Gemeinderatsitzung vom 14. Juli 2020

Veröffentlicht am 18.07.2020 in Gemeinderatsfraktion

Eine von 3 Varianten für Obere Au II - an der südwestliche Ecke die SAFE jenseits des Kanals

Mehr als 60 Zuhörer*innen interessierten sich für den einzigen Tagesordnungspunkt des Abends:

Aufstellung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Obere Au II“ 

  • Vorstellung des städtebaulichen Entwurfs
  • - Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung

Bürgermeister Welser begrüßte die zahlreich erschienen Zuhörer*innen

sowie die Fachplaner Manfred Mezger vom Büro m2 aus Bad Boll und Dominic Walter vom Ingenieurbüro Walter aus Nürtingen.

Er betonte, dass es keine Bürgerfragen geben werde und dass es nur diesen einen Tagesordnungspunkt, nämlich das Baugebiet „Obere Au II“, gibt, damit das Thema, das sehr kontrovers diskutiert wird, möglichst umfangreich und transparent vorgestellt werden kann.

Manfred Mezger befasste sich in seinem Vortrag für ca. 1 Stunde mit dem Thema des Abends. Er verwies noch einmal darauf, dass neben der Oberen Au auch die Gebiete Schlegert/Bempflingen und Rohräcker/Kleinbettlingen mit im Rennen waren. Die Gründe, warum sie nicht zum Zuge kommen, wurden ausführlich in einer öffentlichen Bürgerversammlung am 28. Oktober 2019 vorgestellt. Am 18. November 2019 wurde der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Obere Au II“ in öffentlicher Sitzung gefasst.

Grundlage des Verfahrens ist § 13b des Baugesetzbuches, der die Möglichkeit eröffnet, Außenbereichsflächen in einem beschleunigten und unkomplizierten Verfahren relativ zügig für Bauland zu erschließen. Bempflingen ist relativ spät auf diesen Zug aufgesprungen: Das Verfahren musste bis 31. Dezember 2019 eingeleitet und muss zügig umgesetzt werden. Deshalb war jetzt auch diese Extrasitzung noch vor der Sommerpause notwendig.

Mezger verwies darauf, dass nach § 13b nicht mehr als 10.000 m2  reine Baufläche entstehen dürfen. Grünzüge dürfen nicht genutzt werden (Flächen entlang des Triebwerkskanals) und die Bruttowohndichte muss mindestens 60 Einwohner pro Hektar betragen soll. Die erreiche man nur mit auch verdichteter Bebauung. Des Weiteren verwies er auf Handlungsmaßnahmen, die der Gemeinderat 2014 beschlossen hatte. Danach sollen auch Mehrfamilienhäuser und altengerechte Wohnungen entstehen, d.h. es soll nicht nur für eine homogene Gruppe geplant werden. Stattdessen muss es eine Durchmischung geben, d.h. ein Querschnitt durch die Bevölkerung soll bedient werden. Außerdem wurde energetisches Bauen angemahnt. Und ein weiterer Punkt war dem Gemeinderat damals wichtig: es sollte eine Bauverpflichtung geben, sodass Grundstücksbesitzer nicht Grund und Boden für kommende Generationen vorhalten.

Der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans „Obere Au II“ fiel im Dezember 2019. 

Man will jetzt früh die Belange der Bevölkerung kennenlernen, sowie auch die Belange der Behörden. Wenn heute ein städtebauliches Konzept beschlossen wird, soll dieses frühzeitig der Bevölkerung zu Stellungnahmen vorgelegt werden. Dies soll für Transparenz sorgen.

Bei der „Oberen Au II“ handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche von ca. 3 ha, die keine Strukturen aufweist und südlich an die „Obere Au I“ anschließt. Man muss berücksichtigen, dass im bestehenden Baugebiet vorwiegend Einfamilienhäuser vorhanden sind. Es muss aber auch auf das Gewerbe (SAFE) westlich Rücksicht genommen werden, sodass es weiterhin seinen Betrieb ausführen kann.

 Variante 2

Verkehrsanbindung: 

Östlich besteht ein Höhenunterschied zur Straßenhöhe von ca. 70 bis 80 cm, der ausgeglichen werden muss. Eine Anhebung des Geländes käme z.B. der Hydrologie zu Gute. Als Erschließungsweg sind der Lilienweg, ca. 6 m breit, genauso die Blumenstraße ins Auge gefasst. Beide enden mit Wendeplatten. Diese könnten wegfallen und die Straßen in nordsüdlicher Richtung als Sammelstraßen (6 m breit, 2 m Gehweg) fortgeführt werden. Am Ende der beiden Straßen ergibt sich eine mögliche zukünftige Weiterführung der Bebauung. In westöstlicher Richtung sind 2 Wohnstraßen (6 m breit, ohne Gehweg) vorgesehen. Somit entsteht eine Ringverbindung in der Mitte des neuen Gebiets. In der Quartiersmitte ist eine fußläufige Verbindung der beiden Wohnstraßen über eine Platzgestaltung mit Spielplatz und Treffpunkt vorgesehen. Der Weg entlang des Mühlkanals soll erhalten werden, ist aber nicht im Besitz der Gemeinde. Hier muss eine Lösung gefunden werden.

Biotopstrukturen sind lediglich das Gebüsch am Mühlkanal. Da gilt aber auch der Gewässerrandstreifen von 5 (innerorts) bzw. 10 m (außerorts); dort kann nichts verändert werden. Außerdem besteht keine Überflutungsgefahr. Von der südöstlichen Ecke am Radweg ergibt sich ein Höhenunterschied von 3 m höchste Stelle bis zur nordwestlichen Eck am Kanal. 

Variante 3

Bebauung/Gebäudetypologie:

Im bestehenden Baugebiet „Obere Au I“ herrscht eine klassische Bebauung mit Einfamilienhäusern und Satteldächern vor. Dies soll in der „Oberen Au II“ zunächst fortgeführt werden. Im Norden, Westen und Süden ist eine kleinstrukturierte Bebauung vorgesehen. Die Verdichtung im Baugebiet ist zentral angelegt. Im östlichen Bereich Punkthäuser mit Geschosswohnungsbau.

Verkehr:

Wie oben erwähnt Verlängerung der Blumenstraße und des Lilienwegs. Eine Linksabbiegerspur in der Metzinger Straße wäre Sache des Landkreises, der keine große Begeisterung zeigt. Es ist Sache des Gemeinderats zu beschließen, ob man diese Abbiegespur plant. Es ist eine politische Frage, ob man den Bewohnern Tempo 100 km/h in der Nachbarschaft zumuten will. Ein Lärm- und ein Verkehrsgutachten sind notwendig und bereits in die Wege geleitet. Sie sollen nach den Sommerferien in Angriff genommen werden. 

Das bedeutet auch Schwierigkeiten für die Entwicklung des Baugebiets. 

In der Mitte von Ost nach West wird es einen Graben für Oberflächenwasser mit einem Rückhaltebecken im nordwestlichen Bereich geben. Zur Bewältigung des Oberflächenwassers sind ebenso begrünte Flachdächer vorgesehen. Ansonsten auch andere Dachformen. Die Traufhöhe der Satteldächer beträgt ca. 6,20 – 6,30 m.  Dies ermöglicht 2 Vollgeschosse. Flachdach 9 – 9,5 m. Andere Dachformen höher.

Geplant sind 108 Wohneinheiten, was ca. 240 Einwohner bedeutet oder 74 Einwohner/ha. Die Parkierung muss unbedingt unterirdisch sein. Daneben sind auch öffentliche Stellplätze nötig. In diesem Zusammenhang kann man sich überlegen, was man mit den Flächen macht, die durch den Wegfall der beiden Wendeplatten frei werden. 

Bedingt durch die Kreisstraße könnte auch passiver Lärmschutz gefordert werden (Fenster, Fassaden und Ausrichtung der Bebauung). Hier muss man das Ergebnis des Schallgutachtens abwarten. 

Im Anschluss an Herrn Mezgers Vortrag gab es Fragen des und eine Diskussion mit dem Gemeinderat. Gemeinderat Trojan (Bempflinger Liste) hält eine Anbindung an die Kreisstraße für notwendig. Außerdem will er keine zukünftige Fortführung in Richtung Süden. Gemeinderat Hess (SPD/UB) sieht Herrn Mezgers Planungen städtebaulich positiv. Er fragt, wie die Verteilung der einzelnen Hausformen zustande kam. Herr Mezger sieht das ganz flexibel, die Einteilung in Reihen- oder Kettenhäuser ist beliebig. Die Rückmeldung der Grundstücksbesitzers wird auch als wichtig erachtet, zusätzlich zu der Einstellung des Gemeinderats. Die Hausformen sind variabel. 

Gemeinderat Trost (FWV) ist die Entwässerung unter dem Kanal nicht klar. Er fragt sich, ob die Mulde im Sommer vielleicht unangenehm werden könne. Herr Mezger gab zu Bedenken, dass es keine Mulde sein muss.

Aus den Reihen der Zuhörer*innen wurden auch einige Fragen gestellt und Bedenken geäußert.

 

 

 

Text / Fotos Voss

 

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