Tobias Höller und Melanie John - seit September zuständig für die Jugendarbeit in Bempflingen
Hauptthema war die Entscheidung über den Kauf der Straßenbeleuchtung von der EnBW. ...
Tobias Höller und Melanie John - seit September zuständig für die Jugendarbeit in Bempflingen
Hauptthema war die Entscheidung über den Kauf der Straßenbeleuchtung von der EnBW. ...
Zur Novembersitzung waren knapp 10 ZuhörerInnen erschienen, darunter einige zu ehrende BlutspenderInnen, die später von Bürgermeister Bernd Welser und von Goran Milinovic vom DRK für zahlreiche Blutspenden geehrt wurden.
Darauf folgend stellten sich die neuen Leiter des Jugendhauses Gleis 1 Melanie John und Tobias Höller vor und vermittelten einen Eindruck ihrer Arbeit, die sie nicht nur in Bempflingen, sondern auch in Großbettlingen tun. Frau John ist 24 Jahre alt und kommt aus Dettingen/Teck. Sie ist außer im Gleis 1 mit 50 % in der Schulsozialarbeit an der Grundschule Auf Mauern tätig. Tobias Höller kommt aus Herrenberg und ist ehrenamtlich schon lange in der Jugendarbeit aktiv; er ist auch in Großbettlingen tätig. Überhaupt wurde, wie schon in der Vergangenheit, einiges zusammen mit Jugendlichen aus Großbettlingen veranstaltet.
Nächster Tagesordnungspunkt war der Betriebsplan 2014 für den Gemeindewald. Hier war Revierförster Jürgen Ernst gekommen und berichtete. Nutzungs-, Kultur- und Bewirtschaftungsplan richten sich am kürzlich beschlossenen 10 jährigen Forsteinrichtungswerk aus. Für 2014 ist ein Einschlag von insgesamt 420 Festmetern geplant. Im Kulturplan sind zusätzliche Pflanzungen von Walnuss, Schwarznuss, Speierling und Elsbeere vorgesehen, nachdem Wühlmäuse den neu angepflanzten Eichen (Ausgleichsmaßnahme der DB) zusetzen. Ein weiteres Problem ist das Eschentriebsterben, eine Pilzerkrankung, die in 22 Ländern vorkommt und ihren Ursprung in Polen und Litauen hat. Insgesamt überwiegen die Ausgaben für den Gemeindewald die Einnahmen um ca. 3.000 € - aber ein Überschuss wurde damit noch fast nie erwirtschaftet. Daran ist der Gemeinderat schon gewöhnt, weshalb er dem Planwerk einstimmig seine Zustimmung gab.
Die Bebauungspläne für eine Gemeinschaftsschuppenanlage im Gebiet Steidenbach und eine weitere im Gebiet Jungwasen/Kleinbettlingen hätten eigentlich schon lange als Satzung festgestellt werden können – wenn nicht das Landratsamt mit einer Verspätung von einem viertel Jahr erst seine Bedenken eingereicht hätte. Diese konnten nicht zurück gewiesen werden, obwohl sie zu einer großen Verzögerung beigetragen haben. Hinzu kommt, dass es jetzt ein Bauverbot vom 15. März bis Ende September gibt zur Schonung einiger Vogelarten. Dies trifft aber nur auf Bempflinger Markung zu, und hat zur Folge, dass jetzt 2 Interessenten in Kleinbettlinge bauen wollen und einer sich das ganze noch einmal überlegt. „Sehr ärgerlich“ befand Gemeinderat Reitermayer und stellte den Antrag, den Passus aus dem Bebauungsplan zu streichen. Dem entgegnete Bürgermeister Welser, dass die Forderung unweigerlich in der Baugenehmigung auftauchen würde. Der Antrag wurde bei Stimmengleichheit (8 : 8, SPD/UB, BM Welser : FWV) abgelehnt. Der Verwaltungsantrag, dem Bebauungsplan „Gemeinschaftschuppenanlage Steidenbach“ in der vorliegenden Fassung zuzustimmen und als Satzung zu beschließen, wurde bei einer Gegenstimme (Reitermayer), 7 Enthaltungen (Rest der FWV) durch die SPD/UB-Fraktion und BM Welser angenommen. In Bempflingen sind 15, in Kleinbettlingen 14 Schuppen geplant. Die Nebenkosten belaufen sich auf ca. 27.000 €.
Der Bebauungsplan „Gemeinschaftsschuppenanlage Jungwasen“ wurde einstimmig als Satzung beschlossen.
Drei Baugesuchen erteilte der Gemeinderat auf Grund § 36 Baugesetzbuch das Einvernehmen.
Mit Ende des Konzessionsvertrags zum 31.12.12 endet auch die Zuständigkeit der EnBW für das Bempflinger und Kleinbettlinger Straßenbeleuchtungsnetz. In gleicher Weise gilt dies für alle im NEV zusammengeschlossenen Städte und Gemeinden, ca. 120 an der Zahl. Die Gemeinden sind dann grundsätzlich für Bau, Unterhaltung und Betrieb des Straßenbeleuchtungsnetzes zuständig. Bisher war der Konzessionär Eigentümer des Leitungsnetzes der Straßenbeleuchtung (bestehend aus Freileitungen und Erdkabel), der Verteileranlagen sowie der Masten. Für die Lampenkoffer, das Leuchtmittel und das Kabel im Mast/Tragesystem war seit jeher die Gemeinde zuständig und somit auch Eigentümerin.
Bereits am 17.12.12 hatte der Gemeinderat das Thema „Kauf der Straßenlampen“ auf der Tagesordnung. Der Verwaltungsvorschlag sah vor, dass die Gemeinde das Straßenbeleuchtungsnetz für den Sachzeitwert von brutto 286.393 € kaufen und auch die Entflechtungskosten von brutto knapp über 6.000 € kaufen sollte. Damals stand ein Musterprozess an, der klären sollte, ob der Sachzeitwert oder der niedrigere Taxwert relevant sei. Schon damals stand die Option im Raum, dass die FairEnergie und künftiger Konzessionär die Beleuchtungen kaufen und an die Gemeinde vermieten könnte. Dazu würden aber auch die Koste für die Betriebsführung kommen. Damals wurde die Entscheidung vertagt.
Jetzt ist mittlerweile klar, dass die Gemeinde nur den vom NEV ausgehandelten Taxwert in Höhe vom brutto 286.393 € zuzüglich der Entflechtungskosten von gut 6.000 € zahlen müsste. Das Geld ist im Haushalt 2013 veranschlagt. So lautete der Veraltungsvorschlag, die Straßenbeleuchtung zu diesem Betrag zu kaufen, der EnBW die Betriebsführung für ein Jahr zu übertragen und dann die Betriebsführung ausschreiben zu lassen. Dem wollte Gemeinderat Reitermayer zustimmen. Kritische Fragen kamen von der SPD/UB dahin gehend, dass man ein Straßenbeleuchtungsnetz kaufen wolle, dessen Preis immer noch nicht endgültig ausgelotet ist und das zu drei Viertel älter als 20 Jahre ist. Gemeinderätin Voss bat Bürgermeister Welser, von der Verbandsversammlung des NEV in Denkendorf (8. November) zu berichten, wo einige „Rebellen“ es zumindest geschafft hatten, dass die Möglichkeit besteht, dass entweder der NEV einen Musterprozess gegen die EnBW führt bzw. eine Gemeinde unterstützt, die einen führen möchte.Voss sah es als ungünstig an, dass man voreilig einen Preis bezahlt, der pauschal gefordert wird und somit den Druck auf die EnBW wegnimmt. Auch Gemeinderat Schmid monierte, dass die EnBW bisher immer nur scheibchenweise und auf Druck nachgegeben hätte. Gemeinderat Kubel verwies auf die schwierige Meinungsfindung in seiner Fraktion, bedingt durch allerlei Unsicherheiten und fehlende Zahlen von Seiten der FairEnergie. Letztendlich kam aus den Reihen der SPD/UB der Antrag, mit dem Kauf zuzuwarten, zumindest bis über einen möglichen Musterprozess beschlossen sei. Ergebnis 7 : 7 (SPD/UB : Reitermayer, Schnizler, Müller, Kärcher, Schmidt, Schmid, Welser), Enthaltung: Pischulti, Mändle. Damit war der Antrag abgelehnt. Gemeinderätin Gneiting-Manz forderte Zahlen von der FairEnergie ein, sodass man diese mit dem Angebot der EnBW vergleichen könne um dann im Dezember zu beschließen. Dem entgegnete Bürgermeister Welser, dass die FairEnergie kein Angebot machen werde, so lange nicht entflochten sei. Für den Kauf gemäß Verwaltungsvorschlag stimmten anschließend 9 Gemeinderäte (FWV, BM Welser), dagegen 7 (SPD/UB). Damit wurde auch beschlossen, dass die Betriebsführung für 1 Jahr an die EnBW zum Flex-Tarif geht.
Einstimmig und ohne Diskussion wurde die Satzungsänderung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften beschlossen. Diese war nötig geworden, weil das Haus Lindenstr. 20 für eine Flüchtlingsfamilie mit 8 Personen zu Verfügung gestellt wurde.
Text und Bild: Eva Voss