Gemeinderatssitzung vom 18. Oktober 2022

Veröffentlicht am 21.10.2022 in Gemeinderatsfraktion

Obere Au II - wann wird sie wohl bebaut werden?

Die Oktobersitzung des Gemeinderats begann mit einem wichtigen Tagesordnungspunkt: Bebauungsplan "Obere Au II" oder genauer - Entwurfsbeschluss und Beschluss über die öffentliche Auslegung ...

Bürgerfragestunde: Nachdem 4 von 14 Gemeinderät*innen fehlten, waren die Zuhörer*innen deutlich in der Überzahl. Es handelte sich aber nicht um die normalerweise beim Thema "Obere Au II" immer zahlreich anwesenden Vertreter*innen aus der "Oberen Au I" - erstaunlicher Weise.

Die Zuhörer*innen kamen größtenteils aus den Reihen des Schwäbischen Albvereins. Dessen Vertrauensfrau Sabine Fälchle zeigte sich verwundert darüber, dass der geplante Naturkindergarten so nah am Aussichtspunkt "Bempflinger Höhe" - erstellt vom Albverein aus eigener Initiative und mit nicht geringen Kosten - vorgesehen ist. Der Blick auf die "Blaue Mauer" der Schwäbischen Alb (Eduard Mörike) sei verstellt. Frau Fälchle wollte von Bürgermeister Welser wissen, warum er es nicht für nötig gehalten habe, auf ihren Verein zuzugehen, um vorab zu informieren und desssen Meinung dazu zu erfahren. Außerdem fragte sie nach, ob der Verein gegen das Vorhaben Einspruch erheben könne. Zwei weitere Mitglieder des Vereins stellten andere Fragen zu dem Vorhaben. BM zeigte sich überrascht und bedauerte die Missstimmung. Er versprach, eine Lösung zu finden.

Bekanntgabe nicht öffentlich gefällter Beschlüsse: Es wurde eine Personalentscheidung gefällt.

Bebauung "Obere Au II"
Bisherige Entwicklung: 
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Obere Au II“ fiel bereits am 18. November 2019, und zwar mit 13:0 Stimmen einstimmig, 2 Gemeinderäte waren befangen. → https://www.spd-ub-bempflingen.de/meldungen/gemeinderatssitzung-vom-18-november-2019/

Nach Erstellung eines städtebaulichen Konzepts und anschließender Diskussion und Beschlussfassung im Gemeinderat wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Ergebnisse und die Stellungnahmen wurden in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 20. Oktober 2020 vorgestellt. → https://www.spd-ub-bempflingen.de/meldungen/gemeinderatssitzung-vom-20-oktober-2020/

Neben der Verkehrserschließung war die Entwässerung ein wichtiges Thema. Insbesondere die direkten Nachbarn befürchten negative Auswirkungen bei starken Regenereignissen, außerdem wurden die Auswirkungen durch Veränderungen der Grund- und Schichtwasserströme befürchtet. Das von der Gemeinde beauftragte Ingenieurbüro Walter hat dazu Stellung bezogen und im Zusammenhang mit dem vorliegenden geologischen und hydrologischen Gutachten Lösungen dargestellt.

Der Gemeinderat nahm die Planungen zur Kenntnis, weigerte sich aber, darüber abzustimmen, da keine Kosten genannt werden konnten. 

Im Juni 2021 gab es in Bempflingen ein Starkregenereignis, bei dem viele Grundstücke im Bestand betroffen waren. Auch das neue Baugebiet Obere Au II war insofern betroffen, als auch die derzeitigen Ackerflächen überflutet waren. Dies war Anlass für die Gemeinde, eine flächendeckende Untersuchung der Starkregenereignisse zu beauftragen. Die Ergebnisse des Starkregenmanagements für das Baugebiet Obere Au II lagen zwischenzeitlich vor und wurden dem Gemeinderat zusammen mit den Auswirkungen auf die städtebauliche Planung am 19.07.2022 vorgestellt. →  

https://www.spd-ub-bempflingen.de/meldungen/gemeinderatssitzung-vom-19-juli-2022/

Das Ergebnis hatte Auswirkungen auf den Bebauungsplan. In Teilen musste dieser angepasst werden. Betroffen ist in erster Linie der nordwestliche Bereich. Dort war bisher die Fläche für die Regenrückhaltung vorgesehen. Diese soll nun nach Süden verschoben werden, um an dieser Stelle einen neuen Tiefpunkt im Gebiet zu schaffen. 

 

 

 

Dies ermöglicht eine schadlose Ableitung des im Osten anfallenden Regenwassers durch das Gebiet bis zum tiefsten Punkt, wo es durch neue Leitungen bis zur Erms geführt wird.

Herr Mezger vom Büro mquadrat ging außerdem auf die geplanten Bauweisen ein: es wird Mehrfamilien-, Einfamilien-, Ketten-, sowie Reihenhäuser geben. Auf die bestehende Bebauung weiter nördlich wird Rücksicht genommen, indem der Abstand 5m beträgt und die Geschosshöhen beschränkt werden. Stellplätze, Dachfarbe und die Größe der Nebenanlagen wurden festgelegt. 

Dem Bebauungsplanentwurf „Obere Au II“ samt örtlichen Bauvorschriften stimmte der Gemeinderat einstimmig zu, und zwar ohne weitere Diskussion. Jetzt wird der Bebauungsplan einen Monat öffentlich ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann Stellung dazu nehmen und Anregungen einbringen. Die Behörden werden von der Auslegung informiert und um Stellungnahme gebeten. Im nächsten Verfahrensschritt werden dem Gemeinderat die Ergebnisse vorgestellt. Das bedeutet aber auch, dass die Häuslesbauer nicht unbedingt im Jahr 2023 zum Zuge kommen werden.

 

Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Lindenstr. 46: Der Gemeinderat befasste sich bereits mit einem Baugesuch auf dem Grundstück, auf dem derzeit ein Wohnhaus mit Scheune steht. Damals war ein Sechsfamilienhaus geplant. Jetzt plant der Bauherr ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage. Gemeinderat Hess (SPD/UB) bedauerte, dass in diesem dicht bebauten Innenbereich jetzt nur ein Einfamilienhaus geplant ist. Wichtiger wäre seines Erachtens mehr Wohnraum gewesen, zumal die Gebäude rund herum auch größer dimensioniert sind. Bei seiner Enthaltung stimmte der restliche Gemeinderat einstimmig für die Planung.

 

Änderung der „Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften“: Die Gemeinde hat in der Bergstr. 5 Räumlichkeiten für die Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine angemietet. Es müssen Benutzungsgebühren und eine Betriebskostenpauschale festgelegt werden. Das Gremium folgte einstimmig den Vorschlägen der Verwaltung.

Feststellung des Jahresabschlusses 2020: Kämmerin Galesky gab unter "Die Jahresrechnung 2020 kompakt" einen kurzen Überblick für den Gemeinderat. → Die Ergebnisrechnung hat sich gegenüber dem Haushaltsplan im ordentlichen Ergebnis um 1.195.382,66 Euro verbessert von -783.067 Euro auf +412.315,66 Euro. Der Planansatz für das Sonderergebnis (außerordentliche Erträge/Aufwendungen) lag bei 0 Euro und konnte mit 117.080,36 Euro schließen. Insgesamt konnte ein positives Gesamtergebnis von 529.396,02 Euro erreicht werden; dies liegt mit 1.312.463,02 Euro über dem Planansatz!

In der Finanzrechnung konnte im Vergleich zum Plan, ebenfalls ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden. Statt einem geplanten Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts von 222.457 Euro kommt der Jahresabschluss zu einem Zahlungsmittelüberschuss von 1.369.685 Euro. Der Planansatz für Einnahmen aus Investitionstätigkeiten konnten nicht erreicht werden (-700.085 Euro). Im Gegenzug lag die Investitionstätigkeit der Gemeinde auch unter Planansatz (-1.779.678 Euro). Insgesamt ergibt dies einen geringen Saldo an Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (-1.079.593 Euro). Dadurch reduziert sich der notwendige Finanzierungsmittelbedarf von 3.419.052 Euro auf 969.773,82 Euro. Die geplante Kreditaufnahme von 1,5 Mio. Euro wurde nicht in Anspruch genommen. An Tilgungsleistungen fielen 36.832 Euro an. Damit ergibt sich insgesamt eine Änderung des Finanzmittelbestandes von -1.006.605,82 (-987.446 Euro). Der Zahlungsmittelendbestand zum 31. Dezember 2020 belief sich auf 4.418.855,80 Euro.

 

Text    Voss

Bild     Voss

 

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