Gemeinderatssitzung vom 21. Dezember 2015

Veröffentlicht am 02.01.2016 in Gemeinderatsfraktion

Brandschutz - Grundschule Auf Mauern wird demnächst 50

In der letzten Sitzung des Jahres ging es u.a. um eine Stellungnahme zum Brandschutz in der Grundschule Auf Mauern, um die Fortführung der Schulsozialarbeit und die Einbringung des Haushaltes 2016.

Bei der letzten Sitzung des Jahres waren 5 ZuhörerInnen anwesend. Aus nicht öffentlicher Sitzung lagen keine Beschlüsse vor; vom Recht, in der Bürgerfragestunde Fragen an den Bürgermeister zu richten, machte niemand Gebrauch

Das Ingenieurbüro für vorbeugenden  Brandschutz Kludt wurde beauftragt, eine Bewertung über den baulichen und technischen Brandschutz des Gebäudes der Grundschule vorzunehmen. Der Auftrag lautete weitergehend, notwendige Maßnahmen einschließlich Prioritätenliste dazustellen und Maßnahmen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten abzuwägen – auch sollten Kosten genannt werden. Herr Ralf Kludt war ebenso anwesend wie Herr  Broll, der bei allen 3 Vorortterminen anwesend war.

Herr Kludt führte aus, dass in Baden-Württemberg keine Schulbaurichtlinien vorliegen, es gelten deshalb die Vorgaben der Landesbauordnung, in diesem Fall die von 1964 (DIN 4102, Teil 4). Bei dem Gebäude handelt es sich um einen sog. Sonderbau. Nachdem das Gebäude eine  Höhe von 7 m nicht überschreitet, ist eine Brandverhütungsschau durch das Landratsamt nicht vorgeschrieben. Bürgermeister Welser teilte mit, dass eine solche im Jahr 2004 durchgeführt wurde und es keine Beanstandungen gab. So lange nichts baulich geändert wird, gilt Bestandsschutz. Die vorliegende brandschutztechnische Stellungnahme stellt kein vollumfängliches Brandschutzkonzept (Leistungsphase 1-4 nach AHO) dar und kann nicht als Anlage zu einem Bauantrag herangezogen werden. Sollte ein solches aufgrund von Sanierungsmaßnahmen erforderlich werden, so kann die vorliegende brandschutztechnische Stellungnahme zu einem Brandschutzkonzept fortgeschrieben werden.

In den weiteren Ausführungen ging es zunächst um bereits durchgeführte brandschutztechnische Maßnahmen wie z.B. die Rauchschutztür im 1. OG, die 2013 eingebaut wurde. Problematisch erscheinen aber die sog. „notwendigen Flure“, die an Wänden und Decken mit Holz verkleidet sind und wo als Brandlast darunter verlegte elektrische Leitungen und die Garderoben hinzu kommen. Einig war man sich, dass eine Rettung über Leitern unmöglich ist, da für eine Person jeweils 3 Minuten veranschlagt wird. Gemeinderat Martin Stangl stellte einige Ausführung der Stellungnahme in Frage und beantragte für die SPD/UB-Fraktion, dass sie dem Kreisbrandmeister zur Bewertung vorgelegt wird. Dem wurde statt gegeben. Abschließend teilte Bürgermeister Welser mit, dass mit ca. 70.000 € die Vorschriften der Landesbauordnung von 1964 erfüllt werden können und dass die Schule nicht brandverhütungspflichtig sei. Dennoch befürwortete auch Herr Kludt den Beschluss, eine 3. Meinung einzuholen.

Im Schuljahr 2012/13 führte die Grün-Rote Landesregierung die Förderung der Schulsozialarbeit wieder ein, und zwar in Kooperation mit dem Kreisjugendring (KJR). Dies wurde der Gemeinde Bempflingen vom damaligen Geschäftsführer des KJR als nahezu kostenneutral vorgestellt. In der Sitzung war der neue Geschäftsführer, Herr Rieck anwesend. Er verwies darauf, dass die Kalkulation des KJR keinesfalls kostendeckend, bzw. dass die Einrichtung mit 200 bis 300 Mitarbeitern nicht mehr kreditwürdig war. Deshalb musste der Landkreis mit Geld aushelfen. Für eine Fortführung der Schulsozialarbeit muss der KJR komplett neu kalkulieren und kann derzeit kein neues Angebot vorlegen. Deshalb schlug Bürgermeister Welser vor, den Vertrag mit dem KJR wegen der zu erwartenden deutlich höheren Kosten im Rahmen des Sonderkündigungsrechtes zu kündigen. Man möchte das Angebot im nächsten Frühjahr abwarten und die Stelle eventuell ausschreiben. Die anwesende Rektorin der Grundschule Auf Mauern, Frau Gall-Hoffmann teilte mit, dass die Schulkonferenz einstimmig die Fortführung der Schulsozialarbeit befürworte und die Zusammenarbeit mit dem ebenfalls anwesenden Sozialarbeiter Tobias Schopf sehr segensreich sei. Bei 2 Enthaltungen (Sandra Maisch und Daniela Gneiting-Manz SPD/UB) wurde die bisherige Zusammenarbeit mit dem KJR gekündigt.

Bei der Einbringung des Haushaltes 2016 teilte Bürgermeister Welser rückblickend auf das Jahr 2015 mit, dass die Lage wider Erwarten gut sei, insbesondere die Einnahmen aus der Gewerbesteuer haben sich deutlich höher heraus gestellt als erwartet. Anschließend folgt dann aber der Wermutstropfen der höheren Umlagen an Kreis und Land. Aufgrund des positiven Ergebnisses des Verwaltungshaushaltes und der Mehreinnahmen im Vermögenshaushalt bei gleichzeitig geringeren Ausgaben, kann im Jahr 2015 auf die geplanten Kreditaufnahmen bzw. die Rücklagenentnahme verzichtet werden. Kämmerin Tanja Galesky zeigte sich zufrieden mit dem Gesamtergebnis des auslaufenden Haushaltsjahres.

Bei der Vorstellung des Haushaltsentwurfes für 2016 teilte sie mit, dass die kalkulatorischen Kosten (Abschreibung, Verzinsung und die Auflösung von Ertragszuschüssen) noch nicht dargestellt sind. Das aktuelle Volumen des Verwaltungshaushalts liegt bei 7,03 Mio. Euro. Der Vorjahressatz lag 6,8 % darüber. Der Vermögenshaushalt liegt bei 1,8 Mio. Euro (Vorjahr knapp 1 Mio.). Der Verwaltungshaushalt stellt sich auch für 2016 positiv dar, und zwar dank sinkender Umlagen und steigender Einnahmen. Auch die von der Grün-Roten Landesregierung eingeführten deutlich erhöhten Zuweisungen für die Kinderbetreuung tragen zu dieser positiven Entwicklung bei. Die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes steigen insgesamt um ca. 13 %, bedingt z.B. durch die Steigerung der Personalausgaben nach dem Tarifabschluss für die Erzieherinnen und nach Neueinstellungen im Kindergartenbereich. Der Verwaltungshaushalt kann eine Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von 281.144 Euro erwirtschaften.

Das Volumen des Vermögenshaushaltes erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um 790.000 Euro oder 79 %. Bedingt ist dies durch die Fortführung der energetischen Sanierung des Gebäudes Schulstr. 1 und die eingeplanten Mittel für die Flüchtlingsunterbringung. Dazu kommen Abwasser/Wasser, Neugestaltung der Friedhofswege. Das dahinter stehende Volumen beläuft sich auf 1,8 Mio. Euro und kann nur mit einer Kreditaufnahme (750.000 €) und eine Rücklagenentnahme (306.724 €) finanziert werden. Am 31.12.2015 kann der Rücklagenstand von Jahresende 2014 in etwa gehalten werden: 1,9 Mio Euro.

Für die mittelfristige Finanzplanung sieht es weniger rosig aus. Die finanzielle Situation wird sich laut Kämmerin in den kommenden Jahren zunehmend verschlechtern, sodass  künftige Investitionen nur noch über Kredite und Rücklagenentnahmen finanziert werden können.

Der Bund unterstützt die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen, und zwar nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz. Auf die Gemeinde Bempflingen entfällt ein pauschales Budget von knapp 43.000 €. Es sollen damit 2 Projekte gefördert werden, und zwar soll die östliche Hälfte des Kelterdaches gerichtet und am DGH ein barrierefreier Zugang zu den Veranstaltungsräumen hergestellt werden. 10 % der Maßnahmen muss die Gemeinde finanzieren.

Die Gemeinde nimmt an der Bündelausschreibung des Gemeindetages für Strom- und Gaslieferungen teil. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, die Stromlieferungen für die öffentlichen Gebäude für Ökostrom ausschreiben zu lassen.

Über verschiedene Spenden bzw. deren Annahme durch die Gemeinde wurde beschlossen: Jugendthing, VR Bank Hohenneuffen und Lothar Keller waren die Spender.

Unter „Verschiedenes“ teilte Bürgermeister Welser mit, dass ein Projektentwickler sich mit dem Platz oberhalb des DHG auseinander setzen wird, den die Gemeinde dem Landkreis zum Bau von Flüchtlingsunterkünften angeboten hat. Drei weitere Gemeinden haben dem Kreis für diesen Zweck Flächen zu Verfügung gestellt. Auch hier wird der Projektentwickler tätig.

 

Text / Foto: Voss

 

 

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