Gemeinderatssitzung vom 16.11.2021

Veröffentlicht am 26.11.2021 in Gemeinderatsfraktion

Der Hauwiesenbach in Kleinbettlingen wird u.a. gespeist von Oberflächenwasser von Grafenberger Markung (2008)

Blutspenderehrung, Abwassergebühren, Starkregenrisikomanagement waren die wichtigsten Themen des Abends ...

Zu Beginn der Gemeinderatssitzung fand die Blutspenderehrung statt. Vom DRK war Herr Klaus Rau erschienen, der die 4 zu Ehrenden – besonders erwähnenswert

waren die 75 Blutspenden von Peter Knecht - mit lobenden Worten und einer Ehrennadel bedachte. Von der Gemeinde überreichte Bürgermeister Welser je einen Gutschein für die Mühle Trost.

Von der Möglichkeit der Einwohnerfragestunde machte keine*r der Anwesenden Gebrauch und aus nicht öffentlicher Sitzung gab es keine Beschlüsse bekanntzugeben. Zu der 

Nach- und Neukalkulation der Abwassergebühren referierte Herr Moll von der Firma m-kommunal. In den Jahren 2018/19 gab es eine Kostenüberdeckung von +189.000 €. Die Überschüsse müssen in den Folgejahren ausgeglichen werden. Das bedeutet insgesamt, dass in den Jahren 2022 – 2023 die Abwassergebühren sich auf Schmutzwasser 2,15 € (bisher: 2,53 €) belaufen werden. Die Niederschlagswassergebühr wird 0,41 € (statt bisher: 0,43 €) betragen. Ohne den Deckungsausgleich wäre die Schutzwassergebühr 2,80 €. Die Abwassersatzung wurde dementsprechend verändert.

Revierförster Jürgen Ernst stellte den Betriebsplan 2022 für den Gemeindewald vor. Der Wald hat durch den Hagel im Sommer 2021 Schaden genommen. Die Einnahmen liegen bei 14.100 €, die Ausgaben bei 15.300; somit entsteht ein Fehlbetrag von 1.200 €.

Spenden

Spender

Zweck

Geld- bzw. Sachspende

Detlef Krafft

Ortsmitte – Linde

360,00 €

Detlef Krafft

Jugendfeuerwehr

50,00 €

Förderverein Grundschule auf Mauern e.V.

Schule – Luftfilter

3.000,00 €

Der Gemeinderat nahm die Spenden dankend an.

Änderung der Friedhofsatzung

Bisher gab es nur auf dem Friedhof in Bempflingen Rasengräber für Erdbestattungen und Urnenrasengräber. In Kleinbettlingen soll es künftig ebenso Rasengräber geben. Außerdem kann eine zusätzliche Urne in einem Urnenrasengrab bzw. einem Rasengrab beigesetzt werden.

3. Änderung des Bebauungsplans „Hinter der Kirche“

Das Büro Baldauf hat den Bebauungsplan erweitert, und zwar um die Möglichkeit einer Nutzung des Restgrundstücks Kleinbettlinger Str. 6 für ein weiteres Haus. Von privater Seite liegen keine Einwendungen vor. Die Einwendungen seitens des Landratsamtes Esslingen konnten umgesetzt werden. Die 3. Änderung wurde einstimmig als Satzung beschlossen.


Starkregenrisikomanagement: Durchführung und Vergabe

Hauwiesenbach auf Abwegen (2008)

Die Gewitterregen im Juni dieses Jahres haben einmal mehr aufgezeigt, dass „wild“ abfließendes Oberflächenwasser erneut sowohl in Bempflingen wie auch in Kleinbettlingen zu Schäden geführt hat. Noch größere Schäden wurden durch verschiedene Schutzmaßnahmen verhindert werden. Hier ist vor allem der planmäßige Rückstau des Steidenbachs vor dem Bahndamm erwähnen:

Rückhaltebauwerk vor dem Bahndamm

Der Vorlage der Gemeindeverwaltung ist Folgendes zu entnehmen:„Auch im Hinblick auf die weitere bauliche Entwicklung der Gemeinde ist es sinnvoll, einen ganzheitlichen Blick auf die beiden Teilorte zu nehmen. Das Land hat hierzu einen standardisierten Leitfaden „Starkregenrisikomanagement“ erarbeitet, der die Grundlage für die Einholung von vier vergleichbaren Angeboten darstellt.“ Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Büro itr GmbH aus Neuhausen ob Eck mit der Planung zu beauftragen. Das Starkregenrisikomanagement besteht aus 3 Hauptbereichen:

  • Hydraulische Gefährdungsbeurteilung
  • Risikoanalyse
  • Handlungs- und Maßnahmenkonzept

Die Verwaltung rechnet damit, dass für die Bearbeitung der 3 Schritte mehr als ein Jahr notwendig wird. Erste Ergebnisse, u.a. für die Beurteilung der Notwendigkeit weiterer baulicher Entwicklungen, werden schon für das Frühjahr 2022 erwartet. Ende Juli 2021, nach den Starkregenereignissen, wurde ein Antrag auf Förderung beim Regierungspräsidium Stuttgart gestellt. Die Förderquote beträgt 70 % bei einem Förderrahmen bis zu 40.000 €. Die Verwaltung hat sich hier einen optionalen Freiraum von gut 10 % einräumen lassen, um ggf. einzelne Detailthemen mit zusätzlichem Aufwand bearbeiten zu können. Der Gemeinderat entschied sich für eine Vergabe an die günstigste Bieterin (s.o.) mit 35.230 € (Hier würden die 70 % ca. 25.000 € Förderung ausmachen).

 

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