Gemeinderatssitzung vom 28. März 2023

Veröffentlicht am 29.03.2023 in Gemeinderatsfraktion

Metzinger Straße - unterer Teil

Wechsel im Gemeinderat und in der Verwaltung und Ausbau der Metzinger Straße waren Themen der Sitzung ...

Zwei Verabschiedungen und eine Begrüßung, bzw. Einsetzung standen am Anfang der Gemeinderatssitzung. Gemeindeoberamtsrat und bisheriger Leiter des Hauptamtes Michael Kraft wurde in die passive Phase der Altersteilzeit verabschiedet. Sowohl Bürgermeister Bernd Welser für die Verwaltung als auch die Stellvertretende Bürgermeisterin Sandra Maisch würdigten Michael Krafts Wirken über 27 Jahre und bedauerten sein Ausscheiden. Seine Nachfolgerin Michelle Duppke ist bereits schon länger Krafts Nachfolgerin an der Spitze des Hauptamtes.

Es folgte die Verabschiedung von Carsten Trojan von der „Bürgerliste Bempflingen“, der sein sog. „Bürgerrecht“ verliert, d.h. er zieht aus Bempflingen weg. Auch hier bedankte sich Bürgermeister Welser für sein ehrenamtliches Engagement. Für den Gemeinderat war es wieder Sandra Maisch, die ihre Würdigung mit einem Zitat nach Charles Darwin begann: „Nichts ist beständiger als der stetige Wandel.“ Und verwies damit darauf, dass mit Trojan der 5. Wechsel in dieser Wahlperiode ansteht. Sie würdigte seine Arbeit, betonte, dass er vor Entscheidungen immer den Austausch mit den beiden anderen Fraktionen gesucht habe.

Der erste Nachrücker für Carsten Trojan wäre Velibor Jurisic gewesen. Er machte aber Hinderungsgründe geltend, weil er mittlerweile die hiesige Fahrschule übernommen hat und somit das Ehrenamt aus Zeitmangel nicht annehmen möchte. Der Gemeinderat erkannte diesen Grund einstimmig an. Der nächste Nachrücker ist Constantin Dzubiella; der keine Hinderungsgründe geltend macht. Seinem Nachrücken wird einstimmig stattgegeben.

Herr Dzubiella wird die Posten in den Ausschüssen übernehmen, die Carsten Trojan innehatte. 

Ordentliches Mitglied im Beratenden Bau- und Verwaltungsausschuss

Als Stellvertreter von GR Wetzel

  • Im Umlegungsausschuss Obere Au II
  • Im Krankenpflegeverein
  • Im Ältestenrat
  • Im Arbeitskreis Bauhof

In nicht öffentlicher Sitzung wurden keine Beschlüsse gefällt, die hätten bekannt gegeben werden müssen.

Nächster Punkt auf der Tagesordnung: die immer wieder angemahnte Sanierung der OD K1231 Metzinger Straße (von Kreuzung Blumenstraße bis Kreuzung Nürtinger Straße sowie Bahnhofstraße/K1259 bis Haus Nr. 8): Vergabe der Tiefbauarbeiten

Hierzu war Dominic Walter vom Ingenieurbüro Walter anwesend und stellte die Maßnahmen vor. Baubeginn soll Anfang Mai und Ende der 27. Oktober 2023 sein.

Federführend wird die Ausschreibung von der Gemeinde (durch das Ingenieurbüro Walter) erarbeitet.

Seitens des Landkreises wird die Fahrbahn erneuert.

Die Gemeinde bestreitet folgende Maßnahmen:

  • Austausch der Wasserleitungen
  • Kanalisation in der Metzinger Straße
  • Bau von 2 barrierefreien Bushaltestellen in der Metzinger Straße und der
  • Gehweg im Bereich Bahnhofstr. 2 bis Metzinger Str. 7

Metzinger Straße/Bahnhofstraße

 

Es wurden 6 Leistungsverzeichnisse angefordert, und zum Zeitpunkt der Submission lagen 3 Angebote vor. 

Der Auftrag geht an die günstigste Bieterin, nämlich die Firma Brodbeck GmbH & Co.KG, Metzingen, zu einem Angebotspreis von 849.879,99 € brutto. Auf die Gemeinde entfallen somit 629.677,43 €, auf den Landkreis 220.202,56 €. 

GR Michaelis moniert, dass durch den Wegfall der Busbucht der Verkehr aufgehalten wird. Herr Walter erklärt, dass die Erhöhung des Einstiegs nicht an den bestehenden Gehwegrand versetzt werden kann, weil der Bus dort nicht ranfahren könnte. 

GR*in Maisch fragt nach Umleitungsstrecken: bei der außerörtlichen Umleitung wird Bempflingen umfahren, von Neckartenzlingen kommend über die B312. Innerörtlich kennen die Leute sich meist aus und finden eine Umleitung.

 

Der nächste Tagesordnungspunkt befasste sich mit dem Verfahren zur Vergabe der Gaskonzession für das Gebiet der Gemeinde Bempflingen. Hierzu war Rechtsanwalt Klaus Berger, LL.M. erschienen, der die Gemeinden im Verwaltungsverband zu diesem Vertrag beraten hat. Er sprach über die Grundlagen des gewichteten Kriterienkataloges für die Entscheidung der Vergabe eines qualifizierten Wegenutzungsrechts. Der Vertrag mit der FairEnergie GmbH läuft zum 6. Juni 2024 aus. Jetzt will die Gemeinde einen neuen Gaskonzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abschließen. Nachdem die Gemeinde interessierte Unternehmen aufgefordert hat, bis zum 29. August, 11 Uhr, ihr Interesse kundzutun, sind mehrere Interessensbekundungen eingegangen. Somit ist für die Neuvergabe ein wettbewerbliches Auswahlverfahren durchzuführen. Die Vorbereitung und Durchführung des Vergabewettbewerbs ist aufwändig und erfordert hohe Sorgfalt. 

Bei der Vergabe der Energiekonzessionen tritt die Gemeinde nicht als öffentlicher Auftraggeber auf, sondern als Unternehmen. Das Gemeindegebiet wird „als räumlich relevanter Angebotsmarkt für Wegenutzungsrechte“ definiert und die Gemeinde als „marktbeherrschendes Unternehmen angesehen“ (s. Sitzungsunterlage). Hier greift §§ 46 ff. Energiewirtschaftsgesetz.

RA Berger beschreibt bzw. erklärt den Kriterienkatalog für die Entscheidung. 

Die beauftragten Berater haben in enger Abstimmung mit der Verwaltung einen Musterkonzessionsvertrag erarbeitet, der dem Gremium vorliegt. Es gibt verschiedene Platzhalter, die von den Bietern bezüglich der vertraglichen Unterkriterien auszufüllen sind.

Der Kriterienkatalog wird vom Gemeinderat ohne Diskussion befürwortet. Der Zuschlag wird dem Angebot mit der höchsten Punktzahl vergeben. Der Eingang der Erstangebote ist für Juni 2023 vorgesehen. Die Verwaltung wird gemeinsam mit den Beratern eine Vergabeempfehlung erarbeiten. 

Es folgen 2 Baugesuche: eines in Kleinbettlingen, bei dem eine Reihe von Befreiungen auszusprechen waren sowie eines, das am 15.11.22 zurückgestellt wurde (https://www.spd-ub-bempflingen.de/meldungen/gemeinderatssitzung-vom-15-november-2022/) und jetzt nach Planungsänderungen akzeptiert wurde.

 

Text   Foto  Voss

 

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