galt die Vorgabe des Regierungspräsidums Stuttgart, dass Innenentwicklung Vorrang vor Außenentwicklung habe. Dies war aber schwierig umzusetzen, da sich die Flächen meist in privatem Besitz befinden. Das Baugebiet „Obere Au II“ wurde nach dem § 13 b des Baugesetzbuches geplant, das den Gemeinden erlaubt, dem großen Bedarf an Wohnbauflächen nachzukommen und eine vereinfachte Planung ermöglicht. Dadurch können relativ schnell zusätzliche Wohnbauflächen geplant und entwickelt werden. Ausgleichsmaßnahmen sind im Rahmen des § 13b nicht vorgeschrieben, dennoch sind gewisse naturschutzrechtliche Standards zu berücksichtigen. Auch die Größe des Gebietes ist beschränkt: maximal 1 ha überbaubare Fläche bzw. 3 – 3,5 ha Bebauungsplanfläche. Im Fall der „Oberen Au II“ sind es 3,2 ha. Der Gemeinderat beschloss deshalb, dass es eine verdichtete Bebauung geben wird, bzw. dass nicht nur Einfamilienhäuser geplant werden, sondern auch Mehrfamilien-, Reihen- und Kettenhäuser. Vorgabe ist, dass für mindestens 60 Einwohner/ha gebaut werden soll. Im Fall des vorliegenden Baugebietes sind es sogar 92. 

Herr Mezger stellt die Stellungnahmen der verschiedenen Ämter und das Ergebnis der Prüfung vor bzw. mögliche Abwägungsvorschläge (insgesamt 64 Seiten).

Abwägungs- oder Lösungsvorschläge:

  • Das Obergeschoss des Mehrfamilienhauses parallel zur Kreisstraße 1231 wird verkürzt bzw. zurückgesetzt, sodass das benachbarte Haus nicht verschattet und die Einsehbarkeit reduziert wird.
  • Das Baufenster 4 östlich des Platzes wird Richtung Süden ausgedehnt (rote, gestrichelte Linie), um Raum für Nebenanlagen zu schaffen.
  • Im Gebiet 2a sind weitere Garagen zulässig (rote, gestrichelte Linie).
  • Im Gebiet 4 sind weitere Garagen, angrenzend an den Platz zulässig (rote, gestrichelte Linie).
  • Im zentralen Bereich sind steilere Dachneigungen und somit höhere Firsthöhen zulässig, sodass das Dachgeschoss genutzt werden kann. Ebenso verdichtete Bauweise.
  • Schmutzwasser und Niederschlagswasser werden getrennt abgeführt. Die Entwässerung wurde in Abstimmung mit dem Landratsamt Esslingen/ Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz geplant. Ebenso wurde der Wassergraben in die Mitte verlegt. Der hochwertige Ackerboden wird im Gebiet verteilt und nicht an Bauunternehmen weitergegeben.
  • Die Gewerbeaufsicht forderte ein Schallgutachten und schlug einen Puffer in Form eines Mischgebietes vor. Es gibt bereits ein Wohngebiet in unmittelbarer Umgebung auf der anderen Seite des Kanals. Der Pflanzstreifen entlang des Kanals reiche aus.

Für weitere Bedenken des Straßenverkehrsamts (Gehweg an der südlichen Straße) sieht Mezger keine Notwendigkeit. Der Abfallwirtschaftsbetrieb hat Bedenken wegen der äußeren Straßen. Herr Mezger verweist auf deren Breite von 5,50 m. Das Landratsamt Esslingen möchte keine Nebenanlagen und Garagen außerhalb der bebaubaren Flächen. Herr Mezger verweist darauf, dass dies nur bei diesem Landratsamt so gehandhabt wird.

Gegen die Behauptung, dass das Gebiet „Schlegert“ besser geeignet sei, verwies Mezger auf eine Änderung im Landschaftsschutzgesetz aus dem Jahr 2020, die verbietet, dass Streuobstwiesen in Bau- oder andere Gebiete umgewandelt werden. Nicht zu Unrecht wurden Streuobstwiesen auch von der UNESCO zum immateriellen Kulturerbe erklärt. Hätte man sich für dieses Gebiet entschieden, wäre dieser Beschluss jetzt hinfällig.

Einstimmig stimmt der Gemeinderat den Planungen zu. (Gemeinderat Hartlieb ist befangen.)

Der Plan wird wieder im Rathaus ausgelegt und kann von der interessierten Öffentlichkeit während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

4. Bodenseewasserversorgung: Informationen zum Projekt „Zukunftsquelle

Das Bempflinger Trinkwasser kommt – wie bei vielen anderen Gemeinden in Baden-Württemberg – komplett aus dem Bodensee, und die Gemeinde ist Mitglied des Verbandes Bodensee-Wasserversorgung (BWV) mit Sitz in Sipplingen.

Aufbereitungsanlagen der Bodenseewasserversorgung auf dem Sipplinger Berg

(Foto BWV/Nürtinger Zeitung)

Nachdem die BWV umfangreiche Investitionen in ihre in die Jahre gekommene Infrastruktur bzw. Anlagen investieren muss, sind die Verbandsmitglieder anteilig „mit im Boot“ – auch die Gemeinde Bempflingen. Die bis 2040 geplanten Investitionen belaufen sich auf prognostizierte 980 Millionen Euro. Deshalb wird 

das Projekt „Zukunftsquelle. Wasser für Generationen“ derzeit in den Gemeinderäten vorgestellt. Dies geschieht in der Sitzung durch einen informativen Film.

Im Herbst wird die Bevölkerung informiert, und am 14. November tagt die Verbandsversammlung in Leinfelden-Echterdingen, um den Beschluss zu fassen. 

Neben dem Alter der Anlagen gibt es weitere Gründe für den Investitionsbedarf, z.B. der Klimawandel, der dazu führt, dass sich nicht nur der Pegel des bis zu 250 Meter tiefen Sees ändert, und dass mehr Wasser gebraucht wird. Ein weiterer Grund: Die Quaggamuschel, die sich seit 2017 massiv ausbreitet. Sie führt dazu, dass Leitungen und Filter verstopfen. Durch diese Muscheln, bzw. ihre Larven aber auch durch Gletscherschliff besteht die Gefahr, dass Leitungen und Filter verstopfen. Das fordert den Bau neuer Leitungen und neue Aufbereitungstechnologien sowie den Einbau von Ultrafiltrationsanlagen.

 

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