Gemeinderatssitzung vom 20. April 2021

Veröffentlicht am 21.04.2021 in Gemeinderatsfraktion

Hier wird die "Obere Au II" entstehen

Die Vorstellung des Medienentwicklungsplans der Grundschule Auf Mauern und eine weitere Behandlung des Bebauungsplans "Obere Au II" waren die wichtigsten Punkte der Aprilsitzung. ...

... Im Rahmen der Bürgerfragestunde fragte Wolfgang Tränkner aus Kleinbettlingen nach dem regelmäßigen Busverkehr in Kleinbettlingen. Die Busse führen regelmäßig leer und deshalb fragte er, ob man hier nicht stattdessen auf ein Ruftaxi umstellen könne – aus ökonomischen wie aus ökologischen Gründen. Bürgermeister Welser verneinte dies; der Busverkehr sei Teil des Nahverkehrsplans des Landkreises Esslingen, eine neue Ausschreibung sei erst 2029 fällig

Es gab keine nicht öffentlich gefassten Beschlüsse, sodass Bürgermeister Welser gleich den Tagesordnungspunkt

Medienentwicklungsplan für die Grundschule Auf Mauern

aufrief: Nach einer kurzen Begrüßung durch die Rektorin der Grundschule Frau Gall-Hofmann, berichteten die Lehrerinnen Frau Wagner und Frau Böpple, die den Medienentwicklungspla (MEP) erstellt haben. Die pädagogischen Aspekte streiften sie nicht, sondern gingen mit einer Powerpointpräsentation auf die technische Umsetzung ein, bzw. legten sie dar, was bisher angeschafft wurde und welche weitere Ausstattung notwendig bzw. geplant ist. 

Der Förderrahmen beträgt 34.400 €, die Gemeinde muss dann noch 20 % hinzu steuern. Bereits im Rahmen der Sanierung der Grundschule wurden 2 Digitale Tafeln für die Klassen 3 und 4 im Rahmen eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns eingebaut. Der MEP muss noch vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen und anschließend vom Kreismedienzentrum genehmigt werden. Der Plan ist aber eigentlich nicht abgeschlossen, sondern muss ständig weiter überarbeitet werden. Er wurde auch anhand eines Arbeitspapieres bereits einmal evaluiert. 

Angeschafft wurden 23 Tablets für Schüler im Sofortpaket angeschafft. 13 Geräte sind verliehen für Kinder im Fernunterricht, 4 für Schüler*innen der Notbetreuung, die somit am online-Unterricht der Lehrerinnen teilnehmen. 6 Geräte sind noch frei. Vorhanden sind auch 11 Notebooks, 2 Geräte verliehen, 4 in der Notbetreuung und 5 in den Klassenzimmern installiert. Dazu kamen 6 Lehrer-Notebooks, überall gibt es Netzwerkdosen, sodass man flexibel in der Raumbenutzung ist.

Wünschenswert wären noch Beamer und Dokumentenkameras. Außerdem besteht der Wunsch nach mehr Tablets; derzeit kommen auf ein Tablet 3 - 4 Kinder. Die Klassen 1 und 2 brauchen keine digitale Tafeln, der Decken-Beamer reiche aus. In jeder Klasse gibt es ein Tablet, sodass die Kinder sich informieren und eigene Beiträge einstellen können.

Der MEP setzt voraus, dass alle Lehrer*innen angemessen mit den digitalen Medien arbeiten können. Das heißt dann auch mehr Fortbildungen, mehr persönliches Engagement, Austausch unter Kolleg*innen.

Priorisierung bei weiteren Anschaffungen: In den Klassen fehlen Beamer und Dokumentenkameras fest installiert an der Decke, mit denen man den Kindern Dinge präsentieren kann. Außerdem eine Digitale Tafel im 2. OG, sonst müssen ständig Räume gewechselt werden. Die Klassen 1 und 2 brauchen nicht ständig eine solche Tafel, sollten aber mit dem Medium vertraut gemacht werden. Jede Klasse hat ein Padlet, d.h. eine digitale Pinwand oder Platform, über die alle sich informieren, Kontakt halten und eigene Beiträge einstellen können. Diese kommen auch bei den Fächern Kunst und Sport zum Einsatz. Pädagogisch sehr hilfreich seien Lern-Apps, wie z.B. die Anton-App.

Kritik seitens der Lehrerinnen: sie haben mit dem MEP schon frühzeitig begonnen und haben eine Ist-Bestandsaufnahme erstellt. Diese kann nicht mehr verändert werden. Man muss eine Fortschreibung abwarten. Hier hakt Gemeinderat Michaelis (SPD/UB) ein: er habe in dem MEP nur ein 16.000-er DSL Kabel gesehen. Gibt es kein Glasfaser? Frau Gall-Hofmann bestätigt, dass es installiert ist und verwendet wird. Gemeinderätin Buckmüller (FWV) fragt, ob die ganzen Medien nach der Pandemie noch zum Einsatz kommen werden. Frau Gall-Hofmann entgegnet, dass digitale Bildung Gegenstand in jedem Fach sein soll. Gemeinderat Hartlieb (FWV) fragt, ob es bei der Anschaffung einer weiteren digitalen Tafel noch einen Deckenbeamer braucht. Antwort: Die Tafel ist für den Werkraum vorgesehen, dort ist kein Beamer vorgeschlagen. Gemeinderat Trost (FWV) bedankt sich für das Engagement in die digitale Bildung. Wie steht es mit Weiterbildung? Frau Wagner hat schon einige Fortbildungen besucht. Der Rest läuft im Gespräch, Austausch, Nachfragen untereinander und mit Kollegi*nnen an anderen Schulen. Es gibt Netzwerke, über die sie in Kontakt sind. Auf seine Frage nach dem Arbeitspensum und Flexibilitätsanforderung berichtet Frau Gall-Hofmann von einer anstrengenden Zeit; es kommt immer wieder zum Wechsel zwischen Präsenz-, Wechsel- und reinem Onlineunterricht, was zeitaufwändig und nervenaufreibend sei. Und dazu müssen die Lehrerinnen auch noch die Notbetreuung stemmen. Alle sehnen sich nach einem Ende dieser Pandemie. Die Rektorin bedankt sich für die gute Zusammenarbeit und Unterstützung. Der Gemeinderat seinerseits applaudiert den Lehrerinnen und drückt somit seine Anerkennung aus. 


Vergabe Hochwasserpumpwerk Bempflingen: In der Kläranlage gibt es für Starkregenereignisse ein Regenüberlaufbecken. Vor 4 Jahren forderte der Zweckverband Gruppenklärwerk Wendlingen (GKW) 2 Firmen zur Angebotsabgabe für neue Schneckenpumpen auf. Beide Firmen gaben Angebote ab. Eine der beiden, die Firma Rehart GmbH, wies in ihrem Angebot darauf hin, dass bei den vorhandenen Schneckenpumpen die Möglichkeit bestehe, weitere Schneckenpumpen aufzuziehen, d.h. eine größere Fördermenge zu erzielen. Diese Variante erwies sich bei Betrachtung der Hydraulik aus der Schmutzfrachtberechnung als geeignet, da dies zu einer höheren Förderleistung führt. In der Folge wurden beide Firmen gebeten, ein neues Angebot der Schneckenaufrüstung abzugeben. Lediglich die Firma Rehart war dazu in der Lage. Deshalb wurde auch nur diese Firma berücksichtigt.

Nachdem jetzt bereits 4 Jahre vergangen waren, weil zunächst die Elektrische Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (EMSR) saniert werden musste, und außerdem festgestellt wurde, dass der Betontrog noch nicht reparaturbedürftig ist, wurde ein neues, aktuelles Angebot eingeholt. Die Preiserhöhung nach 4 Jahren: 9%. Dies aber, weil die Stahlpreise um 20 % gestiegen sind. Die Vergabe ging einstimmig an die Firma Rehart GmbH aus Ehingen zu einem Angebotspreis von 158.180,75 €.

Änderung Bebauungsplan Krotenbach:

In den 90-er Jahren lehnte der Gemeinderat eine Nachverdichtung zwischen Panoramaweg und Herrenwiesenstraße ab. Jetzt aber gibt es Interesse bei einem Anlieger. Alle Grundstücke gehören zum Panoramaweg. 1 Familie möchte nicht mitmachen. Eine Erschließung wurde zunächst nicht geplant. Entwässerung erfolgt über einen bestehenden öffentlichen Kanal. Auf dem Grundstück 17 muss dieser verlegt werden, sodass das Grundstück bebaut werden kann. Bei Grundstück 21, das aktuell bebaut werden soll, ist eine Sanierung notwendig. Hier könnte es Probleme geben, weil die Steigung zum Panoramaweg 15 % beträgt und Baumaschinen relativ groß sind. Gemeinderätin Maisch fragt nach der Anzahl der Stellplätze. 1,5 sind notwendig bei Wohnungen mit mehr als 80 qm. Erschließungsbeiträge können nicht mehr erhoben wird. Die Kosten der Bebauungsplanänderung teilen sich die Anlieger, außer Panoramaweg 19, wo kein Interesse an einem Bauplatz besteht.

Änderung der Friedhofsatzung:

Es handelt sich um eine Änderung in einem kleinen Bereich. Es geht nur um Rasengräber und Kammern in Urnenstelen. In Rasengräbern und Urnenstelen gibt es keine Zweitbelegung. In Bempflingen wie in Kleinbettlingen besteht der Trend zu Urnengräbern. Jetzt werden die Gräber nicht mehr so eng beieinander angelegt, weil es viel Platz gibt. Frau Galesky hat sich in anderen Gemeinden umgehört: Es gibt Gemeinden, die sich strikt gegen eine Doppelbelegung festgelegt haben und nur als Ausnahme die Beisetzung einer Urne zulassen. Andere sehen es „legerer“, auch in Bempflingen wurden Ausnahmen gemacht. Es soll jetzt nur um Rasengräber bzw. die Stelen in Kleinbettlingen gehen. Es gibt Reihengräber bzw. normale Urnengräber; bei beiden ist eine zusätzliche Beisetzung einer Urne zulässig. Der Vorschlag der Verwaltung: In Rasengräbern, sowohl Urnen- als auch Ganzkörpergräbern, soll es keine 2 Belegung geben. Dies ist in der Satzung nicht eindeutig geregelt.

Gemeinderat Hartlieb sieht kein Problem darin, wenn ein Rasengrab nachbelegt wird. Frau Galesky: es sollte eine Ausnahme sein und keine Regel. Auch Gemeinderätin Maisch sieht es wie Gemeinderat Hartlieb. Außerdem fragt sie nach Gräbern für Angehörige anderer Religionen. Frau Galesky weist darauf hin, dass Muslime auf einem Friedhof in Reutlingen bestattet werden können. Bürgermeister Welser zieht den Tagesordnungspunkt zurück und möchte das Thema verwaltungsintern noch einmal durchsprechen.

Änderung der Satzung der freiwilligen Feuerwehr: Angesichts der Pandemie sind Wahlen bei der Feuerwehr schwierig. Sofern Hauptversammlungen nicht als Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden können, können anstehende Wahlen gegebenenfalls auch als Briefwahl oder Online durchgeführt werden. Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg stellt Muster für eine Änderung der Satzungen zu Verfügung. Die § 14 und 15 sollen geändert werden. Der Gemeinderat stimmt dem einstimmig zu.

Annahme von Spenden: Der Förderverein der Grundschule Auf Mauern stiftet einen Laptop mit Zubehör im Wert von knapp 1.000 €. Der Gemeinderat stimmt dem dankend zu.

Bausachen: Der Bau von 2 Gartenhütten in Florianstr. 18 bzw. Gerokstr. 15 wird zur Kenntnis gegeben.
 

Aufstellung des Bebauungsplans "Obere Au II" – Vorberatung der Festsetzungen:

 

Gemeinderat Hartlieb ist befangen. Herr Mezger ist anwesend. 

Am 18.11.2019 hat der Gemeinderat die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Obere Au II“ beschlossen. Am 14.07.2020 erfolgte die Vorstellung des städtebaulichen Entwurfs. Am 20.10.2020 wurden dem Gemeinderat in öffentlicher Sitzung die Stellungnahmen mit Anregungen und Bedenken der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange zum geplanten Baugebiet vorgestellt. Über deren Berücksichtigung im weiteren Verfahren wurde beraten. 

Auf dieser Grundlage wurde ein erster Entwurf des Bebauungsplanes mit konkreten Festsetzungen hinsichtlich der Ausnutzung der Grundstücke erstellt. Das im städtebaulichen Entwurf dargestellte Erschließungssystem wurde dabei weitgehend beibehalten. Die vorgesehene Möglichkeit zur direkten Anbindung des Gebietes an die Metzinger Straße wurde entsprechend des Beschlusses des Gemeinderates gestrichen. 

Auch die vorgesehene Gebäudetypologie wurde im Wesentlichen beibehalten. Im Übergang zur bestehenden Bebauung entlang des Geranienweges wird eine aufgelockerte Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern in 1-geschossiger Bauweise festgesetzt. In der Verlängerung der Blumenstraße sowie entlang des südlichen Ortsrandes soll ebenfalls eine aufgelockerte Bebauung entstehen. Im Sinne einer etwas großzügigeren Bebauungsmöglichkeit und einer gewissen Verdichtung sollen hier jedoch bis zu 2 Vollgeschosse zulässig sein. 

Nachdem die Anbindung an die Metzinger Straße entfällt, sollen die ursprünglich geplanten 4 Punkthäuser nun 2 größeren Mehrfamilienhäusern weichen. Diese sollen durch ihre Lage und Kubatur gleichzeitig die dahinter liegenden Grundstücke vom Straßenlärm der Metzinger Straße abschirmen. Es ist eine Bebauung mit 2 Vollgeschossen und einem zurückversetzten Staffelgeschoss vorgesehen. 

Die Festsetzungen für die Bereiche mit verdichteter, jedoch individueller Bebauung sind wiederum so flexibel gestaltet, dass die Baufelder sowohl mit klassischen Einfamilienhäusern als auch mit Ketten- oder Reihenhäusern bebaut werden können. Dadurch können die Flächen auch in Zukunft entsprechend der Nachfrage angeboten werden. 

Im Zentrum des Gebietes soll ein Quartier mit begrünten Flachdächern entstehen. Dadurch ist es möglich, die Menge des aus dem Gebiet abzuleitenden Niederschlagswassers zu reduzieren. 

Die vorgestellten Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen die Grundlage für die weitere Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes bilden. Gleichzeitig dient der vorliegende Arbeitsstand als Grundlage für die weiteren Gespräche mit den Grundstückseigentümern.

Es soll ein transparenter Planungsprozess gewährleistet werden. Außerdem soll die interessierte Öffentlichkeit vor dem förmlichen Entwurfsbeschluss des Bebauungsplanes weiter in die Planung mit einbezogen werden. Aufgrund der derzeitigen Corona-Lage ist z.B. eine Präsenzveranstaltung im Sinne einer Informationsveranstaltung jedoch nicht umsetzbar. Die vorliegenden Entwürfe sollen deshalb für 4 Wochen auf der Homepage der Gemeinde einsehbar sein.

Dieser nächste Schritt stellt keine erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit dar. Es sollen lediglich Stellungnahmen und Anregungen zu den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans zugelassen werden. Vom Büro mquadrat kamen auch schon erste Ideen für die Gestaltung des freien Platzes im Zentrum der künftigen Bebauung. Der Bebauungsplan schafft hierzu nur einen Rahmen. Die Verwaltung schlägt vor, diese Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung dem Bau- und Verwaltungsausschuss zu übertragen. 

An diesem Abend findet kein formaler Beschluss statt, in der Folgewoche sind Gespräche mit den Eigentümern vorgesehen. Hier könnten sich noch Änderungen ergeben. Herr Mezger möchte eine gewisse Flexibilität, damit man mit den Eigentümern auch flexibel verhandeln kann. Anschließend findet dann die öffentliche Auslegung (s.o.) statt. Herr Mezger erklärt die verschiedenen Schablonen für die Bebauung der Grundstücke, Bäume, Sträucher, Pflanzgebote. Im Süden und Westen soll eine Eingrünung des Ortsrandes stattfinden. Diese Flächen sind in Privatbesitz. Es sind keine Schottergärten zulässig (inzwischen Gesetz). Für jede Hauptwohnung: 2 Stellplätze. Einliegerwohnung mit weniger als 70 qm brauchen 1 Stellplatz. Die Festsetzungen sollen auf der Homepage der Gemeinde veröffentlich werden. Stellungnahmen können abgegeben werden. Herr Mezger weist darauf hin, dass noch Festsetzungen bei der Energieberatung zu erwarten sind. 

Gemeinderätin Maisch ist es wichtig mitzuteilen, dass es eine Klausursitzung zu diesem Thema gab und dass es dabei durchaus unterschiedliche Meinungen gab, die diskutiert wurden, bei denen aber immer wieder Kompromisse gefunden wurden.

Verschiedenes/Bekanntgaben: Bürgermeister Welser teilt Folgendes mit: 

  • 15.068 € wurden für erlassene KITA-Gebühren vom Land überwiesen. 
  • Es gibt kostenlose Coronatests für Personal an Schulen und KiTas. 
  • KiGa-Kinder werden derzeit nicht getestet. 
  • Freitags werden im DGH alle Interessesierten kostenlos getestet. Herr Flad impft 
  • Am vergangenen Freitag wurden 74 Bürger*innen in Großbettlingen geimpft und mit dem Bürgerbus transportiert.

Stellungnahmen von Zuhörer*innen: Hans Reitermayer stellt Fragen bezüglich des Bebauungsplans „Obere Au II“: 

  • Nach der Zufahrt zu Obere Au II 
  • Braucht es einen weiteren Spielplatz für Obere Au II?
  • Warum sind die offenen Gräben nur für die benachbarten Gebäude da?
  • Wie steht es mit den Weiterführungen zu einer möglichen „Obere Au III“?

Bürgermeister Welser sagt ihm eine Beantwortung zu.

 

Text / Fotos Voss

 

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