Gemeinderatssitzung vom 29. September 2014

Veröffentlicht am 30.09.2014 in Gemeinderatsfraktion

Dieses vertraute Bild wird demnächst Vergangenheit sein - schade

Die erste Gemeinderatssitzung nach den Sommerferien hatte eine äußerst umfangreiche Tagesordnung mit z.T. brisantem Inhalt.

Bürgermeister Bernd Welser konnte ca. 30 Zuschauer begrüßen, von denen keine/r die Gelegenheit nutzte, Fragen an den Bürgermeister zu stellen.

Über nicht öffentlich gefasste Beschlüsse gab es auch nicht zu berichten, sodass gleich anschließend der Tagesordnungspunkt „Anpassung der Krippemodelle“ aufgerufen wurde. Hierzu hatte die Kindergartengesamtleitung Yvonne Lang bereits vor der Sommerpause berichtet und die Verwaltung hatte den Auftrag erhalten, eine Umfrage unter den Eltern durchzuführen. Es sollte festgestellt werden, wie viele Familien vom sog. Platz-Sharing Gebrauch machen wollen. Es sollen folgende Modelle, und zwar wahlweise 7 bis 12 Uhr oder 7 bis 14 Uhr angeboten werden. Das Ganze wahlweise Montag bis Dienstag, Montag bis Mittwoch, Mittwoch bis Freitag, Donnerstag bis Freitag. 77 Eltern wurden angeschrieben, mit 34 Antworten war der Rücklauf relativ schwach. Für 8 Kinder wurde konkretes Interesse an einem Platzsharingmodell bekundet, 6 davon kommen noch im laufenden Kindergartenjahr bzw. sind schon aufgenommen. Einstimmig wurde beschlossen, das Platz-Sharing-Angebot ab 1. Oktober anlaufen zu lassen.

Es folgte das Thema, das einige ZuhörerInnen angelockt hatte, nämlich der Abbruch der gemeindeeigenen Gebäude zwischen Lindenstraße und Kindergarten Hanflandweg. Die Arbeiten wurden an die Firma Reusch Erdbau GmbH aus Riederich als günstigster Bieterin vergeben. Dies war unstrittig und wurde gegen später einstimmig beschlossen.

Vorher entspann sich aber eine umfangreiche Diskussion darüber, ob die weit über 200 Jahre alte Scheune hinter den Wohnhäusern direkt an der Lindenstraße auch abgerissen werden sollte. Dem voraus legte Kämmerin Tanja Galesky die Förderrahmenreste aus dem Landessanierungsprogramm (LSP) bezüglich DGH und Altes Schulhaus dar. Demnach beläuft sich der Förderrahmenrest im September 2014 auf ca. 76.500 €, was verwunderte, da Ende Juli die Rede davon war, dass der Förderrahmenrest nicht für den Abriss von allen Gebäuden reichen würde und die Scheune aus eigenen Mitteln hätte abgerissen werden müssen. Bürgermeister Welser vertrat die Ansicht, dass jetzt der Förderrahmenrest mit dem Komplettabriss „erschlagen werden“ sollte. Der Abriss der Gesamtimmobilie sollte 37.247 € kosten, der Anteil für die Scheune alleine lag bei rund 11.000 €.

Zunächst meldete sich Klaus Hess (UB) zu Wort und plädierte für den Erhalt der Scheune. Hier seine Stellungnahme, die er im Vorfeld an BM Welser und die Räte verschickt hatte:

Ich möchte im Hinblick auf sie anstehende Entscheidung und meiner persönlichen Erfahrung, dass Argumente, die direkt in der Sitzung ausgetauscht werden, aufgrund der zeitlichen Gegebenheiten, oft nicht ausreichend ge-, bewertet werden können, bereits im Vorfeld für einen Erhalt der Scheunen werben und die für mich wichtigen Gründe kurz darstellen:

1. Für das Gebiet gibt es noch keinerlei Konzepte für eine zukünftige Nutzung/ Gestaltung. Erst wenn ein Gesamtkonzept erarbeitet ist, sollte m.E. über den Abbruch der Scheunen entschieden werden. Ich möchte nicht, dass hier eine potentielle Chance vertan wird.

2. Die Scheunen stellen eine Besonderheit dar. Sie gehören zu den ältesten Gebäuden der Gemeinde und besitzen m.E. auch Charme.

3. Den Bempflinger Bürgerinnen und Bürgern wurde in der Vergangenheit in Aussicht gestellt, dass sie bei den zukünftigen Planungen eingebunden werden. Ich bin der Meinung, dass bei diesem für Bempflingen so wichtigen Projekt der Gestaltung der Dorfmitte, Transparenz und eine öffentliche Diskussion erforderlich sind. Die Entscheidungen hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Gebietes sollten von einer möglichst breiten Mehrheit getragen werden (Akzeptanz).

Die Bedeutung des Themas der Akzeptanz wurde im Übrigen auch im Rahmen der Veranstaltung

Dörfer im Stresstest – 10. Schwäbischer Städtetag, am 20. Mai in Neuhausen auf den Fildern, erläutert.

Je größer die Akzeptanz bei dorfplanerischen Entscheidungen, desto höher ist die Chance, dass die baulichen Umsetzungen gut angenommen werden.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Komplettabriss mit der Folge einer Brachfläche (für voraussichtlich mehrere Jahre) mitten im Ort als Zeichen der Einbindung/ Beteiligung empfunden wird.

4. Die anstehenden Abbrucharbeiten werden in jedem Fall nicht mehr mit Fördermitteln aus dem Landessanierungsprogramm finanziert werden können. Gemäß Aussage von Herrn Dr. Friesecke bei der letzten Gemeinderatssitzung beläuft sich der Förderrahmenrest auf rd. 76.000,- Euro. Bei beiden Abbruchvarianten reduziert sich der Fördermittelrest in einem Umfang, dass die anstehenden Abbrucharbeiten ohnehin von der Gemeinde zu tragen sind.

Unabhängig von den vorgenannten Punkten weise ich darauf hin, dass die Scheunen nach einem Abriss der anderen Gebäude eine raumbildende Funktion erfüllen. Auf Ihrer Rückseite entsteht ein geschützter Bereich, der mit relativ geringem Einsatz (zumindest bis zu einer endgültigen Entscheidung) so gestaltet werden kann, dass er eine Aufenthaltsqualität erhält.

Für etwaige Zwischennutzungen der Scheunen bis zum Vorliegen eines Gesamtkonzeptes und einer endgültigen Entscheidung finden sich sicher Ideen. Voraussetzung ist allerdings, die vorhandene Bausubstanz so zu sichern, dass vom Gebäude keine Gefahren für die Öffentlichkeit ausgehen.

Mir ist klar, dass der Erhalt der Scheunen nicht zum Nulltarif zu haben ist. Eine Möglichkeit, die Kosten in einem erträglichen Rahmen zu halten, könnte ehrenamtliches Engagement sein. Ich würde meine Arbeitskraft jedenfalls gerne dafür einsetzen.

Dem folgte Gemeinderat Hans Reitermayer, der mitteilte, dass es bereits eine Planung für den benachbarten sog. Lindenplatz gebe, die man problemlos weiter nach Westen verschieben könne. Dazu verwies darauf, dass eine Sanierung sicher 35.000 € bis 45.000 € kosten würde, Schwellen seien angefault. Außerdem war er der Ansicht, dass man die Balken für die Kelter verwenden könne.

Gemeinderätin Eva Voss verwies darauf, dass auf der Urnummernkarte von 1823, die der Ortschronik beigelegt ist, noch 2 weitere, große und allein stehende Scheunen gab, nämlich die Pfarrscheuer neben dem Jakob-Weimer-Haus und die Zehntscheuer an der Stelle von Lindenstr. 2/4. Beide waren Ortsbild prägend und wurden vor dem 1. Weltkrieg abgerissen. Alte Zeugen der bäuerlichen Vergangenheit Bempflingens. Jetzt solle die letzte große Scheune fallen, die im 18. Jahrhundert gebaut wurde. Dies wolle sie so nicht hinnehmen, besonders angesichts der Tatsache, dass die Reparatur des Hagelschadens am Dach bereits in Auftrag gegeben wurde. Dazu komme, dass es die Aussage der STEG von kurz vor dem Hagelereignis gibt, die besagt, dass Sicherungs- und Instandsetzungskosten ca. 10.000 bis 12.000 € brutto kosten würden – der Abrisskosten betragen 11.000 €. Außerdem war Eva Voss wichtig, dass die Bevölkerung in den Planungsprozess mit einbezogen werden solle; dies habe man in der Zukunftswerkstatt der SPD/UB im Februar 2014 in Aussicht gestellt.

Gemeinderat Hartlieb verwies dann wieder darauf, dass die Balken so weit gut seien, dass die Scheune so weit gesichert werden müsse, dass kein Schaden entstehen könnte und bezifferte diese Kosten auf 35.000 €. Die Rede war von einem Fass ohne Boden. Für die Leute, die jetzt ihre Traktoren dort untergestellt hätten, gebe es außerhalb genug Platz. Dem entgegnete Gemeinderätin Gneiting-Manz, dass man so weit gar nicht gehen wolle. Die Scheune solle einen Platzhalterauftrag haben, damit keine riesen große freie Fläche zusammen mit dem „Lindenplatz“ entsteht. Dafür sei zunächst nur eine Reparatur des Daches notwendig, damit es nicht weiter reinregnet und weitere Balken nass werden. So habe man Zeit, in Ruhe den Platz zu überplanen. Sie monierte außerdem, dass sie keine genaueren Zahlen zur Verfügung hat. In die gleiche Kerbe schlug Gemeinderätin Andrea Hirle, die einen Kostenvoranschlag eines Zimmerers für eine Sanierung verlangte, damit man wisse, worüber man entscheide.

Bürgermeister Welser betonte, dass dies geschehen kann, wenn der Gemeinderat es will.

Gemeinderat Stangl vertrat die Ansicht, dass man sich auf die 10.000 – 12.000 € Instandsetzungs- und Sicherungskosten nicht verlassen könne und verwies auf die Anzahl der defekten Dachplatten.

Nachdem viele Argumente auch wiederholt wurden, rief Bürgermeister Welser zur Abstimmung auf, und zwar in 2 Schritten. Einstimmig beschloss der Gemeinderat, dass die Wohnhäuser und die Nebenanlagen abgerissen werden. Gegen den Abriss der Scheune stimmten 7, d.h. Voss, Kubel, Hess, Gneiting-Manz, Maisch, Hirle (alle SPD/UB) und Jörg Wetzel (BlB). Für den kompletten Abriss stimmten 8 Räte: die 7 Mitglieder der FWV, Martin Stangl (UB) und BM Welser. Hans Reitermayer und Lothar Schnizler sind bereit, bei der Sicherung der Eichenbalken und der Steine mit zu helfen.


Die 2. Fortschreibung (nach 1999) des Nahverkehrsplans des Kreises Esslingen stand als weiterer Punkt auf der Tagesordnung. Es handelt sich vorwiegend um Busse, bei denen der Landkreis Aufgabenträger ist. Dienstleistungen, zu denen auch die Verkehrsleistungen zählen, werden in der Regel durch ein Wettbewerbsverfahren vergeben. Der Landkreis hat Linienbündel nach Teilräumen gebildet, um weiterhin mittelstandsfreundliche Ausschreibungspakete zu erhalten. Bempflingen liegt demnach im Bereich des Linienbündels 10 „Nürtingen / Neckartenzlingen“. Die Gemeinde Bempflingen ist Mitglied im Zweckverband „Fahr Mit“ und finanziert dort im Wesentlichen das abendliche Anrufsammeltaxi mit. Auf Probe wird derzeit auch noch das Nachtbusangebot des Zweckverbands an Wochenenden und Feiertagen mitfinanziert. Somit zahlt die Gemeinde pro Jahr knapp 10.000 €.

Bei der Fortschreibung geht der Landkreis davon aus, dass für alle Gemeinden ein einheitliches Basisangebot geschaffen werden soll – unabhängig vom derzeitigen Stand (Status quo). Wenn die Gemeinde darüber hinaus ein zusätzliches Angebot im ÖPNV will, muss die Gemeinde dieses mitfinanzieren. An diesem Abend berichtete Bürgermeister Welser von einem aktuellen Schreiben des Landrates, aus dem hervorgeht, dass der Verwaltungs- und Finanzausschuss des Kreistages kürzlich getagt und vorgeschlagen habe, das sog. Basisangebot zu 100 % zu finanzieren. Sollten weitere Kosten anfallen, habe man sich bereit erklärt, diese zu jeweils 50 : 50 zu finanzieren. Dies stellt eine Verbesserung für die Kommunen dar, muss auch noch endgültig beschlossen werden und wird zur Folge haben, dass die Kreisumlage einen Prozentpunkt höher ausfallen wird.

Das Linienbündel 10 sieht für Bempflingen lediglich 3 Buslinien vor, nämlich die Linie 187 (Großbettlingen, Kleinbettlingen, was kurzer Hand Großbettlingen zugeordnet wurde!, Bempflingen, Neckartenzlingen), eine reine Schulbuslinie, die 3 Monate im Jahr nicht verkehrt. Des Weiteren die Linie 196(-2), künftig 195 (Nürtingen Bhf., Großbettlingen, Bempflingen, Neckartenzlingen), die nach der Vorlage für die Sitzung ab 2019 wegfallen soll, neuer Stand unbekannt. Und die einzige regelmäßige Buslinie, die Linie 197 (Neckartenzlingen, Bempflingen, Riederich, Metzingen Bhf.); auch hier waren Einschnitte vorgesehen; das Basisangebot sollte den Status Quo deutlich reduzieren. Auch hier bleibt abzuwarten, was der Landkreis beschließen wird. In der Diskussion wurde der Vorschlag der Verwaltung bekräftigt, die Forderung an den Landkreis zu richten, dass die dem Linienbündel 9 zugeordnete Linie 185 nicht in Grafenberg enden, sondern über Bempflingen weiter geführt werden soll. So könnte eine Querverbindung geschaffen werden, damit Kleinbettlingen endlich regulär ins Busnetz aufgenommen wird. Der Gemeinderat beschloss einstimmig: Das von der Verwaltung formulierte Schreiben an den Kreis soll modifiziert und auf den aktuellen Stand gebracht werden.

Schon lange bemüht sich die Abteilung Kleinbettlingen der Freiwilligen Feuerwehr um ein neues Auto. Dies scheiterte wiederholt an den Räumlichkeiten. Jetzt gab es aber neue Erkenntnisse der Gestalt, dass Änderungen an der Garage und dem Bereich davor von der Unfallkasse Baden-Württemberg und dem Kreisbrandmeister akzeptiert wurden. Somit stellte die Abteilung Kleinbettlingen einen Antrag auf Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges TSF-W als Ersatzbeschaffung für das deutlich alte TSF. Die Verwaltung stellte einen Zuschussantrag ans Landratsamt, der jetzt bewilligt wurde. Der Kreis stellt 30.000 € zu Verfügung und weitere Zuschüsse zur Beladung. Die notwendigen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2015 eingestellt. Das Gremium entschied sich einstimmig für die Beschaffung.

Der gleiche Beschluss wurde für die Beschaffung eines MTW gefällt. Das alte ist Baujahr 1989 und hat 98.000 km „auf dem Buckel“. Die Kosten sind gedeckelt und die Feuerwehr weiß, dass keine unnötigen Zusätze bestellt werden sollen. Es wird ein Fahrzeugausschuss gebildet, entscheiden tut dann der Gemeinderat.

In der Folge wurden 4 Baugesuche diskutiert und ohne Gegenstimmen verabschiedet. Lediglich ein sehr nachträgliches Baugesuch im Erlenweg wurde mit 6 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich genehmigt.

Eine Spende der Gaststätte „Bahnhöfle“ in Höhe von 165 € für die 3 Kindergärten wurde dankend angenommen.

Bereits in der konstituierenden Sitzung des neuen Gremiums vor den Sommerferien wurden 3 ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters gewählt.

http://www.spd-ub-bempflingen.de/index.php?nr=81969&menu=1

Gemeinderätin Eva Voss hatte mit folgendem Schreiben an Bürgermeister Welser mitgeteilt, dass sie das Amt nicht antreten wolle.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Welser,

ich nehme Bezug auf TOP 6 der Gemeinderatssitzung am gestrigen Abend „Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters“.
Ich werde die Wahl zu Ihrer 2. Stellvertreterin nicht annehmen, falls Sie mich nachträglich fragen sollten, ob ich die Wahl annehme. Diese Frage wurde in der Sitzung nicht an mich gerichtet.

Begründung:
Zur Wahl stand in diesem Wahlgang nur meine Person. 7 Personen des Gremiums wählten Herrn Hans Reitermayer, ohne dass er vorgeschlagen wurde. 
Dieses Verhalten sehe ich als offenkundigen Beweis des Mißtrauens gegenüber meiner Person an. Darüber hinaus empfinde ich es als „Abstrafen“ - wofür, weiß ich allerdings nicht. 

Diese Umstände belasten mich und ich sehe mich nicht in der Lage, dieses verantwortungsvolle Amt anzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Laut § 48 Gemeindeordnung Baden-Württemberg kann man ein Wahlamt nur unter Angabe eines wichtigen Grundes ablehnen. Aus Sicht der Verwaltung stellt dieses Schreiben einen wichtigen Grund dar. Bei 2 Enthaltungen (Hartlieb, Voss) wurde dem zugestimmt.

Als nächster Punkt stand dann die Wahl für einen 2. Bürgermeisterstellvertreter auf der Tagesordnung. Bürgermeister Welser erläuterte, dass der „Erste“ in der Vergangenheit an die Fraktion mit den meisten Stimmen gegangen sei, der „Zweite“ an die zweitstärkste und der „Dritte“ an den „Stimmenkönig“ aus Kleinbettlingen. Gemeinderat Jens Hartlieb schlug seinen Kollegen Hans Reitermayer vor. Es kam in der Folge zu einem kleinen Eklat, als er der SPD/UB vorwarf, man habe sich im Vorfeld nicht zu einem Gespräch mit seiner Fraktion bereit erklärt, obwohl sie das vorgeschlagen hätten. Dem widersprach Gemeinderat Kubel heftig und teilte mit, dass die FWV im Vorfeld nicht auf seine Fraktion zugegangen sei. Es wurde eine Sitzungsunterbrechung beantragt. Nach der Unterbrechung schlug Gemeinderätin Voss ihre Kollegin Sandra Maisch vor. Gemeinderat Mändle beantragt geheime Abstimmung. Mit 11 Ja-Stimmen wurde Sandra Maisch zur 2. Stellvertreterin des Bürgermeisters gewählt, 3 Stimmen fielen auf Hans Reitermayer, dazu gab es 2 Enthaltungen.

Die Fortführung eines Nachttaxiangebotes im Zweckverband Fahr Mit (s.o. TOP 5) wurde einstimmig beschlossen.

Unter „Verschiedenes“ teilte Bürgermeister Welser mit, dass es im Schuljahr 2014/15 nur eine Eingangsklasse (28 Kinder) an der Grundschule Auf Mauern gibt, dass 6 Klassenräume belegt sind und dass somit die Grundschulförderklasse in einen der neu ausgestatteten Räume umziehen kann.

 

Text/Fotos: Voss

 

 

 

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