Gemeinderatssitzung vom 26. April 2022

Veröffentlicht am 27.04.2022 in Gemeinderatsfraktion

Feuerwehr in der Talstraße

Nachdem die Tagesordnung „überschaubar“ war dauerte die April-Sitzung des Gemeinderates gerade einmal eine gute halbe Stunde. ...

Die Einwohnerfragestunde nahm keine*r der Anwesenden Zuhörer*innen in Anspruch. Über Beschlüsse aus nicht öffentlicher Sitzung gab es nichts zu berichten. 

Somit konnte Bürgermeister Welser direkt den erfreulichen Tagesordnungspunkt „Spenden“ aufrufen: Der Tennisclub Bempflingen hatte anlässlich seines 40-jährigen Bestehens der Gemeinde 2 Spenden angeboten, die das Gremium dankend annahm:

Für die Jugendfeuerwehr: 250 €

Für die Kindergärten (alle 3 Einrichtungen): 500 €

Am 9. April fand die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr mit Wahlen statt. Nach einer Amtszeit von 5 Jahren waren die Funktionsträger neu zu wählen.

Die Wahlergebnisse:

Die Wahl der Kommandanten bedarf der Zustimmung des Gemeinderats (§ 8 des Feuerwehrgesetzes und § 15 der Feuerwehrsatzung)
Der Wahl der Kommandanten stimmt der Gemeinderat einstimmig zu. 
Die übrigen Wahlergebnisse nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:

Leiter der Altersabteilung: Ulrich Decker 
Jugendfeuerwehrwart: Matthias Bühler 
Mitglieder des Ausschusses: 
Steffen Apfel, Jens Brandstetter, Matthias Conrad, Stephan Hauser, Erich Menyhart, Frank Schmid, Tim Trautwein, Jochen Veit.

Bürgermeister Welser bedankt sich für die Bereitschaft der Kommandanten, sich zur Wahl zu stellen und für ihren ehrenamtlichen Einsatz in den vorangegangenen 5 Jahren. Genauso dankt er den Mitgliedern des Ausschusses für ihr Engagement und freut sich auf eine gute Zusammenarbeit mit allen Aktiven. 

Ein weiterer Punkt der Tagesordnung war die Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte. Hier wird die Benutzungsgebühr geringfügig von 7,51 € auf 7,55 € pro qm und Kalendermonat erhöht. Auch die Betriebskostenpauschale pro Person und Kalendermonat wird angepasst; sie wird pro Person abgerechnet und ist in allen Unterkünften unterschiedlich. 

Vorberatung Verbandsversammlung des Zweckverbands Abwasserreinigung Bempflingen-Riederich:
Die Verbandsversammlung des Zweckverbands findet am 17. März in Riederich statt und auf der öffentlichen Tagesordnung stehen 3 Punkte:

  • Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022
  • Informationen zum Zustand der Regenüberlaufbecken
  • Verschiedenes, Bekanntgaben.

Es folgte die Vorberatung für die Verbandsversammlung des GVV Neckartenzlingen:
Sie findet 18. Mai in Neckartenzlingen statt. Auf der öffentlichen Tagesordnung finden sich folgende Punkte:

  1. Bekanntgaben
  2. 20. Änderung des Flächennutzungsplans – Gemeinde Altdorf 
  3. Verabschiedung des Haushaltsplans 2022 
  4. Schaffung einer weiteren Stelle als Beauftragte(r) für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung
  5. Beschluss über einen Wechsel des Amtsblattverlages zum Nussbaum Verlag 
  6. Stellungnahme zu Bauleitplänen 
  7. Informationen zum Personalstand 
  8. Verschiedenes

Diskutiert und abgestimmt wird nur über TOP 5: Wechsel des Amtsblattverlages zum Nussbaum Verlag. Bereits 2021 wurde darüber diskutiert und jetzt kam das Thema wieder auf die Tagesordnung. Gründe für einen Wechsel waren und sind die häufig auftretenden Fehler und 2022 zusätzlich die einseitige Erhöhung des Bezugspreises durch den KW Verlag. Dem entgegen stand der dennoch deutlich geringere Bezugspreis des KW Verlags. Dies war wohl die Begründung für den Beschluss, beim KW-Verlag zu bleiben. Bürgermeister Welser und Gemeinderat Trost (FWV) stimmten für einen Wechsel. Nun ist abzuwarten, wie die anderen Mitgliedsgemeinden des GVV am 18. Mai abstimmen werden.

Unter TOP 8 wurden dem Gemeinderat 2 Bausachen zur Kenntnis gegeben und Kämmerin Galesky informierte das Gremium über anstehende Änderungen des § 2 Umsatzsteuergesetz (UStG), das an EU-Richtlinien angepasst werden muss, und zwar zum 1. Januar 2023. Dies wird zu einem deutlichen Mehraufwand für alle Beteiligten führen. Die Gemeinde erhofft sich Unterstützung durch die Zusammenarbeit mit 8 anderen Gemeinden mit gemeinsamer Steuerberaterin. Dies habe sich in der Vergangenheit bei der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechtes (NHKR) bewährt.

Text/Foto   Voss

 

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