Gemeinderatssitzung vom 12. Oktober 2009

Veröffentlicht am 13.10.2009 in Gemeinderatsfraktion

Bei der Oktobersitzung gab es ca. 15 Zuhörer, darunter auch die 3 Bewerber um das Amt des Bürgermeisters: Bernd Welser, Jörg Hurter und Jörg Wetzel.

Von der Möglichkeit, Fragen an den Bürgermeister zu stellen, machte keiner der Anwesenden Gebrauch. Bürgermeister Heidrich teilte mit, dass in der Septembersitzung nicht öffentlich über Altersteilzeit einer Mitarbeiterin beschlossen wurde.
Der Nachtragshaushalt 2009 wurde bereits im September ausführlich beraten und deshalb jetzt einstimmig ohne weitere Diskussion beschlossen.
Größere Diskussionen gab es über den Vorschlag der Verwaltung, die Grundsteuer B um 20 Prozentpunkte auf 330 % des festgesetzten Steuermessbetrages an zu heben. Kämmerer Albrecht Weber teilte mit, dass die Voraussetzungen für eine Gewährung von Zuschüssen aus dem Ausgleichsstock auf dem Papier mit 300 Prozentpunkten erfüllt seien, dass die Erfahrung aber zeige, dass unter 320 % nichts laufe. Gemeinderat Reitermayer unterstützte dies und berief sich auf Aussagen von Beamten im Landratsamt. Bürgermeister Heidrich berichtete von einem am Morgen stattgefundenen Telefonat mit dem Regierungspräsidium, in dem er darauf hingewiesen wurde, dass alle Einnahmequellen der Gemeinde voll ausgeschöpft werden müssten. Außerdem teilte er auf Nachfrage mit, dass die Hebesätze nur zum 1. Januar eines Jahres erhöht werden könnten, und zwar im voraus. Eine rückwirkende Erhöhung sei nicht möglich (Lesen Sie hierzu die Info im Kommentar)
Gemeinderätin Voss vertrat die Ansicht, dass ihre Fraktion einer Erhöhung nicht zustimmen werde, da man sowieso nicht sicher sein könne, dass man Mittel bekomme. Auch verwies sie auf die Nachbargemeinde Neckartenzlingen, die weit geringere Kindergartengebühren habe bzw. wo der Anteil der Eltern weit geringer sei als die vom Land vorgegebenen 20 % und dennoch habe man Zuschüsse bekommen. Gemeinderätin Nepustil verwies auf die relativ geringe Summe, die durch eine Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes erreicht würde, und zwar im Vergleich zu den großen Summen, die man gewillt sei zu schultern. Auch sei es ein falsches Signal an die Menschen in wirtschaftlich ohnehin schwierigen Zeiten. Gemeinderätin Tanja Galesky wollte die Haushaltsberatungen für den Haushalt 2010 abwarten, dann wisse man, wo man stehe. Außerdem sei zumindest ein Entwurf für diesen Haushaltsplan dem Antrag auf Mittel aus dem Ausgleichsstock bei zu fügen.
Gemeinderat Reitermayer stellte schließlich de Beschlussantrag, den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 320 Prozentpunkte an zu heben. Dem stimmten 6 GemeinderätInnen (Reitermayer, Schnizler, Müller, Schmidt, Schmid, Pischulti) sowie BM Heidrich zu, 9 stimmten dagegen (SPD/UB, Galesky und Mändle).
In der Folge wurde die Erschließungsbeitragssatzung ohne Diskussion geändert, da es sich lediglich um eine Anpassung an § 23 des KAG handelt. Die Friedhofsatzung wurde geändert bzw. angepasst, weil es um die Konformität mit der europäischen Dienstleistungsrichtlinie geht. Auch hierzu gab es keine Diskussion.
Die Kandidatenvorstellung für die Bürgermeisterwahl wird am 22. Oktober stattfinden. Die Verwaltung schlug vor, dass jeder Kandidat eine viertel Stunde Gelegenheit haben sollte, sich vor zu stellen. Dann sollte eine weitere viertel Stunde für eine Fragerunde vorgesehen sein. Jeweils unter Abwesenheit der anderen Kandidaten. Gemeinderätin Ursel Wagner schlug für die SPD/UB vor, dass jeder der drei Bewerber nacheinander sich in einer viertel Stunde vorstellen sollte, dann sollte es eine kurze Pause geben. Anschließend soll es ein sog. Podium geben, d.h. alle Bewerber beantworten nacheinander Fragen aus dem Publikum, ein Zeitlimit wird vorgegeben. Als Diskussionsleitung wurde die anwesende Chefredakteurin der Nürtinger Zeitung vorgeschlagen, die sich dazu bereit erklärte.
Bürgermeister Heidrich lehnte dieses Verfahren als „unüblich“ ab und erhielt Unterstützung von Gemeinderat Reitermayer. Gemeinderätin Sandra Maisch berichtete, dass das Verfahren bei der OB-Wahl in Metzingen das gleiche war und ohne Probleme lief. Auf Nachfrage erklärten sich auch die Bewerber zu einer solchen Vorstellungsveranstaltung bereit. In der anschließenden Abstimmung fand diese Vorgehensweise eine breite Zustimmung.
Die Volksbank Hohenneuffen hatte eine Spende zu Gunsten der Grundschule und die Jürgen-Brixner-Stiftung eine für den Kindergarten Auf Mauern gemacht; diesen stimmte der Gemeinderat zu und gleichzeitig wurden Dank und Anerkennung ausgesprochen. Eine regelwidrige Einflussnahme ist damit ausgeschlossen.
Michael Rein hatte einen offenen Antrag an die Gemeinde Bempflingen dahin gehend gestellt, dass auf gemeindeeigenen Flächen keine Gentechnik zulässig sein soll. Dem schloss sich der Gemeinderat an, auch nachdem Kämmerer Weber mitgeteilt hatte, dass alle kontaktierten Pächter Gentechnik ablehnen.
Die Gemeinde Altdorf hat vor, ihren Bebauungsplan „Schule“ zu ändern und nachdem die Belange der Gemeinde Bempflingen nicht berührt sind, ist eine Stellungnahme nicht notwendig und auch nicht sinnvoll. In der Folge wurde keine Befreiung für ein Baugesuch in der Kelterstraße erteilt und ein weiteres Bauvorhaben zur Kenntnis genommen.
Kämmerer Weber berichtete von einem Gespräch mit Interessenten für eine Gemeinschaftsschuppenanlage, das im Sommer stattfand und bei dem die Vorstellungen ausgelotet werden sollten. Das Landratsamt macht sehr restriktive Vorschriften und kann die Möglichkeit einer Erweiterung des Bebauungsplans nicht akzeptieren. Somit wäre eine Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. Nachdem es hier so viele Vorbehalte gibt, sollte man sich nach den Vorstellungen von Gemeinderat Reitermayer nach alternativen Flächen umschauen.
Unter „Verschiedenes“ berichtete Bürgermeister Heidrich von Wünschen von Anliegern des Quartiers „Gartenstraße“, Bäume, die die Gemeinde einstmals in ihren Gärten gepflanzt hatte, abzuholzen. Man war der Ansicht, dass die Menschen auf ihren privaten Grundstücken dies tun dürfen, bedauerte dies aber gleichzeitig. Auf die Frage von Gemeinderätin Voss teilte Heidrich mit, dass die Umleitung Neckarhausen noch bis Mitte November durch Bempflingen führen soll. Außerdem sagte er zu, dass er beim Straßenbauamt die Einstellung der Fußgängerampel am Rathaus monieren werde, die nach 20 Uhr nicht ordnungsgemäß funktioniert. Er konnte außerdem keine Auskunft geben, wann die im März genehmigte Fußgängerampel am Seniorenzentrum installiert wird.

Eva Voss

 

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Grundsteuergesetz GStG

In der Gemeinderatssitzung wurde von der Verwaltung mitgeteilt, dass der Grundsteuerhebesatz nicht rückwirkend erhöht werden kann. Hier § 25 Grundsteuergesetz: § 25 Festsetzung des Hebesatzes (1) Die Gemeinde bestimmt, mit welchem Hundertsatz des Steuermeßbetrags oder des Zerlegungsanteils die Grundsteuer zu erheben ist (Hebesatz). (2) Der Hebesatz ist für ein oder mehrere Kalenderjahre, höchstens jedoch für den Hauptveranlagungszeitraum der Steuermeßbeträge festzusetzen. [b](3) Der Beschluß über die Festsetzung oder Änderung des Hebesatzes ist bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres mit Wirkung vom Beginn dieses Kalenderjahres zu fassen. [/b]Nach diesem Zeitpunkt kann der Beschluß über die Festsetzung des Hebesatzes gefaßt werden, wenn der Hebesatz die Höhe der letzten Festsetzung nicht überschreitet.

Autor: Eva Voss, Datum: 13.10.2009, 23:37 Uhr