"Fahrzeughalle" - hier passt das neue TSFW gerade so rein Eine erstaunlich große Anzahl von ZuhörerInnen war zur zweiten Oktobersitzung erschienen, viele Angehörige der Bempflinger und Kleinbettlinger Feuerwehr. Sie interessierte die Anschaffung eines neuen Feuerwehrautos für die Kleinbettlinger Wehr.
Bürgermeister Bernd Welser begrüßte alle ZuhörerInnen und bot ihnen zunächst die Möglichkeit von Fragen an den Bürgermeister an. Davon machte keine/r Gebrauch.
So ging es direkt zur Sache, der TOP 8 „Ersatzbeschaffung eines Löschfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr, Abteilung Kleinbettlingen“ wurde vorgezogen, weil Kommandant Frank Schmid rechtzeitig zur Nachschicht antreten musste und in der Sitzung für Fragen zu Verfügung stehen wollte.
Das derzeitige Fahrzeug der Abteilung Kleinbettlingen ist bereits 33 Jahre alt und gehört zu den ältesten im Kreis Esslingen. Im Feuerwehrbedarfsplan war bereits 2011 die Ersatzbeschaffung des Tragkraftspritzenfahrzeugs, d.h. kurz gesagt eines TSF vorgesehen. Dann wurde aber bekanntlich zunächst das TLF 20/16 angeschafft und während der Haushaltsberatungen 2013 wurden Gespräche zwischen Verwaltung, Feuerwehr und Gemeinderat über die Notwendigkeit dieser zweiten Neuanschaffung angesetzt. Mit Schreiben vom 10. Juli 2013 beantragte die Feuerwehrabteilung Kleinbettlingen die Ersatzbeschaffung für ihr Löschfahrzeug. Als kleinste mögliche Lösung beantragten die Feuerwehrkameraden ein TSF mit Wassertank, d.h. ein TSF-W.Es gab auch Informationsangebote, die die voraussichtlichen Kosten aufzeigten: knapp 120.000 €. Das Fahrzeug würde mit 30.000 € bezuschusst; der Antrag dafür muss bis Februar 2014 gestellt werden.
Nachdem die „Fahrzeughalle“ von der Unfallkasse und dem Kreisbrandmeister besichtigt worden waren, stellte sich heraus, dass nur kleine Änderungen notwendig sind und das neue Fahrzeug dann „einziehen“ kann – es passt gerade so. Diese Maßnahmen sind sowieso notwendig, unabhängig vom neuen Fahrzeug. Bürgermeister Welser stellte fest, dass über die Ausrüstung des Autos später diskutiert und beschlossen werden muss. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass der Antrag auf Zuschüsse zu einem TSF-W gestellt werden soll.
Als nächstes Thema stand die Neufestsetzung der Friedhofsgebühren auf der Agenda; dazu war Rüdiger Moll, Geschäftsführer der KBS Süd/Bad Boll anwesend. Bereits am 13. Mai hatte der Gemeinderat eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren beschlossen, die jetzt vorgestellt wurde. Aus dem Prüfbericht des Landratsamtes Esslingen für den Zeitraum 2006 bis 2009 ist zu entnehmen, dass die derzeitigen Gebühren eine deutliche Unterdeckung aufweisen. Das Landratsamt fordert einen Kostendeckungsgrad von 46 %, was dem Durchschnitt im Land entsprechen würde. In Bempflingen liegt er derzeit bei ca. 23 %. Dafür gibt es verschiedene Gründe. In den 1980-er Jahren musste die Gemeinde Flächen hinzukaufen, was dazu führte, dass Anschaffungs- und Herstellungskosten von mehr als 24 €/qm anfielen. Bei Gemeinden mit alten Friedhöfen werden Landwirtschaftliche Flächen für die Kalkulation herangezogen, und zwar mit ca. 2 €/qm, was deutlich niedrigere kalkulatorische Kosten zur Folge hat. Nachdem große Flächen, sowohl in Bempflingen als auch in Kleinbettlingen hinzugekauft worden waren, änderte sich das Bestattungsverhalten deutlich. Damals waren Urnengräber die Ausnahme, heute machen sie weit über die Hälfte der Bestattungen aus, d.h. Flächen werden vorgehalten und gehen in die Kalkulation ein, die eigentlich zu groß sind. Dem wurde bereits Rechnung getragen, indem eine Fläche am Hang neben dem Treppenweg „Am Berg“ und eine Fläche hinter der Leichenhalle heraus gerechnet wurden.
Die bisherigen Gebühren liegen – mit Ausnahme der Nutzung der Leichenhalle – deutlich unter den jetzt kalkulierten Gebühren. Dazu kommt, dass die Grabnutzungsgebühren seit 2003 nicht mehr erhöht wurden. Außerdem lag diesen keine Gebührenkalkulation zu Grunde, die alle gebührenrelevanten Ausgaben berücksichtigt hätte. Wenn nun alle gebührenrelevanten Ausgaben berücksichtigt werden und ein Kostendeckungsgrad von 46 % erreicht werden soll, ergeben sich horrende Erhöhungen, die z.T. 300 % ausmachen. Außerdem wurde die Friedhofsatzung überarbeitet und erneuert, so können jetzt auch Bestattungen in Einzelrasengräbern angeboten werden. Außerdem wurden Friedhofssatzung und Bestattungsgebührenordnung zusammengefasst.
Die Diskussion wurde sehr kontrovers und z.T. auch emotional geführt. Für die Freien Wähler führte Gemeinderat Reitermayer an, dass eine so drastische Erhöhung der Bevölkerung nicht zuzumuten sei. Er schlug vor, dass zum 1. Januar 2014 zunächst einmal nur ein Kostendeckungsgrad von 30 % angestrebt werden sollte und dass für 2016 dann die 46 % erreicht werden solle. Dem widersprachen Mitglieder der SPD/UB-Fraktion, und zwar mit dem Argument, dass ein schmerzhafter Schritt notwendig sei, der dann in 5 Jahren neue kalkuliert werden müsste, dass diese Gebühren aber auch nur einmalig anfallen und keine regelmäßige Belastung darstellen. Die Gemeindeprüfanstalt verlange sogar einen Kostendeckungsgrad von 69 % und die Bewilligung von Zuschüssen werde oft abhängig gemacht von auskömmlichen Gebührensätzen. Der Verwaltungsvorschlag sah eine Anpassung bis zu einem Kostendeckungsgrad von 46 % vor, abgestimmt wurde zunächst über den Vorschlag von Gemeinderat Reitermayer (s.o.). Die Entscheidung war denkbar knapp, nämlich 8 : 7, d.h. die gesamte FWV-Fraktion stimmte für Reitermayers Antrag, die SPD/UB-Fraktion (Gemeinderat Stangl war nicht anwesend) sowie Bürgermeister Bernd Welser stimmten dagegen.
Auch die Kalkulation für die Feuerwehrkostenersätze wurde im Mai an die KBS Süd vergeben. Bisher hatte die Gemeinde Bempflingen keine Satzung für die Erhebung von Kostenersätzen für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr. Leistungen der Feuerwehr sind kostenfrei bei Naturkatastrophen, Bränden und Hilfeleistung für Mensch und Tier. Nach einer Änderung des Feuerwehrgesetzes sind Einsätze kostenpflichtig, wenn ein Fahrzeug beteiligt ist, das eine Haftpflichtversicherung hat. Die Kalkulation geht von einer Nutzungsdauer von 1.700 Stunden p.a. aus.Wenn das neue TSW-W 2015 dazu kommt, wird eine Neukalkulation notwendig, die Herr Moll als kostenfrei in Aussicht stellte. Die Kalkulation und die Festsetzung der Kostenerstattungssätze wurde einstimmig beschlossen.
Auch die Globalberechnung wurde durch die Firma KBS Süd durchgeführt. Bei der Globalberechnung handelt es sich um die Kalkulation für den Kanal- und Klärbeitrag der für Grundstücke erhoben wird, die an die öffentliche Abwasserentsorgung angeschlossen werden können. Letztmalig wurde die Globalberechnung 1994 vorgenommen, seither ist der Kanal- und Klärbeitrag der Gemeinde Bempflingen unverändert. Kanalbeitrag (alt) 6,39 /qm, neu: 4,35 €/qm; Klärbeitrag (alt) 2,25 €/qm, neu: 1,87 €/qm. Dem stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
Die Abwassergebühren für die Jahre 2010 bis 2012 mussten wegen teilweiser falscher und teilweise unvollständiger Angaben, die von der Gemeinde Bempflingen geliefert wurden, neu kalkuliert werden. Dadurch ergab sich eine Überdeckung bei der Schmutz- und der Niederschlagswassergebühr, die über die kommenden 5 Jahre zu Gunsten der Nutzer errechnet werden. Somit kostet Schmutzwasser 2,18/Kub.meter anstatt 2,99 € (alt) und Niederschlagswasser 0, 41 €/Kub.meter anstatt 0,59 € (alt). Diesen Voraus- und Nachkalkulationen stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
Die beiden voran gegangenen TOP´s haben auch eine Neufassung der Abwassersatzung zur Folge, die sich an der neu herausgegebene Mustersatzung des Gemeindetages orientiert sowie an den o.g. Gebühren. Auch hier stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
Am 8. November soll die Verbandssatzung des Neckar-Elektrizitäts-Verbandes neu gefasst werden, dazu muss BM Welser ein Votum vom Gemeinderat bekommen. Dies ist dann eines von 167 Städten und Gemeinden sowie 9 Kreistagen. Eine Satzungsänderung wegen kartellrechtlicher Fragen hatte der Gemeinderat vor ziemlich genau 3 Jahren am 18. Oktober 2010 auf der Tagesordnung. Damals stimmte eine Mehrheit einer Satzungsänderung zu, aber nur unter der Bedingung, dass eine 2013 geregelt werden sollte, dass wenn eine Gemeinde den Verband verlassen möchte, sie ihr anteiliges Verbandsvermögen mitnehmen kann. Dies ist auch jetzt nicht der Fall; deshalb sprach sich die SPD/UB-Fraktion gegen die Änderung der Satzung bzw. gegen die Satzung an sich aus. Die Verwaltung vertrat die Ansicht, dass es sich bei der Änderung nur um „Änderungen redaktioneller Art“ handelt. Dem widersprach die SPD/UB ebenso, Fraktionsvorsitzende Eva Voss führte aus, dass es eine deutliche Verlagerung von Aufgaben der Verbandsversammlung, die öffentlich tagt, hin zu Regionalbeiräten und dem Verwaltungsrat, die beide nicht öffentlich tagen. Dies führe zu Intransparenz der Entscheidungen. In die gleiche Richtung argumentierte Gemeinderätin Maisch, die auf Zeitungsberichte über die Metzinger Entscheidung zitierte. Hier hatten alle Fraktionen OB Dr. Fiedler beauftragt, der Satzungsänderung nicht zuzustimmen und ebenso unterstützten sie seinen Antrag auf mehr Transparenz der Entscheidungen und Aktionen des NEV. Nach weiteren Argumenten seitens der SPD/UB-Mitglieder gegen eine Änderung und weitgehendem schweigen der FWV-Fraktion, kam es zur Abstimmung. Für ein Mandat für BM Welser zur Zustimmung zur Satzungsänderung stimmten BM Welser, Bettina Müller und Hans Reitermayer, dagegen stimmten Eva Voss, Michael Kubel, Ursel Wagner, Martin Michaelis, Daniela Gneiting-Manz, Sandra Maisch und Gabi Pischulti, Enthaltung: Oliver Schmid, Albert Schmidt, Ulrich Kärcher, Frieder Mändle und Lothar Schnizler. Somit wird BM Welser am 8. November gegen die Satzungsänderung stimmen. Ein Mandat des Gemeinderates braucht BM Welser auch für die Zustimmung zum Jahresabschluss des Verbandes, dies wurde mehrheitlich abgelehnt, und zwar mit der Begründung, dass man nicht zustimmen könne, wenn die Zahlen etc. nicht vorliegen. BM Welser verwies darauf, dass er bisher auch noch keine Tagesordnung der NEV-Versammlung habe. Den Antrag der Stadt Metzingen auf mehr Transparenz im NEV unterstützten fast alle Ratsmitglieder, lediglich Bettina Müller und Albert Schmidt enthielten sich der Stimme.
Auch der Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart (KDRS) will seine aus dem Jahr 1975 Satzung ändern; letztmals wurde sie 2005 angepasst. Jetzt gibt es redaktionelle Änderungen. Außerdem sollen Wertgrenzen (zum Teil drastisch) herauf gesetzt werden und die Aufteilung der Aufgaben zwischen Verbandsversammlung und Verbandsvorsitz neu geregelt werden. Der Verbandsversammlung gehören ca. 170 Mitglieder an, nach Änderung der Satzung werden die Entscheidungsträger bei kostenintensiven Aufträgen deutlich reduziert. Dies hält Gemeinderat Michaelis für fragwürdig. Für die Änderung stimmten die FWV-Fraktion, BM Welser, Michael Kubel, dagegen Daniela Gneiting-Manz, Martin Michaelis, Rest (Maisch, Wagner, Voss): Enthaltung.
Drei Bausachen wurde das Einvernehmen erteilt. Unter „Verschiedenes“ teilte BM Welser mit, dass die Herren Willigerode und Keim, die von Bempflingen vorgeschlagen wurden, zu Schöffen gewählt wurden.
Bild und Text: Eva Voss