Gemeinderatssitzung vom 19. Oktober 2021

Veröffentlicht am 20.10.2021 in Gemeinderatsfraktion

Bisher nur Grasweg: künftiger geteerter Rad- und Wirtschaftsweg

Das Hauptthema der Sitzung war der geplante Rad- und Wirtschaftsweg Kleinbettlingen - Grafenberg und die dazu notwendige Flurneuordnung.

Die Einwohnerfragestunde wurde von 2 Bürgern genutzt. Zunächst ging es um die Parksituation in Kleinbettlingen, bzw. in der Grafenberger Straße. Es wurde die Frage aufgeworfen, ob man nicht den Festplatz beim Rathaus zum Parken nutzen könne. Bürgermeister Welser antwortete, dass die Verkehrsschau des Landratsamtes dies nicht befürworte. Nach diesem Gremium befragt, teilte er mit, dass die Besuche ohne Öffentlichkeit stattfinden und der Gemeinderat nicht immer informiert werde. Außerdem teilte Bürgermeister Welser mit, dass abends am DGH genügend Parkplätze frei seien, dass aber die Autobesitzer wohl nicht gewillt seien, einen kleinen Fußweg in Kauf zu nehmen. Er zeigte sich aber auch bereit, bei der Gemeinde Altdorf nach den Ergebnissen des dort erstellten Parkplatzgutachten nachzufragen. Ein weiterer Bürger fragte nach der Klimaschutzagentur, der Bempflingen beigetreten ist und wollte wissen, wie Bürgermeister Welser zu der Schaffung einer Stelle als Beauftragte*r für eine klimafreundliche Kommunalverwaltung steht, die im Rahmen des Gemeindeverwaltungsverbandes eingerichtet werden soll. Weiter fragte der Bürger, wie Verwaltung und Gemeinderat zu Maßnahmen stehen, die bewirken sollen, dass die Gemeinde bis 2050 klimaneutral sein soll, bzw. ob es hier schon einen Plan gibt. Zunächst verwies Bürgermeister Welser auf die Tatsache, dass das Land Baden-Württemberg bereits 2040 klimaneutral sein will und dass TOP 4 der Verbandsversammlung ein Schritt in diese Richtung sein könne.

Nachdem es über etwaige nicht öffentliche Beschlüsse nichts zu berichten gab, rief Bürgermeister Welser den TOP 3: Flurneuordnung Rad- und Wirtschaftsweg Kleinbettlingen – Grafenberg auf. Es ging konkret um Verfahrensbeschlüsse zum Flurbereinigungsverfahren und Herr Cohausz vom Amt für Vermessung und Flurneuordnung im Landkreis Göppingen, das auch für den Landkreis Esslingen zuständig ist, stellte den aktuellen Stand vor. Das Thema war erstmals Gegenstand der Beratungen am 19. Februar 2018.

https://www.spd-ub-bempflingen.de/meldungen/gemeinderatssitzung-vom-19-februar-2018/

Am 20.05.2019 wurde ein vereinfachtes Flurneuordnungsverfahren angeordnet. Daraufhin wurden in zwei Beteiligungsrunden Gespräche mit den Landwirten und der Öffentlichkeit geführt, die in beiden Fällen die Planung befürwortet haben.

Die rot gestrichelte Linie entspricht dem Rad- und Wirtschaftsweg

Die einleitenden Beschlüsse hat der Gemeinderat am 18.06.2018 gefasst. Die Gesamtkosten betragen 496.000 €. Der Förderbetrag durch Landeszuschüsse beträgt 416.600 €. Der von der Gemeinde zu tragende Betrag beläuft sich auf 69.500 €. Für die Folgepflege der Ausgleichsflächen, die bei der Gemeinde liegen, werden jährlich ca. 1.000 € anfallen. Ein Teil davon liegt auf verpachteten Flächen und ist vom Pächter sicherzustellen. Der Gemeinderat stimmte den Planungen einstimmig zu. Die Genehmigung wird für Beginn 2022 erwartet. Das Wegenetz wird 2022/23 erstellt. In der Aussprache monierte Gemeinderätin Maisch unterschiedliche Geldbeträge für Pflegekosten für Magerwiesen (180 € einerseits, dann 220 €), Gemeinderat Brandstetter wollte wissen, wie die Zuführung des Radwegs zur Straße auf Markung Grafenberg gestaltet wird und Gemeinderat Trost erkundigte sich nach der Zuführung zum Radweg in Kleinbettlingen. Anschließend stimmte der Gemeinderat ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen für die Planungen.

Unter TOP 4 ging es um die Zustimmung zu einem öffentlich-rechtlichen Rahmenvertrag mit komm.one. 

Bereits 1971 erkannten viele Kommunen in Baden-Württemberg, dass sie die Aufgaben der EDV besser gemeinsam erledigen konnten, und zwar mit der Folge, dass die ersten kommunalen Rechenzentren gegründet wurden. Parallel entstand auch die Datenzentrale Baden-Württemberg, deren Auftrag es war, landeseinheitliche Datenverarbeitungs-Verfahren für die baden-württembergischen Kommunen zu entwickeln. 2003 schlossen sich drei bis dahin selbstständige Rechenzentren zur KIVBF (Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken) zusammen und 2018 fusionierten die drei Rechenzentren KIVBF, KIRU und KDRS. Zusammen mit der Datenzentrale entstand ein gemeinsamer IT-Dienstleister für die Kommunen in ganz Baden-Württemberg mit dem Ziel als leistungsfähiger Dienstleister wirtschaftliche, einheitliche Lösungen anzubieten: komm.one  

Die Gemeinde Bempflingen war ebenfalls Mitglied des Zweckverbands Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart (KDRS). Mit der oben erwähnten Fusion im Jahr 2018 musste aus vormals vier eigenständigen Unternehmen ein Unternehmen gebildet werden. Dies führte dazu, dass es auch zu einer Vereinheitlichung der Verträge und somit der Abrechnungsmodalitäten kommen musste, damit die komm.one mit allen Vertragspartnern zu den gleichen Konditionen abrechnet. Die Vereinheitlichung der Verträge führt bei einem Teil der Mitglieder zu Kostensteigerungen. Dazu gehört auch die Gemeinde Bempflingen. Statt 90.464,66 € zahlt sie künftig 102.218,47 € (+11.753,81 Euro). Gespräche mit dem Dienstleister und internen Berechnungen konnte ein fiktives Vergleichsentgelt von 97.500 € festgestellt werden. Dies entspricht einer Steigerung um rund 8 %. Gemeinderat Michaelis (SPD/UB) stellte fest, dass eine Kostensteigerung als Folge des Zusammenschlusses eintritt. Dies sei ärgerlich, denn ein Zusammenschluss sollte eigentlich wegen der Synergieeffekte zu Kosteneinsparungen führen. Dies führe die ganzen Zusammenschlüsse ad absurdum, denn Ziel sei eigentlich auch eine Qualitätssteigerung, die hier aber nicht unbedingt eintritt. Aber er sieht keine Alternativen – wie Bürgermeister Welser in seinem vorangegangenen Kommentar. In der Folge stimmte der Gemeinderat einstimmig dem Beitritt zum Rahmenvertrag mit komm.one zu.

Bausachen: Bau eines 6-Familienhauses auf dem Grundstück Kelterstr. 20. Auf dem Grundstück Kelterstr. 20. ist die Errichtung eines 6-Familienhauses geplant. Deutlich wird, dass das Baugrundstück in höchstmöglicher Weise genutzt werden soll.

 

Blick von der Kelterstraße

Außer einer geringen Überschreitung der Geschossflächenzahl, wird mit den Balkonen auch das Baufenster überschritten. Das Gebäude (Firsthöhe) ist gegenüber der Nachbarbebauung um ca. 3 Meter höher geplant.

Blick vom Wasen / Ermsstraße 

Auch ist ein Mehrfamilienhaus in der dortigen Umgebung nicht vorhanden; meist handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser. Die Gesamtwohnfläche beträgt 627 qm. Somit ist auch absehbar, dass es erhebliche Stellplatzprobleme geben wird. Für die 6 relativ großen Wohnungen sind 7 Stellplätze vorgesehen. Zweifelhaft ist dazu, ob die 6 Tiefgaragenstellplätze in der Praxis auch funktionieren. Das muss aber das Landratsamt anhand der Garagenverordnung entscheiden. 

Da der Bebauungsplan in den 1970er-Jahren aufgestellt wurde, wurde die Gebäudehöhe im Bebauungsplan „Kelternauchtert“ lediglich über die Traufhöhe, das Baufenster und die Dachneigung definiert. Damals war das normal. Das vorliegende Baugesuch nutzt das damalige Baufenster in voller Tiefe aus, und zwar mit der Folge, dass dies die geplante Firsthöhe erlauben würde. Der damalige Bebauungsplan sagt nichts aus über eine zulässige Anzahl von Wohnungen bzw. über eine Forderung nach genügend Stellplätzen auf dem eigenen Grundstück. Laut Landesbauordnung kann die Gemeinde dies auf 2 Stellplätze pro Wohneinheit festlegen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 5. Oktober einen einstimmigen Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans „Krotenbach“ mit entsprechenden örtlichen Bauvorschriften gefasst und eine Veränderungssperre erlassen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dem Beschlussantrag der Verwaltung zu folgen, der da lautet: Die Gemeinde lehnt das Bauvorhaben ab und verweigert das Einvernehmen nach § 36 BauGB. Eine Ausnahme von der geltenden Veränderungssperre wird nicht in Aussicht gestellt. 

Am 10. November findet eine Sitzung der Verbandsversammlung des GVV Neckartenzlingen statt. Die öffentliche Tagesordnung beinhaltet 

  • den Feststellungsbeschluss der 19. Änderung des Flächennutzungsplans – die Gemeinde Altdorf möchte das bestehende Gewerbegebiet „Obere Liesäcker“ auf Grund eines dringenden Bedarfs eines dort ansässigen örtlichen Gewerbebetriebs um ca. 0,3 ha erweitern.
  • Feststellung der Jahresrechnung 2020
  • Schaffung einer Stelle als Beauftragte*r für eine klimafreundliche Kommunalverwaltung: Das 3. Klimaschutzpakt 2020/2021 des Landes Baden-Württemberg mit den kommunalen Landesverbänden sieht vor, die Klimaneutralität der Landesverwaltung und der Kommunen bis 2040 weitestgehend zu erreichen. Dies betrifft insbesondere die eigenen Liegenschaften, die Straßenbeleuchtung, den Fuhrpark sowie die Wasserversorgung und Kläranlagen. Die Kommunalverwaltungen sollen dabei zusätzlich unterstützt werden. Gefördert wird die Schaffung einer zusätzlichen Stelle für „Beauftragte für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung“ über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren, begleitende externe Beratungen sowie Sachkosten. Die von den Beauftragten zu bearbeitenden Aufgaben umfassen: 
  • Bestandsaufnahme und Bilanzierung
  • Entwicklung und Abstimmung eines zielkonformen Treibhausgas- Reduktionsfahrplans
  • schrittweise Umsetzung der definierten Maßnahmen
  • Dokumentation der Ergebnisse
  • Aufbau und Durchführung eines Monitoringprozesses
  • begleitende Überzeugungsarbeit, Abstimmungen, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit 

  • Gemeindezusammenschlüsse bis 20.000 Einwohner haben die Möglichkeit, über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren (3+2) 65 % einer Vollzeitstelle über das Land finanziert zu bekommen. Umgerechnet auf den Verband würde ein Aufwand von gut 1,00 €/Einwohner verbleiben. Die Verbandsverwaltung empfiehlt diesen gemeinsamen Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität.

 

Am 26. Oktober 2021 findet um 19.00 Uhr eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Bempflingen-Riederich im Sitzungssaal des Rathauses in Bempflingen statt. Vor der Sitzung findet um 17.30 Uhr eine öffentliche Begehung der Kläranlage statt. Auf der Tagesordnung steht lediglich ein Punkt, nämlich die Notentlastung der Kläranlage. Hier wurde ein Zuschussantrag gestellt. Im Sommer 2021 ging hierzu die Bewilligung ein (67.900 Euro). Darauf erfolgte die Ausschreibung der Arbeiten, deren Ergebnis liegt über der Kostenberechnung. Vergabe der Arbeiten: Der Auftrag soll an die Firma Schwenk aus Unterensingen vergeben werden. Das Ausschreibungsergebnis liegt über der Kostenberechnung, was insgesamt zu einer Kostensteigerung von ca. 30.000 Euro führte.

Der Gemeinde Bempflingen wurde folgende Schenkung / Spende angeboten: 

 

Spender

Zweck Geld- bzw. Sachspende 

Geld- bzw. Sachspende 

Förderverein Grundschule Auf Mauern e.V. 

Verlässliche Grundschule (BOB) Außenspielgerät „Pferd“

204,91 €

 

Der Gemeinderat nahm die Spende mit einem herzlichen „Dankeschön“ an.